EU-Verfahren gegen Polen

Andreas von Delhaes-Guenther - 29. Juli 2017

Im Streit um die Justizreform hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Das teilte die Kommission über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Die polnische Regierung habe einen Monat Zeit, um auf den Warnbrief als ersten Schritt zu reagieren. Die Kommission meldete erneut mehrere Kritikpunkte an der Justizreform an. Polens Regierung protestierte. Die regierende PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen in Polen vier Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission Rechtsstaat und Gewaltenteilung in dem ostmitteleuropäischen Mitgliedsland bedrohen. Gegen zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichtes und des Landesrichterrats (KRS) legte Staatspräsident Andrzej Duda am Montag Veto ein. Dagegen unterzeichnete Duda am Dienstag ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte. Demnach kann der Justizminister unter anderem Gerichtspräsidenten ernennen oder abberufen. Gegen Polen läuft schon seit Anfang 2016 ein Verfahren, weil die Regierung aus Sicht der Kommission die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts (nicht identisch mit dem Obersten Gericht) beschnitt. (dpa)

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