Keine Abstimmung zur Todesstrafe

Andreas von Delhaes-Guenther - 5. Mai 2017

Die Bundesregierung würde in Deutschland ein von Ankara veranlasstes Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin: „Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werte klar widerspricht, zustimmen würden.“ Seibert sagte weiter: „Wenn ein anderer Staat hier in Deutschland in seinen Botschaften oder in seinen Konsulaten Wahlen oder Abstimmungen durchführen will, dann ist das genehmigungspflichtig.“ Derzeit gebe es keinen solchen Antrag aus der Türkei. Er betonte aber: „Es gibt keine Pflicht, einem solchen Antrag zuzustimmen. Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (…) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden.“ Der türkische Präsident Recep Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen, will nun aber wieder ein Referendum darüber. Darüber könnten dann theoretisch auch die Deutsch-Türken abstimmen, die noch einen türkischen Pass haben. (dpa)

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