Nach dem Boom der letzten Jahre gibt es derzeit weniger Neuanträge für Anlagen. Doch das dürfte nicht so bleiben. Bild: Fotolia, elxeneize
Windenergie

Weniger neue Windkraft-Anlagen in Bayern

Gerade einmal 19 Windanlagen wurden im ersten Quartal bayernweit beantragt. Doch es dürfte sich dabei nur um eine vorübergehende Flaute handeln. Immerhin gibt es einen Bezirk, den man guten Gewissens als "besonders windig" bezeichnen darf.

Der Windkraft in Bayern droht die Flaute. Im ersten Quartal wurden bayernweit nach dpa-Recherchen lediglich 19 Windanlagen neu beantragt. Diese Zahlen nennen die sieben Bezirksregierungen auf Anfrage. In drei Regierungsbezirken – der Oberpfalz, Niederbayern und Schwaben – meldete niemand mehr ein neues Windrad an. Vorne lag Unterfranken mit sieben Anträgen – nicht der größte Bezirk, aber einer, der als besonders windreich gilt.

Wer ein Windrad bauen will, muss bei seiner Kreisbehörde eine sogenannte immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen, worüber anschließend die Bezirksregierungen informiert werden. 2014 dagegen war nach den Zahlen des Wirtschaftsministeriums noch ein Rekordjahr für die Windkraft: 154 neue Anlagen gingen in Betrieb.

Dass die Industrie zu wenig zu tun bekommt, ist indes unwahrscheinlich: Allein in Unterfranken liegen noch 86 Anlagen, die bereits genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt und am Netz sind, so ein Sprecher der Bezirksregierung in Würzburg in der Tageszeitung „Die Welt“.

Die Landtags-Grünen werten die neuen Daten gleich als Beleg, dass die verschärften Abstandsregeln für Windräder die Windkraft in Bayern zum Erliegen bringen werden. CSU-Wirtschaftsexperte Erwin Huber dagegen geht davon aus, dass es sich wegen der Änderung der Rechtslage um eine zeitweilige Delle handelt. „Ich denke nicht, dass die Windkraft in Bayern dauerhaft beeinträchtigt wird“, sagte der frühere CSU-Chef.

Auch in anderen Bundeländern ist der Windkraft-Boom der letzten zwei Jahre vorbei. Als Grund hierfür gelten des Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die damit verbundenen Ausschreibungspflichten.