Ausweispflicht für Handy-Prepaid-Karte

Anja Schuchardt - 24. Juni 2016

Trotz Kritik von Datenschützern und Opposition will die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag heute das neue Anti-Terror-Gesetzespaket verabschieden. Unter anderem soll das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsame Dateien zu Terrorverdächtigen mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten betreiben können. Die Bundespolizei soll verdeckte Ermittler einsetzen dürfen. Wer eine Handy-Prepaid-Karte kauft, muss nach dem Willen der Bundesregierung künftig einen Ausweis vorlegen. Die Koalition will mit einer nachträglichen Änderung am Gesetzentwurf zudem die Möglichkeit schaffen, dass Daten jugendlicher Gefährder schon von deren 14. statt bisher 16. Lebensjahr an gespeichert werden dürfen. Hintergrund ist, dass sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zunehmend auch Minderjährige radikalisieren. (dpa)

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