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EuGH-Urteil

Rückschlag für offene W-LAN-Netze

Ein Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots muss nicht grundsätzlich für Urheberrechtsverletzungen anderer haften, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof. Allerdings kann von ihm verlangt werden, seinen Anschluss durch ein Passwort zu sichern. Dem Urteil zugrunde lag ein Fall aus Bayern.

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