Dem Seriengrapscher droht Haft

Andreas von Delhaes-Guenther - 9. Februar 2017

Im Fall des 23-jährigen Flüchtling aus Eritrea, der in der Münchner S-Bahn 18 Frauen sexuell belästigt haben soll, droht im Falle einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft. Zudem droht ihm die Abschiebung. Der Grund dafür liegt in dem neuen Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ (§184i StGB), der nach den Kölner Silvester-Vorfällen 2015/2016 eingeführt wurde. Der Mann fuhr mit der S-Bahn vom Münchner Hauptbahnhof bis nach Herrsching am Ammersee und zurück und belästigte in dieser Zeit offenbar mindestens 18 Frauen. Dies belegen die Auswertungen der Videoaufzeichnungen durch die Polizei, auf denen der Täter eindeutig identifiziert werden konnte. Nur zwei Frauen erstatteten jedoch Anzeige. Erschreckend: Von den Passagieren hat laut Polizei kein einziger den bedrängten Frauen geholfen, obwohl diese bei einem Platzwechsel von dem Eritreer sogar verfolgt und weiter bedrängt und begrapscht wurden. Der Flüchtling wurde in seiner Unterkunft in Hechendorf (Kreis Starnberg) verhaftet. Die Polizei hofft noch auf weitere Hinweise von Zeugen (089/5 15 55 01 11).

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