Abschiebung von Gefährdern ist rechtens

Thomas Röll - 27. Juli 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung sogenannter Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird. Die Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 58a) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Sie ermöglicht es den Innenministerien, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben (Az. 2 BvR 1487/17). In Karlsruhe ging es um einen Fall aus Bremen. Die Richter prüften das Vorgehen dabei erstmals grundsätzlich. (dpa)

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