Löschen bis 65

Thomas Röll - 21. Juni 2017

Feuerwehrleute dürfen in Bayern künftig bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben. Der Landtag beschloss am Mittwoch eine umfangreiche Novelle des Feuerwehrgesetzes, die unter anderem eine Anhebung der bisherigen Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Damit reagiert der Freistaat – wie bereits andere Bundesländer – auf mögliche Personalengpässe bei den Feuerwehren. (dpa)

 

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