Der als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. wurde in seine Heimat Tunesien abgeschoben, trotz eines gegenteiligen Urteils. Rote und Grüne empören sich. Doch die eigentlichen Skandale dieses Falles liegen ganz woanders.
Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1. August an wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett. Ärger gibt es dabei um Gefährder.
Am besten ist es, Terror-Gefahr gar nicht erst entstehen zu lassen. Darum gibt das neue Polizeiaufgabengesetz der Polizei Befugnisse an die Hand, um auch präventiv tätig werden zu können – natürlich immer unter richterlicher Aufsicht und Kontrolle.
Maximal 1000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz dürfen künftig monatlich nach Deutschland kommen. In einem Gesetzentwurf legt das Bundesinnenministerium jetzt genau fest, für wen das gelten soll und wer davon ausgeschlossen ist.
83 Prozent der Bundesbürger sind dafür, Gefährder und straffällig gewordene Flüchtlinge auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben. Nur 13 Prozent lehnen dies ab. Dies ergab eine deutschlandweite Umfrage im Auftrag des BAYERNKURIER.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rückführung zweier Terrorverdächtiger in Niedersachsen bestätigt. Der Nigerianer und der Algerier wurden aufgrund Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes abgeschoben – ein juristisches Novum.
CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer erklärt, warum in Bayern die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden besonders gering ist. Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren hält der Bundestagsabgeordnete in bestimmten Fällen bereits jetzt für möglich.
Mit Grünen und Linken ist kein Staat zu machen, weil sie dessen Kernaufgabe vernachlässigen: Für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Zu diesem Schluss kommt Dr. Florian Herrmann, der innenpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion.
Der Bayerische Landtag hat neue Maßnahmen im Kampf gegen Terrorverdächtige beschlossen. Dazu zählen eine längere Präventivhaft und der Einsatz von elektronischen Fußfesseln. Neu ist auch der juristische Begriff der „drohenden Gefahr“.
Für abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland nicht freiwillig verlassen oder falsche Angaben zu ihrer Identität machen, gelten künftig deutlich strengere Regeln. Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Rückführungen.
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