Themenseite: Winfried Bausbach
Sexualstrafrecht

„Nein“ heißt jetzt wirklich „Nein“

Der Bundestag hat das Sexualstrafrecht verschärft – mit deutlich erkennbarer Handschrift der CSU-Landesgruppe und der bayerischen Staatsregierung. Nun gilt das Prinzip: „Nein heißt Nein“. Strafbar macht sich ein Täter damit nicht nur, wenn er Gewalt anwendet oder androht, sondern sich über den erkennbaren Unwillen seines Opfers hinwegsetzt. Ausländische Täter können rascher ausgewiesen werden.

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