Hamas bleibt auf EU-Terrorliste

Thomas Röll - 26. Juli 2017

Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt hatte, sei hinfällig. Das befanden die Luxemburger Richter heute. Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den Gazastreifen beherrscht, hatte nicht gegen die ursprüngliche Einstufung geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit der ihre Einstufung verlängert worden war. (dpa)

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