Beschwerde gegen Böhmermann-Entscheidung

Anja Schuchardt - 6. Oktober 2016

Der Münchner Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan will Beschwerde gegen die Einstellung des Böhmermann-Verfahrens einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte am 5. Oktober erklärt, dem TV-Satiriker Jan Böhmermann seien keine strafbaren Handlungen mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Ganz zu Ende ist die Böhmermann-Affäre ohnehin nicht: Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung noch einmal um Böhmermanns Gedicht. Der türkische Präsident will dort im Zivilprozess erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Böhmermann hatte Ende März ein „Schmähkritik“ überschriebenes Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte darauf unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen ihn. Die Spitzen der Koalition wollen einem Zeitungsbericht zufolge nun diesen umstrittenen Majestätsbeleidigungsparagrafen abschaffen. (dpa)

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