Bundeswehreinsätze bei Terrorgefahr im Inland?

Anja Schuchardt - 12. April 2016

Die Bundesregierung erwägt eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder bei einer anderen Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine entsprechende Grundgesetzänderung. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt. Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, wie die „Süddeutsche“ aus dem Entwurf des Weißbuches zitiert. Laut Grundgesetz ist es aber die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise. (dpa)

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