Aus der Landesgruppe
Die Aufhetzung der Türken in Deutschland durch Präsident Erdogan, Ablehnung der Visa-Liberalisierung für die Türkei, der Tunnel unter dem Englischen Garten in München, die Blockade der Erbschaftsteuer durch rot-grüne Länder, Konversionsprojekte in Schweinfurt, die EEG-Novelle sowie die Verschärfung des Sexualstrafrechts – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Die Aufhetzung der Türken in Deutschland durch Präsident Erdogan, Ablehnung der Visa-Liberalisierung für die Türkei, der Tunnel unter dem Englischen Garten in München, die Blockade der Erbschaftsteuer durch rot-grüne Länder, Konversionsprojekte in Schweinfurt, die EEG-Novelle sowie die Verschärfung des Sexualstrafrechts – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.

Türkei gefährdet Innere Sicherheit in Deutschland

Medienberichten zufolge sollen türkischstämmige Bürger in Deutschland kurz nach dem Putschversuch in der Türkei die Aufforderung erhalten haben, Anhänger der Gülen-Bewegung zu denunzieren. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser:

„Die Türkei entfernt sich immer weiter von Demokratie und von Europa. Aber Erdogan spaltet nicht nur in der Türkei die Bevölkerung. Auch hier erleben Deutsche türkischer Abstammung und in Deutschland lebende Türken massive Angriffe, wenn sie sich kritisch gegen Erdogan äußern. Das ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar und wird von uns nicht hingenommen. Sollten sich Berichte bewahrheiten, dass die türkische Regierung selbst Deutschtürken dazu aufruft, Anhänger der Gülen Bewegung zu denunzieren, für Erdogan zu demonstrieren und Firmen zu boykottieren, müssen wir sofort handeln. Ferngesteuerte Anhänger, die in unserem Land Kritiker einschüchtern, stellen ein ernsthaftes Problem für die innere Sicherheit in Deutschland dar. Die Abkehr der Türkei von rechtsstaatlichen Prinzipien darf keine Bedrohung für die Sicherheit unserer hier lebenden türkischen und türkischstämmigen Mitbürger bedeuten. Agitatoren, die auch hier Schrecken verbreiten wollen, werden wir nicht dulden.“

Etwa 1,5 Millionen Türken leben in Deutschland, hinzu kommen Deutsche mit türkischen Wurzeln. Tausende Anhänger Erdogans haben am Wochenende in deutschen Städten demonstriert und Erdogan-Bilder gezeigt. Einrichtungen der dubiosen Gülen-Bewegung in Deutschland wurden angegriffen, Erdogan Kritiker mit Hass-E-Mails und SMS beschimpft.

Zur Diskussion um die Visaliberalisierung für türkische Staatsangehörige nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei erklärte Frieser:

„Nach dem Putsch am Wochenende versicherte die Regierung unter Präsident Erdogan, das Land wieder im Griff zu haben. Dennoch erklärte Erdogan nun den Ausnahmezustand. In Wirklichkeit befindet sich dieses Land bereits seit Monaten in einem Ausnahmezustand. Der Präsident zeigt nun nur noch unverhohlener seine Abkehr von den demokratischen Grundwerten. Die Massenverhaftungen von Kritikern, die bequemerweise mit dem Putsch gerechtfertigt werden, die Aufforderung, Verdächtige zu melden, das Reiseverbot für Akademiker – all das weckt Erinnerungen an Diktaturen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Türkei wieder der Demokratie zuwendet und seinen Kurs weg von Europa, wieder korrigiert. Ich sehe derzeit gerade im Hinblick auf unsere eigene innere Sicherheit im Land keine Möglichkeit für weitere Verhandlungen, etwa zur Visaliberalisierung mit der Türkei.“

Rot-Grüne Länder legen sich bei Erbschaftsteuer quer

Der Bundesrat hat die Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss verwiesen, dazu sagte die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt:

„Die Erbschaftsteuerreform ist ein ausgewogener Kompromiss, der den Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung trägt und Arbeitsplätze sichert. Der CSU war es dabei besonders wichtig, kleine Unternehmen nicht übermäßig zu belasten. Das ist uns auf den letzten Metern noch gelungen: Für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten soll die Lohnsummenprüfung nun entfallen. So entlasten wir noch mehr Unternehmen von unnötiger Bürokratie. Das ist ein wichtiges Signal gerade für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft. Es ist äußerst ärgerlich, dass nun die Bundesländer einen zügigen Abschluss verhindern und damit zur Rechtsunsicherheit beitragen.  Das Verhalten kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Die Grünen sind offenbar aus Prinzip dagegen. Das ist schade. Die Unternehmen in Deutschland brauchen dringend Rechtssicherheit.“

Freude über Englischen Garten-Tunnel

Zu der erheblichen finanziellen Beteiligung des Freistaats Bayern an dem Tunnelprojekt „Ein Englischer Garten“ erklärte der Bundestagsabgeordnete für München-Nord und Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer:

„Dies ist eine notwendige Heilung einer seit vielen Jahrzehnten durch den Englischen Garten klaffenden Wunde. Die Bürgerinnen und Bürger haben mit Spenden und ihrer großen Unterstützung von Anfang an klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den Tunnel durch den Englischen Garten wollen. Mit der großzügigen Unterstützung des Freistaates Bayern ist der wichtigste Schritt gesetzt, dem muss die Landeshauptstadt München ihrerseits rasch folgen.“

Besonderer Dank gebühre dem Ehepaar Grub-Lejeune, das über viele Jahre hinweg unermüdlich die Idee vorangetrieben hat und mit Presseaktionen und einer Spendensammelaktion die entscheidende Initialzündung geliefert hat. „Als örtlicher Bundestagsabgeordneter habe ich dieses Projekt seit Anfang an unterstützt, denn es wiedervereint die bislang getrennten Teile des Englischen Gartens, es löst die bestehenden Verkehrsprobleme und es zeigt auch, dass Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen gemeinsam mit den Bürgern tatkräftig angepackt werden können“, betonte Singhammer.

Paradigmenwechsel bei Förderung des ländlichen Raums

Zur Neuregelung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“(GAK) erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler:

„Mit der Neuregelung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ legen wir die Grundlage für Lebensqualität und Leistungsfähigkeit. Von unseren Landwirten, über den kleinen Bäckerbetrieb um die Ecke bis hin zur gesamten Bevölkerung – die Änderungen am GAK-Gesetz kommen dem gesamten ländlichen Raum zugute. Zugleich erkennen wir die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Unterschiede dieser Regionen an. Damit haben wir eines der wichtigsten Förderinstrumente für die ländlichen Räume entscheidend weiterentwickelt. Wir stehen fest hinter unseren Bäuerinnen und Bauern und wollen ihre Bedeutung als Herzstück des ländlichen Raums würdigen. Deshalb bleibt die Verbesserung der Agrarstruktur wichtigster Bestandteil des GAK-Gesetzes. Zudem ist der Weg nun frei für die Förderung nicht-landwirtschaftlicher Kleinstbetriebe, kleiner Infrastrukturen, Basisdienstleistungen, die Umnutzung dörflicher Bausubstanz und des ländlichen Tourismus. So haben wir einen weiteren Hebel, um attraktive Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen und so den großen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel und der Abwanderung in Ballungsräume zu begegnen.“

Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel über eine Milliarde Euro pro Jahr. Ziel ist, die Land- und Forstwirtschaft auf künftige Anforderungen auszurichten und die ländlichen Räume zu beleben. Ein weiterer Bestandteil der GAK ist zudem die Verbesserung des Küstenschutzes.

Vier Millionen für Konversionsprojekt in Schweinfurt

„Der Einsatz und die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Schweinfurt haben sich gelohnt. Die Umgestaltung der Ledward Barracks wird mit 4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus gefördert. Ich freue mich ganz besonders, dass mein Werben für Schweinfurt auf fruchtbaren Boden gefallen ist“, so die CSU-Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber, die als Obfrau der CDU/CSU-Fraktion für Umwelt- und Baupolitik für die Städtebauförderung zuständig ist. Von insgesamt 116 Anträgen wurden bundesweit 17 und bayernweit zwei Projekte ausgewählt und Schweinfurt ist dabei. Das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wurde im Jahr 2014 zum ersten Mal aufgelegt.

Ziel des Programms ist die Förderung von Projekten mit überregionaler Bedeutung und besonderem Innovationspotential, wobei der Deutsche Bundestag wechselnde Förderschwerpunkte festgelegt hat. In diesem Jahr stehen bundesweit 42 Millionen Euro für die Schwerpunkte Konversion von Militärflächen und interkommunale Zusammenarbeit zur Verfügung. „In den Verhandlungen ließen sich die Kollegen davon überzeugen, dass Konversionskommunen besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. Dies gilt vor allem auch für die städtebauliche Entwicklung der Liegenschaften, die wieder zurück in die Hände der Kommunen fallen. Dass wir diese Städte jetzt gezielt mit dem Bundesprogramm unterstützen, freut mich ganz besonders“, so Weisgerber. „Dass Schweinfurt beim Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ausgewählt wurde, freut mich sehr. Wir sind eine innovative Stadt mit viel Potential und ich bin stolz, dass dies erkannt und mit den Fördermitteln entsprechend gewürdigt wurde. Ein großer Dank geht an unsere Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber, deren Engagement maßgeblich dazu beigetragen hat, dass unser Projekt Carus-Park mit der Hauptverbindungsachse Carus-Allee voll und ganz überzeugt hat“, sagt Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU).

EEG-Novelle: Zukunftsperspektive für Biogasanlagen

Die EGG-Novelle, die der Bundestag beschlossen hat, beinhaltet eine verlässliche Zukunftsperspektive für Biogasanlagen, ein wichtige Thema für die CSU-Landesgruppe. „Biogas ist grundlastfähig und kann flexibel ins Netz eingespeist werden, auch dann, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Ich freue mich über das Verhandlungsergebnis, wonach Bestandsanlagen an Ausschreibungen teilnehmen und so eine Anschlussförderung nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung im Rahmen des EEG erhalten können. Dies gilt auch für kleine Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 Kilowatt. Auf sie wird der letzte erfolgreiche Gebotspreis übertragen. Mit einem Ausschreibungsvolumen von 1050 Megawatt in den kommenden sechs Jahren bleibt die Biomasse ein fester Bestandteil im künftigen Energiemix. Das ist eine gute Nachricht für die über 3600 Biogasanlagen in Bayern“, so die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber.

Ein weiterer Punkt in den Verhandlungen war die Beteiligung von Bürgerenergieprojekten. „Die Energiewende gelingt nur gemeinsam mit den Bürgern, es war wichtig, die Rahmenbedingungen so festzulegen, dass Bürgerenergiegenossenschaften eine realistische Chance auf einen Zuschlag haben und die Akteursvielfalt erhalten bleibt“, so Weisgerber. Wenn sich Bürgerenergiegenossenschaften an der Ausschreibung beteiligen, wird auf sie der letzte erfolgreiche Gebotspreis übertragen. Zudem sollen künftig sogenannte Mieterstrommodelle ermöglicht werden, bei denen Mieter Strom aus hauseigenen EEG-Anlagen beziehen können, ohne dass dafür eine EEG-Umlage fällig wird. Damit soll erreicht werden, dass auch im Mietwohnbereich Erneuerbare Energien stärker genutzt werden. Die Vergütung des erneuerbar produzierten Stroms soll ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Damit stellen sich die Erneuerbaren Energien künftig dem Wettbewerb. Zugleich soll mit den Ausschreibungen ein kosteneffizienter, kontinuierlicher und kontrollierter Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgen.

Mehr Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution

Die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der oberfränkischen Frauen-Union, Silke Launert, hat das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels begrüßt: „Mit dem verabschiedeten Gesetz schieben wir dem Menschenhandel und der Zwangsprostitution einen Riegel vor und stellen eines ganz klar: Menschen sind keine Ware. Und jeder, der das anders sieht, wird aufs Schärfste bestraft. Die Reform war dringend angezeigt, weil sich der Menschenhandel und die damit verbundene systematische Ausbeutung zu einem enormen globalen Problem entwickelt hat. Aus Gründen von Armut, Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit kommen viele Menschen nach Deutschland in der Hoffnung, hier ein besseres Leben zu finden. Sie sind bereit, unter widrigsten Bedingungen zu arbeiten auf dem Straßenstrich, in Bordellen, in Fabriken, auf dem Bau oder in der Gastronomie und werden dort schließlich skrupellos ausgebeutet. Leider stellten die bestehenden Vorschriften die Justiz immer wieder vor große Beweisschwierigkeiten. Die Regelungen waren faktisch kaum anwendbar und so kam es in der Vergangenheit nur selten zu Verurteilungen. Mit den neuen Vorschriften schaffen wir insbesondere eine höhere Praxistauglichkeit und geben Polizei und Staatsanwaltschaft bessere Ermittlungsmöglichkeiten an die Hand. Um die sexuelle Ausbeutung besser bekämpfen zu können setzen wir daneben den Hebel aber auch da an, wo er am besten Wirkung erzielen kann: Bei der Nachfrage. So machen sich künftig auch Freier strafbar, wenn sie die Lage geknechteter Frauen erkennen und sie dennoch für ihre sexuellen Zwecke missbrauchen. Mit der Freierstrafbarkeit setzen wir ein zentrales Anliegen der Union um und signalisieren, dass sich keiner mehr rausreden kann: Nur weil ein Freier bezahlt hat, heißt das nicht, dass er wegschauen darf. Ein weiterer Schritt im Kampf gegen die Zwangsprostitution ist das ebenfalls heute verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz. Es wird das Prostituiertengewerbe weiter regulieren und damit mehr Licht in die Hinterzimmer der Bordelle bringen. Beide Gesetze greifen ineinander und ergänzen sich gegenseitig. Bedauerlich ist allerdings, dass wir mit der SPD hier nicht noch weiter gehen konnten. Wichtig wäre insbesondere gewesen, die Vorschriften zur „Ausbeutung von Prostituierten“ und „Zuhälterei“ zu reformieren. Und auch, dass es sich bei der sexuellen Ausbeutung um ein sehr viel größeres Unrecht handelt, als bei der Ausbeutung der Arbeitskraft, hätte sich in den angedrohten Strafen deutlich abzeichnen müssen. Sexuelle Demütigungen haben ebenso verheerende Folgen wie Folter. Sie haben eine ganze andere Dimension als die Arbeitsausbeutung etwa in einer Fabrik. Hier hätte man die Opfer noch mehr schützen können.“

„Nein heißt nein“ – Frauen sind kein Selbstbedienungsladen

Die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der oberfränkischen Frauen-Union, Silke Launert, erklärt zur Reform des Sexualstrafrechts: „Endlich ist es soweit. Heute haben wir die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen und den Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ im Strafgesetzbuch verankert. Damit werden wir das sexuelle Selbstbestimmungsrecht vollumfänglich schützen und ein wichtiges Signal senden: Frauen sind kein Selbstbedienungsladen.“ Mit der Reform schließe man Lücken im Sexualstrafrecht und gleiche auch die in den letzten Jahren verfestigte restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus. Insbesondere könnten nach aktueller Rechtslage Fälle nicht erfasst werden, in denen das Opfer sich nicht wehrt oder wehren kann, weil es vom Täter überrascht wurde oder weil es derart geschockt ist, dass es keinen Widerstand mehr leisten kann. Ebenfalls nicht bestraft werden konnte der Täter auch beispielsweise dann, wenn es in einer Beziehung immer wieder zu Gewalt gekommen ist und das Opfer weitere Gewaltanwendung fürchtet oder schlicht resigniert.

Launert weiter: „Das neue Gesetz besteht aus drei wesentlichen Elementen: Künftig macht sich jeder strafbar, der gegen den erkennbaren Willen eines anderen sexuelle Handlungen an diesem vornimmt. Für eine Strafbarkeit reicht es also schon, wenn das Opfer „nein“ sagt, oder zum Beispiel durch Weinen zeigt, dass es die Handlungen nicht will. Eine Drohung, Gewaltanwendung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage durch den Täter braucht es für die Strafbarkeit nicht mehr. Darüber hinaus werden wir das Grapschen unter Strafe stellen und auch, wenn aus einer Gruppe heraus sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Mit den Taten aus der Gruppe heraus, bestrafen wir Übergriffe, wie wir sie in der Vergangenheit immer häufiger bei Großveranstaltungen oder an Plätzen, wo viele Menschen zusammen kommen, erlebt haben. So zum Beispiel in der Kölner Silvesternacht, beim Karneval der Kulturen in Berlin oder auch jüngst in öffentlichen Schwimmbädern. Es geht um die Fälle, in denen eine Gruppe vornehmlich junge Frauen bedrängt, ihnen keine Möglichkeit lässt, zu entkommen und es dann zu einer Sexualstraftat kommt. Wir haben es hier zu tun mit einer neuen Dimension der Strafbarkeit, bei der sich durch die innerhalb einer Gruppe entstehende Dynamik eine besondere Gefährlichkeit ergibt. Die neuen Vorschriften werden sich auch auf die Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz auswirken. Wer wegen einer Tat nach dem neuen § 177 StGB zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wird, muss künftig damit rechnen, deswegen abgeschoben zu werden.“