Anwohner haften für Straßenschäden

Anja Schuchardt - 10. November 2016

Gemeinden dürfen Grundstücksbesitzer in der Regel nicht vor fälligen Straßenausbaubeiträgen verschonen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen damit die Berufung der Gemeinde Hohenbrunn bei München gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück. Hohenbrunn hatte seine Straßenausbaubeitragssatzung 2013 aufgehoben. Das Landratsamt München beanstandete dies mit der Begründung, Gemeinden seien zur Beitragserhebung verpflichtet. Das Verwaltungsgericht München ordnete an, dass die Gemeinde die Kosten an die Grundstücksbesitzer weitergeben müsse. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Der rechtliche Hintergrund: Im Kommunalabgabengesetz heißt es, Gemeinden „sollen“ die Beiträge einfordern. Strittig war, wie das Wort „sollen“ auszulegen ist – und folglich, ob Hohenbrunn die Straßenbaubeiträge erheben muss oder lediglich die Möglichkeit dazu hat. Im Urteil heißt es nun, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts habe „sollen“ grundsätzlich verbindlichen Charakter, es sei denn, es liege ein „atypischer Ausnahmefall“ vor. Das sei in Hohenbrunn nicht der Fall. (dpa)

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