Berliner Landgericht nennt Mietpreisbremse verfassungswidrig
Thomas Röll - 20. September 2017
Das Berliner Landgericht hält die 2015 von der großen Koalition beschlossene Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor. Als Bezugsgrößen würden die ortsüblichen Vergleichsmieten genutzt, sie wichen aber in verschiedenen Städten wesentlich voneinander ab. Außerdem würden Vermieter, die bereits in der Vergangenheit zu hohe Mieten nahmen, begünstigt. Für eine Entscheidung der Verfassungsgemäßheit sei aber nur das Bundesverfassungsgericht zuständig, so das Gericht. (dpa)
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