Karlsruhe kippt Brennelementesteuer

Wolfram Göll - 8. Juni 2017

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In ihrem Beschluss erklären die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro. RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. (dpa)

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