Erfolg mit Bayerischem Betreuungsgeld

Anja Schuchardt - 22. August 2016

Am 22. Juni ist das Bayerische Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten. Seitdem gibt es im Freistaat wieder die Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben wollen. Rund 63.000 Familien profitieren seitdem von dem Angebot. Für Bayerns Familienministerin Emilia Müller ist die Bilanz der ersten beiden Monate eine Bestätigung der Familienpolitik: „Eltern sollen schnell zu ihrem Geld kommen und das funktioniert auch: innerhalb der ersten beiden Monate seit Inkrafttreten sind über 70 Prozent der bisher eingegangenen Anträge entschieden worden.“ Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch. Die hohe Zahl der Anträge (insgesamt 134.000) innerhalb so kurzer Zeit zeige, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben, so Müller.

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