Facebook muss Hetz-Beiträge nicht löschen

Anja Schuchardt - 7. März 2017

Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. Der syrische Flüchtling Anas M., dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen. Er muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil. Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten – hohe Geldstrafen unter Umständen schon. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat. (dpa)

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