Höhere Strafen gegen Zweckentfremdung

Thomas Röll - 8. März 2017

Die bayerische Staatsregierung will höhere Strafen für die Zweckentfremdung von Wohnraum einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen die Minister am Dienstag. Die Änderung des eigentlich im Sommer auslaufenden Gesetzes soll es Gemeinden mit Wohnraummangel ermöglichen, den Wohnungsbestand dauerhaft und noch effektiver zu schützen. Wer seine Wohnung in Gebieten mit Wohnraummangel dauerhaft an Touristen vermietet und sie dadurch dem Wohnungsmarkt entzieht, soll künftig nicht nur mit bis zu 50.000 Euro, sondern mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld belangt werden können.

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