Bier bis 23 Uhr: nur im Biergarten

Anja Schuchardt - 2. Juni 2016

Es bleibt dabei: Traditionelle bayerische Biergärten dürfen abends in der Regel eine Stunde länger öffnen als Freischankflächen von Wirtshäusern. Die CSU erteilte Forderungen nach einer landesgesetzlichen, einheitlichen Regelung im Landtag eine Absage. „Es gibt aus unserer Sicht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU). Das Ganze sei eine Sache der Kommunen. Petitionen mit dem Ziel, längere Öffnungszeiten für die Kneipen in einer Fürther Kneipenstraße zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Der Hintergrund: Die bayerische Biergartenverordnung mit ihren Ausnahmeregelungen für den Lärmschutz gilt ausschließlich für Biergärten, in die die Gäste ihr Essen selbst mitbringen dürfen – nicht für Wirtshausterrassen und sonstige Freischankflächen. Hier muss in der Regel um 22 Uhr Schluss sein, in Biergärten um 23 Uhr. (dpa)

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