Ungleiche Einkommen behindern das Wachstum keineswegs. (Foto: Fotolia/M. Schuppich)
Korrekturen gefordert

Folgen des Mindestlohns

Zumindest aus­ländische Spediteure atmen auf. Sie müssen ihren Fahrern vorerst keinen Mindestlohn bezahlen, wenn sie Deutschland als Transitland wählen. Nach Protesten aus dem Ausland hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eingelenkt und die Mindestlohn-Regelung für diese Zwecke ausgesetzt.

Nun ist die Ministerin gefordert, rasch weitere Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen – vor allem an der als „Bürokratiemonster“ verschrieenen Dokumentationspflicht.

Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag ihre dringend notwendigen Änderungswünsche vorgelegt. Gefordert wird die Entlastung der Arbeitgeber durch die Streichung unnötiger Dokumentationspflichten. Dass diese schon für Gehälter ab 2958 Euro gelten, hält die Staatsregierung für „inakzeptabel“. Die Streichung der Auftraggeberhaftung, die Schaffung von Klarheit bei der Abgrenzung des vom Mindestlohn ausgenommenen Ehrenamtes zur Arbeitnehmereigenschaft sowie die Aussetzung der Kontrollen durch den Zoll sind weitere Forderungen der Minister. Sie schlagen außerdem eine generelle Evaluation des Mindestlohn-Gesetzes schon zum 30. Juni des laufenden Jahres vor.

Zustimmung aus der Wirtschaft

Zustimmung kam von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), die ebenfalls scharfe Kritik an der Arbeitgeberhaftung übte. Sie greift, wenn Subunternehmer den Mindestlohn nicht bezahlen. „Wenn die Haftungsregelung nicht vollständig gestrichen wird, muss sie zumindest auf das Maß des europäischen Rechts zurückgefahren werden, das eine Entlastung des Auftraggebers erlaubt“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Zudem fordert die vbw, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, bei denen der Mindestlohn aufgrund der Entgelthöhe keine Rolle spielt, von der Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit vollständig befreit werden. Hierfür sei ein monatlicher Bruttolohn von 2300 Euro beziehungsweise ein Stundenlohn von 13,30 Euro ausreichend. „Alles andere verursacht nur unnötige Bürokratie“, so Brossardt.

Eine unerfreuliche Rechnung präsentierte indes in dieser Woche das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) der Universität in Tübingen: Der langfristige Rückgang der Schattenwirtschaft wird demnach 2015 zum Stillstand kommen. Als Grund für mehr Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird neben leicht steigenden Sozialbeiträgen vor allem der Mindestlohn genannt.