Aus der Landesgruppe
Untersuchungsausschuss zum Steuerbetrug, Grüne Woche, Abschiebung krimineller Immigranten, Sexualstrafrecht, Reduzierung der Zahl der Asylbewerber, Wohnungsmangel durch Immigranten, Hilfe für Madaja, Stärkung der Landärzte, Pflegereform, Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche, Reform des Vergaberechts und Lob für die Bundeswehr – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Untersuchungsausschuss zum Steuerbetrug, Grüne Woche, Abschiebung krimineller Immigranten, Sexualstrafrecht, Reduzierung der Zahl der Asylbewerber, Wohnungsmangel durch Immigranten, Hilfe für Madaja, Stärkung der Landärzte, Pflegereform, Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche, Reform des Vergaberechts und Lob für die Bundeswehr – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

Steuerbetrug der Banken untersuchen

Der CSU-Finanzpolitiker Philipp Graf Lerchenfeld aus Regensburg wird stellvertretender Vorsitzender eines neuen Untersuchungsausschusses, der voraussichtlich kommende Woche eingesetzt wird. Das Gremium untersucht den Steuerbetrug von Banken im Zusammenhang mit bestimmten Aktiengeschäften. „Bei diesen betrügerischen Geschäften ging es im Wesentlichen darum, zweimal Steuererstattungen zu erhalten, obwohl nur einmal die Steuer an die Finanzbehörden abgeführt wurde“, sagt Graf Lerchenfeld. Er wurde bei der jüngsten Unionsfraktionssitzung offiziell zum stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzenden ernannt. Das betrügerische Modell mit doppelter Erstattung für nur einmal gezahlte Steuern nennen Fachleute „Cum-Ex-Geschäfte“. Die Bezeichnung kommt daher, dass Aktien rund um den Dividendenstichtag in kurzem zeitlichen Abstand einmal mit (cum) und einmal ohne (ex) Dividende gehandelt werden. Auf den Erlös aus den Aktien (Dividende) muss Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Die Geschäfte waren so konstruiert, dass schlussendlich zwei der an den Aktienverkäufen Beteiligten eine Bescheinigung über die auf Dividende entrichtete Kapitalertragsteuer erhielten. „Damit konnte sich jeder der Beteiligten jeweils die Kapitalertragsteuer erstatten beziehungsweise verrechnen lassen, obwohl diese tatsächlich nur einmal gezahlt worden war“, sagt Graf Lerchenfeld. In mehreren Geldhäusern sei dieses Modell gängige Praxis gewesen.

Durch diese Geschäftspraxis sei dem deutschen Steuerzahler ein Schaden von mehreren Milliarden Euro entstanden. „Die Aufklärung ist immer noch im Gange. Zahlreiche Steuerfahnder und Staatsanwälte ermitteln derzeit“, so Graf Lerchenfeld. Inzwischen sind die Gesetze nach Worten des Regensburger Bundestagsabgeordneten so verändert worden, dass diese Praxis für diese konkrete Konstellation von vornherein ausgeschlossen wird. Im Ausschuss werde es jetzt vor allem auch darum gehen, zu prüfen, dass vergleichbare Geschäfte nicht mehr vorkommen können. Graf Lerchenfeld ist als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses eng eingebunden in die Abstimmung der Tagesordnungen sowie in die Vorbereitung und Planung der einzelnen Beratungen und Sitzungen. Dem Ausschuss liegt bereits ein umfangreicher Fragenkatalog vor. „Das Thema ist hoch komplex, erfordert viel Fachkenntnis und Expertenwissen“, so Graf Lerchenfeld.

CSU auf der Grünen Woche

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt, hat zusammen mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Max Straubinger, der Vorsitzenden des Arbeitskreises Ernährung und Landwirtschaft der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler und den Abgeordneten Artur Auernhammer und Alois Rainer die Grüne Woche in Berlin besucht. Die Delegation führte u.a. Gespräche mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und dem Präsidenten des Bayerischen Bauernverbands Walter Heidl. Gerda Hasselfeldt zeigte sich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit der deutschen Land- und  Ernährungswirtschaft. „Gute und sichere Lebensmittel sind eine der großen Stärken unseres Landes. Das hat Tradition: Wir feiern dieses Jahr 500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot und damit die älteste noch gültige Lebensmittelgesetzgebung der Welt“, so Hasselfeldt. „Die CSU-Landesgruppe weiß, wo den Bauern der Schuh drückt. Deswegen haben wir im letzten Jahr auch reagiert, als die Erzeugerpreise in den Keller gerutscht sind und infolge von Hitze und Trockenheit in vielen Regionen massive Ernteausfälle zu beklagen waren. Auf unsere Initiative hin hat der Bundestag den Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 78 Millionen Euro erhöht und die Bauern damit spürbar bei ihren Beiträgen entlastet. Außerdem hat CSU-Agrarminister Christian Schmidt ein umfangreiches Liquiditätshilfeprogramm auf die Beine gestellt, das Landwirte unterstützt, die in der Krise ihren Kreditverpflichtungen nicht nachkommen können“, sagte Gerda Hasselfeldt. Sie versprach, dass sich die Landwirtschaft auch weiter auf die CSU verlassen könne: „Landwirtschaft und CSU, das sind natürliche Partner.“ Die Internationale Grüne Woche ist die weltweit wichtigste Messe für Ernährungswirtschaft, Landwirtschaft und Gartenbau. Die bayerische Land- und Ernährungswirtschaft zeigt ihre Spezialitäten auch in diesem Jahr wieder in einer eigenen Bayernhalle.

Zur Grünen Woche erklärt die Sprecherin der CSU-Landesgruppe für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Bau, Marlene Mortler: „Ob Melkcomputer, digitale Landmaschinen oder Dünge-Drohnen – nach der ersten Hälfte der Grünen Woche ist eines klar: die deutsche Landwirtschaft ist eine echte Hightech- und Zukunftsbranche. Deshalb sollten wir uns auch mit den wichtigen Zukunftsthemen der Branche beschäftigen, statt pauschale Gut-Böse-Debatten über biologisch und konventionell zu führen und die Chancen unserer Landwirte durch immer mehr Bürokratie zu verbauen. Die Stimmung bei unseren Bäuerinnen und Bauern ist auf dem Tiefpunkt. Sie sehen sich Forderungen ausgesetzt, die immer weniger mit den Realitäten auf dem Acker oder im Stall zu tun haben. Es besteht die Gefahr, dass die bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland über kurz oder lang ausstirbt und Fleisch sowie Getreide nur noch von anonymen Agrarkonzernen produziert werden. Ich kann den Frust der Bauern verstehen. Deutschland hat heute schon die höchsten Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards. Wer mehr will, der muss Wege aufzeigen, wie dies funktionieren soll. Ich kann nur an alle appellieren, die Verantwortung tragen: Beenden Sie ihre Fundamentalopposition gegenüber den Bauern! Lassen Sie uns ernsthaft darüber reden, wie unsere Landwirtschaft weltweit mit immer weniger Fläche Jahr für Jahr mehr Menschen ernähren kann. Lassen Sie uns besprechen, wie unsere Bauern einen größtmöglichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Rohstoffsicherung leisten können. Lassen Sie uns diskutieren, welche Formen der Nutztierhaltung sinnvoll sind und wie sie sich finanzieren lassen. Geben Sie Wissenschaft und Forschung eine Chance. Es gibt viel zu tun, wenn wir die Zukunft nicht verschlafen wollen!“

Null Toleranz für kriminelle Immigranten

Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas haben Vorschläge zur erleichterten Ausweisung von Straftätern vorgestellt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser: „Bereits vor den Angriffen auf Frauen in der Silvesternacht hat sich die CSU-Landesgruppe dafür eingesetzt, dass Asylbewerber, die bereits während des laufenden Asylverfahrens straffällig werden, unter Umständen ihr Bleiberecht bei uns verwirkt haben. Das von den Bundesministern vorgelegte Papier ist ein erster wichtiger Schritt, um klarzustellen, dass unser Rechtsstaat es nicht tatenlos hinnimmt, wenn der von uns gebotene Schutz vor Verfolgung mit kriminellen Handlungen gedankt wird. Im Hinblick auf den Schaden und die kriminelle Energie, die auch Straftaten, die nicht mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden, widerspiegeln, bin ich der Ansicht, dass bereits ab einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen oder der zweiten Verurteilung kein subsidiärer Schutz gewährt werden sollte. Ein strenges Vorgehen schulden wir nicht nur unserer eigenen Bevölkerung, sondern auch den rechtstreuen Schutzsuchenden, die vor der Gewalt fliehen und sie nicht in unser Land tragen wollen.“ Hintergrund: In Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen haben sich der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz darauf verständig, dass Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

Verschärfung des Sexualstrafrechts kann nicht die einzige Antwort sein

Nach den sexuellen Übergriffen, die sich in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten ereignet haben, werden Verschärfungen des Sexualstrafrechts gefordert. Bundesjustizminister Maas kündigte an, die Schutzlücken bei der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung schließen zu wollen. Dazu erklärt die oberfränkische Bundestagsabgeordnete und Bezirksvorsitzende der Frauen-Union, Silke Launert: „Es gibt Schutzlücken im Sexualstrafrecht und dass diese zu schließen sind, steht außer Frage. Ich habe schon vor längerer Zeit einen entsprechenden CSU-Parteitagsbeschluss herbeigeführt und mich im Rechtsausschuss und beim Bundesjustizministerium dafür eingesetzt. Aber es wäre falsch, zu glauben, dass damit alle Probleme gelöst werden könnten, die in der Kölner Silvesternacht zu Tage getreten sind. Auch der Bundesjustizminister muss einsehen, dass bloßer Aktionismus hier nicht zielführend ist. Vielmehr ist es an der Zeit, die tieferliegenden Gründe beim Namen zu nennen und dort auch anzusetzen: Wir nehmen aktuell 100 Tausende Menschen verschiedenster Herkunft, verschiedenster Religionen und verschiedenster Kulturen in unserem Land auf. Für nicht wenige derjenigen, die zu uns kommen, sind die Freiheiten, wie wir sie kennen, fremd. Wir können nicht davon ausgehen, dass diese Menschen mit dem Überschreiten der Grenze ihre Einstellungen zu Frauen und ihre Ansichten zur sexuellen Selbstbestimmung einfach ändern. Integration ist ein Prozess, für den es Zeit braucht und für den es die Bereitschaft aller Beteiligter bedarf, sich darauf einzulassen. Insgesamt ist sie ein enormer Kraftakt, der nur gelingen kann, wenn man die vorhandenen Kapazitäten nicht überfordert, indem man zu viele Menschen in zu kurzer Zeit aufnimmt.“

Zuzug muss deutlich reduziert werden

Der Bundestag hat das Datenaustauschverbesserungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz dient der systematischen Registrierung der Asylsuchenden. Die unterfränkische CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz hat im Plenum die abschließende Rede für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehalten. Lindholz wörtlich: „Mit diesem Gesetz sorgen wir für mehr Sicherheit und gezieltere Integrationsarbeit. Hunderttausende Migranten wurden letztes Jahr in Deutschland nicht richtig registriert. Künftig werden gleich beim Erstkontakt von jedem Asylbewerber umfassende Daten in einem neuen Kerndatensystem gespeichert, auf das alle beteiligten Behörden Zugriff haben. Die Polizei, das BAMF, die Ausländer- und Gesundheitsbehörden, die Aufnahmeeinrichtungen, die Jugendämter, die Gerichte und die Arbeitsagenturen können dort alle für sie relevanten Informationen abrufen. Dazu gehören nicht nur Name und Anschrift, sondern auch Sprachkenntnisse, Integrationsleistungen oder berufliche Qualifikationen. Der flächendeckende Einsatz von Fingerabdruckscannern garantiert die unkomplizierte Identitätsfeststellung und verhindert Doppelregistrierungen. Zudem erhält jeder Asylbewerber einen fälschungssicheren Ankunftsnachweis. Besonders wichtig ist die Beteiligung des BKA und der Nachrichtendienste, die künftig direkt nach der Ankunft jeden Asylbewerber einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen können. Damit erhalten unsere Behörden ein Stück Kontrolle über die ungebremste Migration nach Deutschland zurück.“ Lindholz forderte weitergehende Schritte: „ Die Registrierung der Asylsuchenden ist wichtig, aber die spürbare Reduzierung der Zugangszahlen bleibt essentiell. Deutschland kann viele Flüchtlinge integrieren, aber eben nicht unbegrenzt. Weiterhin kommen täglich über 3000 Menschen zu uns. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar. Solange Europas Außengrenzen offen sind, müssen wir unsere nationalen Grenzen besser schützen. Offensichtlich nicht asylberechtigte Personen dürfen gar nicht erst einreisen.“

Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, erklärt zu demselben Thema: „Das Datenaustauschverbesserungsgesetz verbessert die Zusammenarbeit der mit dem Flüchtlingszustrom befassten Behörden durch die gemeinsame Nutzung von Daten. Mühseligen Doppelerfassungen und Identitätstäuschungen ist in Zukunft ein Riegel vorgeschoben. Schnelles Erkennen und Datensicherheit gewährleisten Sicherheit und schnelle Hilfe. Da in Zukunft die Asylsuchenden durch ihren gespeicherten Fingerabdruck zu identifizieren sind, hat ein Zerreißen von Dokumenten wie in der Silvesternacht in Zukunft keinen Nachteil für die Ermittlungsbehörden. Der neue Flüchtlingsausweis wird als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. So können wir nachhaltig Asylmissbrauch vorbeugen und gleichzeitig die Integration beschleunigen, denn die Bundesagentur für Arbeit kann auf Bildungsstand und Berufserfahrung der Asylsuchenden zugreifen.“ Hintergrund: Für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt eingereiste und sich unerlaubt aufhaltende Personen werden zu den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien zusätzliche weitere Daten, wie die Fingerabdrücke, das Herkunftsland, die Kontaktdaten, Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen in dem zentralen Kerndatensystem gespeichert. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Hilfe für Madaja nur ein erster Schritt

Die Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AWZ) im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl, erklärt: „Ich begrüße es, dass der Druck des UN-Sicherheitsrats gewirkt hat und die Hilfskonvois des Internationalen Roten Kreuzes jetzt endlich Zugang zu den 40.000 hungernden Menschen in Madaja erhalten haben. Nach der ersten Bestandsaufnahme in der belagerten Stadt zeigt sich eine katastrophale Situation. Die weiteren 400 Menschen, die ohne sofortige medizinische Versorgung unmittelbar vom Tod bedroht sind, müssen umgehend aus der Stadt geholt werden.“ Weiter erklärt Wöhrl: „Dass der syrische UN-Botschafter Jaafari zuvor erklärt hat, es gebe gar keine Hunger leidenden Menschen in Madaja, die Berichte als „erfunden“ bezeichnet hat und darauf besteht, dass die syrische Regierung keine Strategie des Hungerns gegen ihre eigene Bevölkerung anwende, zeigt einmal mehr die menschenverachtende Haltung des Assad-Regimes. Assad muss jetzt weitere Hilfen für Madaja zulassen, denn eine Lieferung wird das Problem nicht lösen. Es muss eine konstante Versorgung der Stadt sichergestellt werden. Auch Hilfen für die anderen belagerten Städte in Syrien müssen zugelassen werden. Das gezielte Aushungern von Zivilisten ist nach dem Völkerrecht ein eindeutiges Kriegsverbrechen und muss beendet werden.“ Hintergrund: Die Stadt Madaja liegt 25 Kilometer westlich von der Hauptstadt Damaskus. 40.000 Menschen sind dort seit einem halben Jahr eingekesselt. Nach einer Sperrung des Belagerungsrings durch Truppen des Assad-Regimes und die mit ihm verbündete Hisbollah wurde auf internationalen Druck erstmals seit Oktober 2015 ein Hilfskonvoi zur Versorgung der Menschen in die Stadt gelassen. 44 Lkw des Internationalen Roten Kreuzes wurde der Zugang nach Madaja gewährt.

Begrenzung der Flüchtlingszahlen kann den Wettlauf um Sozialwohnungen verringern

Der Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer befürchtet, dass eine Konkurrenzsituation zwischen schon lange in München lebenden Wohnungssuchenden mit zusätzlich neu hinzukommenden Flüchtlingen angesichts dieses eklatanten Mangels von Wohnraum eintritt. Ein Wettlauf für bezahlbaren Wohnraum darf den sozialen Frieden in München nicht gefährden. Wir dürfen die lange hier lebenden Münchnerinnen und Münchner mit kleinem Geldbeutel nicht vergessen bei der Wohnungsvergabe. Deshalb ist sofort eine wirksame Begrenzung der Flüchtlingszahlen notwendig. Dafür arbeite die CSU in Berlin. Hintergrund: Erstmals zeigen amtliche Zahlen der Stadt die sich entwickelnde Dramatik bei der Wohnungsversorgung durch steigende Flüchtlingszahlen. Es kommt zu einer Konkurrenz zwischen wohnungssuchenden Münchnerinnen und Münchnern (Deutschen und aber ebenso Menschen mit Migrationshintergrund) mit neu hinzukommenden Flüchtlingen. Behörden, Hilfsorganisationen und eine unübersehbare Zahl von Ehrenamtlichen haben dafür gesorgt, dass 2015 mit 1,1 Mio. Flüchtlingen anständig umgegangen wurde. Für München entstehen durch diese Flüchtlingszahlen erhebliche Infrastrukturherausforderungen. Es wird geschätzt, dass von den mind. 18.000 im Jahr 2015 auf München zugeteilten Flüchtlingen rund 6.000 bis 7.000 Personen dauerhaft in München bleiben werden, für die Wohnraum zusätzlich geschaffen werden muss. Durch Familiennachzug könnten es auch noch deutlich mehr werden. Nach aktuellen Angaben der Sozialreferentin der Landeshauptstadt München „sind derzeit rund 12.500 Haushalte für eine geförderte Wohnung bei der Landeshauptstadt München registriert, davon 8.500 Haushalte (68%) in der höchsten Dringlichkeitsstufe“. Auch ohne die Flüchtlingsproblematik müssten in München jährlich 7.000 neue Wohnungen errichtet werden, allein um die Nachfrage in der wirtschaftlichen Boom-Region München zu bewältigen. Sozialreferentin Meier räumt nun in einem Schreiben vom 21.12.2015 an Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer ein, dass „die Wohnungsvergaben aktuell weit hinter den Bedarfen zurückbleiben. So konnten im Jahr 2014 lediglich 3.761 Wohnungen vergeben werden. Im Jahr 2015 werden nur rund 3.200 Wohnungsvergaben erwartet. Auch wenn die Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingssituation derzeit im Bereich der Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum noch nicht spürbar sind, werden jedoch mittelfristig anerkannte Flüchtlinge die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und geförderten Wohnraum nachfragen.“ Nach der offiziellen städtischen Statistik hat sich in den letzten 15 Jahren die Vergabequote einer geförderten Wohnung an deutsche Haushalte nach Angaben der Stadt von rund 2/3 (67,1% im Jahr 2002) kontinuierlich auf unter 50% (49,1% im Jahr 2015) verringert, während die Quote der ausländischen Haushalte im gleichen Zeitraum von 32,9% (Jahr 2002) auf 50,9% (Jahr 2015) anstieg. Das Verhältnis der Registrierungen deutscher und ausländischer Haushalte blieb im gleichen Zeitraum konstant bei Werten um jeweils 50%.

Weitere sichere Herkunftsstaaten beschleunigen Asylverfahren

Zum Entschließungsantrag Bayerns, die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu prüfen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser: „Der sogar in den Wintermonaten hohe Zugang von Asylbewerbern ist ohne Grenzkontrollen und weitere Verfahrensbeschleunigungen nicht zu bewältigen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ist daher gerade auch wegen der gestiegenen Zahlen aus Nordafrika und Asien nochmals zu erweitern. Dies wäre eine weitere deutliche Erleichterung für die Bearbeitung der Anträge und angesichts geringer Anerkennungsquoten nur konsequent. Ich begrüße daher ausdrücklich die entsprechende Initiative der Bayerischen Staatsregierung. Schließlich haben auch andere EU-Mitgliedstaaten Staaten wie Georgien oder Bangladesch bereits als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Auch eine Einstufung von nord- und westafrikanischen Staaten erscheint im Hinblick auf eine hohe Anzahl von Asylbewerbern bei einer fast ebenso hohen Ablehnungsquote sinnvoll. Dies lehren auch die Erfahrungen aus der Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten. Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat bedeutet auch weiterhin nicht, eine pauschale Ablehnung von Anträgen. Jeder Asylbewerber hat die Gelegenheit nachzuweisen, dass er abweichend von der allgemeinen Lage in seinem Herkunftsland politisch verfolgt wird.“ Hintergrund: Mitgliedstaaten der Europäischen Union stufen über die auch in Deutschland als sicher eingestuften Herkunftsstaaten hinaus weitere Staaten wie z. B. Algerien, Indien und Bangladesch als sicher ein. Die Bayerische Staatsregierung hat eine Initiative zur Erweiterung der in Deutschland geltenden Liste sicherer Herkunftsstaaten angekündigt.

Medizinische Versorgung auf dem Land für die Zukunft sichern

Zur geplanten Landarzt-Quote und einem aktuellen Gutachten erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht: „Die Einführung einer Landarztquote ist verfassungsrechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommt ein Fachgutachten, das das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht hat. Wir haben uns im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 mit Nachdruck dafür eingesetzt, diese Frage der Verfassungskonformität zu klären. Das nun vorliegende Gutachten ist im Ergebnis eindeutig. Diesen positiven Befund begrüßen wir.“ Die zuständige Berichterstatterin, Katrin Albsteiger, betont: „Wir wollen die medizinische Grundversorgung in den ländlichen Regionen auch für die Zukunft zu sichern. Eine Landarztquote kann hierzu wesentlich beitragen. Mit ihr würde eine bestimmte Zahl von Studienplätzen denjenigen vorbehalten werden, die sich verpflichten, nach vollständig abgeschlossener Ausbildung für eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum zu praktizieren. Das aktuelle Gutachten bestätigt, das dies rechtlich möglich ist. Es beschreibt auch detailliert, welche Maßstäbe für die verfassungsrechtlich zulässige Ausgestaltung der abzugebenden Verpflichtungserklärung gelten. Das Gutachten sollte daher Anlass sein, die Einführung einer Landarztquote im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 zu prüfen und konkrete Vorschläge zur Einführung einer Quote zu entwickeln.“

Meister-Bafög gestärkt

Der Bundestag hat den Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ beraten. Hierzu erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht: „Wie keine andere Partei steht die Union für die Stärkung sowohl der akademischen wie auch der beruflichen Bildung. Vor zwanzig Jahren hat die damalige Unionsregierung das Meister-BAföG eingeführt. Seither haben 1,7 Millionen Menschen von dieser Förderung profitiert. Mit der aktuellen Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes verbessern wir die Leistungen erneut und rücken das Meister-BAföG nun auf Augenhöhe zum Studenten-BAföG. So werden wir den Zuschussanteil zum Basisunterhalt bei Vollzeit von heute 44 Prozent auf 50 Prozent steigern. Das ist ein starkes Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Und das ist ein wichtiger Schritt, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Viele Fragezeichen bei der Pflegereform

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Dazu erklären der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke und der Berichterstatter für Pflegeberufe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Gesundheit, Erich Irlstorfer: Das Gesetz kommt nur dann, wenn die Gewissheit besteht, dass die Pflege insgesamt besser wird und nicht schlechter. „Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe sollen die bisher getrennten Ausbildungssysteme der    Alten-, Kranken- und Kinderpflege in eine gemeinsame Ausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss zusammengelegt werden. Dadurch sollen die Absolventen zwischen den Pflegebereichen einfacher wechseln können. Das Schulgeld soll gestrichen werden. Neben der Ausbildung zur ,Pflegefachkraft‘ sieht der Entwurf auch eine akademische Ausbildung vor. Diesen Vorteilen stehen jedoch noch beträchtliche Risiken gegenüber. Es besteht die Gefahr, dass die einheitliche Ausbildung mehr Schaden als Nutzen bringt. Es gibt hier noch viel Klärungsbedarf. Durch die Zusammenlegung der Ausbildungsinhalte wird die Pflegeausbildung komplexer. Es steht zu befürchten, dass Hauptschüler und Berufswiedereinsteiger mit den gestiegenen Anforderungen nicht Schritt halten können und damit weniger Absolventen für eine Tätigkeit in der Altenpflege zur Verfügung stehen. Gleichzeitig droht das Niveau der Ausbildung insbesondere in der Kinderkrankenpflege erheblich zu sinken.

Dies kann nicht im Interesse einer qualitativ hochwertigen Versorgung von kranken Kindern sein“, sagt Erich Irlstorfer. „Der Gesetzentwurf ebnet zudem den Weg zur generellen Akademisierung in der Pflege. Das ist der falsche Weg. Wir brauchen vor allem Pflegepersonal, das Dienst am Menschen leistet, nicht am Schreibtisch. Die Reform darf nicht zulasten des ländlichen Raumes gehen. Die Ausbildung muss auch weiterhin dezentral und in kleineren Ausbildungseinheiten möglich sein. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die Reform mit ihren Wirkungen sehr genau prüfen. Wesentlich ist dabei für uns, dass vor Verabschiedung des Gesetzes die Rechtsverordnung, die die Ausbildungsinhalte im Detail regelt, soweit konkretisiert ist, dass die Reform als ganzes zustimmungsfähig ist. Alle wesentlichen Inhalte der Alten-, der Kranken- und der Kinderkrankenpflege müssen in der neuen Ausbildung angemessen berücksichtigt sein. Für uns ist klar: Das Gesetz kommt nur dann, wenn die Gewissheit besteht, dass die Pflege insgesamt besser wird und nicht schlechter“, unterstreicht Stephan Stracke.

Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Expertenanhörung zum Verbot von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas für Jugendliche durchgeführt. Grundlage war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas. E-Zigaretten und E-Shishas werden derzeit noch nicht vom Abgabe- und Konsumverbot erfasst, da es sich hierbei nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes handelt. „Um Kinder und Jugendliche vor den Gesundheitsgefährdungen von nikotinhaltigen und nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas zu schützen, wollen wir die diesbezügliche Gesetzeslücke schließen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Paul Lehrieder (CSU). Das Rauchen von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen eine Nikotinlösung eingeatmet wird, sei mit erheblichen Gesundheitsrisiken, wie z.B. einer körperlichen Abhängigkeit mit typischen Folgeerkrankungen des klassischen Rauchens, wie der Entwicklung von Herz- und Kreislauferkrankungen, verbunden. Aber auch beim Verdampfen der nikotinfreien Flüssigkeiten entstehen laut einer neuen Studie des Bundesinstitutes für Risikobewertung krebserregende Stoffe sowie Partikel, die eine chronische Schädigung verursachen. „Vor diesen Schädigungen müssen wir die Kinder und Jugendlichen schützen, denn gerade in der Wachstumsphase sind solche Schädigungen besonders gefährlich“, so der Würzburger CSU-Politiker. Die Erkenntnisse der heutigen Expertenanhörung werden nunmehr im Rahmen des anstehenden parlamentarischen Verfahrens erörtert.

CSU stärkt Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Zur Reform des Vergaberechts erklären der Vorsitzende des Arbeitskreises Wirtschaft und Energie der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier, und die Berichterstatterin für Vergaberecht und Mittelstand, Barbara Lanzinger: Wir stärken Mittelstand und Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Karl Holmeier: „Mit dem nun beschlossenen Gesetz stärken wir den fairen, transparenten Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe und sorgen dafür, dass der Mittelstand in Deutschland künftig noch stärker von öffentlichen Aufträgen profitieren kann.“ Barbara Lanzinger: „Wie wichtig das Vergaberecht für die Wirtschaft und die öffentliche Auftraggeber ist, haben die intensiven Beratungen der letzten Monate gezeigt. Wir haben gute und ausgewogene Ergebnisse erzielt:  Wir vereinheitlichen das Vergaberecht innerhalb der EU noch stärker als bisher und sorgen für effizientere, anwenderfreundlichere und flexiblere Vergabeverfahren. Wichtig war uns eine weitestgehende 1:1 Umsetzung. Als zuständige Berichterstatterin ist mir persönlich die Stärkung der Interessen von Mittelstand, Architektenwesen und Bauwirtschaft besonders wichtig.

Dies haben wir insbesondere mit den Neuregelungen zur Losvergabe, der Leistungsbeschreibung und der Einführung eines Parlamentsvorbehalts für die Vergabeverordnung erreicht, die wichtige Regelungen zu den Vergabearten und –verfahren sowie zur Berechnung des Auftragswertes enthalten wird.“ Hintergrund: Die Reform des Vergaberechts im Oberschwellenbereich erfolgt auf der Grundlage des EU-Richtlinien-Pakets zur Modernisierung des Vergaberechts. Dieses beinhaltet drei Richtlinien: zur öffentlichen Auftragsvergabe, zur Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren-Richtlinie) sowie die Richtlinie über die Konzessionsvergabe. Das Paket ist im April 2014 in Kraft getreten, die nationale Umsetzung muss bis zum 18. April 2016 erfolgen.

Bundeswehr bekämpft Terroristen und sichert Frieden

Angesichts der Bedrohung durch den islamischen Terrorismus des IS hat die CSU-Verteidigungspolitikerin Julia Obermeier die Rolle der Bundeswehr im Terrorkampf und in der Sicherung des Friedens gewürdigt. Obermeier erklärt: „Frankreich hat mit Berufung auf Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags um unseren Beistand gebeten. Deutschland steht fest an der Seite Frankreichs. Dabei ist uns klar, allein militärisch lässt sich das Problem nicht lösen. So engagiert sich Deutschland bei den diplomatischen Verhandlungen in Wien für einen politischen Neuanfang in Syrien. Auch im Irak hat Deutschland bereits zur Einheit und Stabilisierung des Staates sowie zur Versöhnung in zurückeroberten Gebieten beigetragen. Gemeinsam mit dem UN-Sicherheitsrat und den G20-Staaten wollen wir die Finanzquellen des IS trocken legen. Der IS ist besser ausgestattet als jede andere Terrororganisation bis-her. Wir sehen jedoch bereits erste Erfolge unserer Bemühungen. Zudem gehen wir gegen IS-Propaganda im Netz vor und hindern „Foreign Fighters“ an der Ausreise. In Syrien und im Irak helfen wir humanitär auf vielfältige Weise. Zum Beispiel begleiten wir im Nordirak Jesidinnen, die aus den Fängen des IS befreit wurden. In Syrien unterstützen wir die von einer langen Dürre gezeichnete Landwirtschaft. Insgesamt werden 2016 allein aus dem Entwicklungshaushalt 640 Millionen Euro in die Region um Syrien fließen. Zum Vergleich: Für den Bundeswehreinsatz in Syrien sind 134 Millionen Euro veranschlagt. Das zeigt, das militärische Engagement stellt in diesem breiten politischen Ansatz zwar nur einen, aber einen wichtigen Baustein dar. Die Fähigkeiten, die wir nun in Syrien einbringen, werden dringend gebraucht. Unsere Satellitenaufklärung und RECCE-Tornados werden zu einem noch genaueren Lagebild beitragen. Das ist wichtig, da wir IS bekämpfen, aber auch die Bevölkerung schützen wollen. Die gleichen Aufklärungsflugzeuge hatten übrigens 2013 beim Elbe-Hochwasser hochauflösende Bilder und wertvolle Daten über den Zustand der Deiche geliefert. Die Fregatte zum Schutz des französischen Flugzeugträgers ist ein wichtiges Zeichen an unsere Freunde. Deutschland ist bereits seit längerem Teil der Allianz gegen den Terror – mit 63 weiteren Staaten. Die Bundeswehr bildet seit vergangenem Sommer kurdische Peschmerga im Nordirak aus. Mit Erfolg: Die Peschmerga haben den IS gestoppt, zurückgedrängt und ihm – auch dank der von Deutschland gelieferten Waffen, deutliche Verluste zugeführt. Heute finden 1,5 Millionen Menschen Zuflucht im Nordirak. Gemeinsam mit der internationalen Allianz bekämpfen wir den IS – mit allen Mitteln: politisch, wirtschaftlich, humanitär und militärisch. Wir wollen seine Rückzugs-räume in Syrien und im Irak zerstören und verhindern, dass er den Terror in die Welt trägt. Und wir wollen den Versöhnungsprozess für die Zeit nach dem IS im Irak und in Syrien vor-bereiten und begleiten.