Kein Schadenersatz für Kundus-Opfer

Thomas Röll - 6. Oktober 2016

Die Opfer des Luftangriffs von Kundus haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den deutschen Staat. Der Bundesgerichtshof wies in Karlsruhe Klagen von zwei Hinterbliebenen zurück. Der damalige deutsche Oberst Georg Klein, der den Angriff 2009 befohlen hatte, habe nicht schuldhaft gegen das Völkerrecht verstoßen. „Die getroffene militärische Entscheidung war völkerrechtlich zulässig“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Der dritte Zivilsenat entschied damit auch grundsätzlich, dass zivile Opfer bewaffneter Konflikte im Ausland keine Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland haben. Bei dem Angriff kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Die Kläger hatten insgesamt 90.000 Euro gefordert.

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