Aufhebung der Immunität von Petry?

Anja Schuchardt - 17. August 2017

Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags empfiehlt dem Parlament die Aufhebung der Immunität von AfD-Fraktionschefin Frauke Petry. Ein entsprechender Beschluss wurde wegen des Verdachts auf Meineid oder fahrlässigen Falscheid einstimmig gefasst. Seine Mitglieder stimmten einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden zu. Wenn kein Widerspruch seitens der Abgeordneten erfolgt, gilt die Aufhebung der Immunität in einer Woche als beschlossen. Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Verfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides gegen die 42-jährige Bundes- und Landesvorsitzende, die in Sachsen auch Fraktionschefin ist. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. (dpa)

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