Aus der Landesgruppe
Rentenerhöhung, Anti-Terror-Paket, Integrationsgesetz, das skandalöse Treiben linksgerichteter „Flüchtlingshelfer“ in Griechenland, entschiedene Ablehnung eines Schuldenschnitts für Griechenland, stabile Finanzen, Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution, Steuerhinterziehung und Lebensmittelfälschungen – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Rentenerhöhung, Anti-Terror-Paket, Integrationsgesetz, das skandalöse Treiben linksgerichteter „Flüchtlingshelfer“ in Griechenland, entschiedene Ablehnung eines Schuldenschnitts für Griechenland, stabile Finanzen, Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution, Steuerhinterziehung und Lebensmittelfälschungen – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

Steigende Renten durch steigende Löhne

„Das ist das stärkste Plus seit 23 Jahren“, freut sich der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, über die „Rentenwertbestimmungsverordnung 2016“, die das Kabinett beschlossen hat. Stracke: „Die Union steht für eine gerechte Teilhabe der Rentner am Wohlstand. Steigen die Einkommen der Beschäftigten, profitieren hiervon auch die Rentner und nehmen damit am wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land teil.

Zum 1. Juli 2016 werden die Renten für über 20 Millionen Rentner deutlich angehoben: In den alten Ländern um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern sogar um 5,95 Prozent. Das ist das stärkste Plus seit 23 Jahren. Die wirtschaftliche Entwicklung und der Anstieg der Beschäftigung in Deutschland sind so positiv, dass der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel – wie bereits im Jahr 2015 – auch in diesem Jahr erhöhend auf die Rentenanpassung wirkt. Zugleich steigt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern von 92,6 Prozent auf 94,1 Prozent des Westwertes. Der Osten holt weiter auf, der Angleichungsprozess der Renten in Ost und West kommt einen weiteren Schritt voran. Wir stehen zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach einer vollständigen Angleichung der Rentenwerte. Die umlagefinanzierte Rente hat sich bewährt. In dieser Wahlperiode haben wir bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die gesetzliche Rente zu stärken und Altersarmut zu vermeiden. Bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge dagegen besteht noch Handlungsbedarf, weil vor allem Geringverdiener zu wenig privat vorsorgen. Für uns gilt: Wer arbeitet und für das Alter vorsorgt, muss mehr haben als derjenige, der dies nicht tut. Leistung muss sich lohnen. Über die richtigen Konzepte werden wir in den nächsten Monaten in aller Ruhe diskutieren. Hektik ist in der Rentenpolitik der falsche Ratgeber.“

Anti-Terror-Paket ein voller Erfolg für CSU

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser: „Die Positionen der CSU haben sich klar durchgesetzt. Eine besser mit den Nachrichtendiensten vernetzte Polizei, die personell aufgestockt wird, war ein Kernpunkt unserer Forderungen. Schleuserbanden müssen wir präventiv mit verdeckten Ermittlern aushebeln. Auch bei der Überwachung von verurteilten Terrorunterstützern legen wir nun deutlich nach. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die SPD bei der Durchsetzung der Datenspeicherung nicht einknickt. Für die CSU ist das im Koalitionsausschuss beschlossene Maßnahmenpaket ein voller Erfolg. Es bleibt zu wünschen, dass auch die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder eingeführt wird, um den Menschenfängern endlich das Handwerk zu legen.“ Die im Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen umfassen unter anderem mehr Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei und eine bessere Vernetzung deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Partnerdiensten. Gemeinsame Dateien der Polizei und der Nachrichtendienste sollen künftig für fünf Jahre nutzbar sein. Verurteilte Unterstützer einer „terroristischen Vereinigung“ sollen unter „Führungsaufsicht“ gestellt werden können. Auch sollen Mobilfunkprovider und Händler verpflichtet werden, auch bei Nutzern von Prepaid-Handys einen gültigen Ausweis mit kompletter Adresse zu verlangen.

Gegen Instrumentalisierung der Flüchtlinge durch linksgerichtete „Flüchtlingshelfer“

Angesichts der schlimmen Bilder aus Griechenland, wo sich Flüchtlinge sich gegen ihre Rückführung in die Türkei wehren, kritisiert der CSU-Innenpolitiker Michael Frieser die linksgerichteten Aktivisten und selbsternannten „Flüchtlingshelfer“, die die Flüchtlinge darin bestärken, Anweisungen nicht Folge zu leisten. „Seitdem die sogenannte Balkanroute gesperrt ist und das EU-Türkei-Abkommen in Kraft gesetzt ist, sind die Zahlen derer, die die lebensgefährliche Überfahrt nach Griechenland wagen, gesunken. Es müssen nun alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, geordnete Verfahren zu etablieren, damit nicht die Schutzsuchenden benachteiligt werden, die legal in die EU einreisen möchten. Illegale Grenzübertritte dürfen sich nicht mehr auszahlen. Nur so können wir weitere tote Schutzsuchende im Meer verhindern. Aktivisten, die alle Versuche ein geregeltes Verfahren aufzubauen konterkarieren, in dem sie Schutzsuchenden raten, im provisorischen Lager in Idomeni zu bleiben, durch Flüsse zu waten oder Eisenbahnverbindungen zu blockieren, zeigen deutlich, dass es Ihnen nicht um das Wohl der Menschen, sondern um politische Einflussnahme geht.  Diese Aktivisten dürfen nicht mit freiwilligen Helfern verwechselt werden. Sie verfolgen ihre Sache auf dem Rücken der Schutzsuchenden und der Bevölkerung vor Ort und befeuern dabei das Geschäft der Schlepper. Diesen verantwortungslosen Menschen muss das Handwerk gelegt werden.“

Einen Schuldenschnitt wird es mit der CSU nicht geben

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt, lehnt einen erneuten Schuldenschnitt für Griechenland eindeutig ab: „Der Internationale Währungsfonds muss mit an Bord bleiben. Die Experten des IWF haben viel Erfahrung, wie Schulden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit der Länder nachhaltig verbessert werden können. Griechenland muss jetzt endlich die für die erste Programmüberprüfung vereinbarten Reformen effektiv umsetzen. Ein Schuldenschnitt ist dazu keine Alternative. Ihn wird es mit der CSU nicht geben. Was die Erlöse aus dem Privatisierungsfonds betrifft, gelten die Vereinbarungen zum Hilfsprogramm. Ich sehe weder einen Grund noch eine Rechtsgrundlage, davon abzuweichen.“

Kampf dem Menschenhandel

Die gelernte Richterin, CSU-Rechtspolitikerin und Vorsitzende der oberfränkischen Frauen-Union, Silke Launert, erklärt zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels: „Nach zähem Ringen mit dem Koalitionspartner SPD können wir endlich in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen und damit auch die europäischen Vorgaben der Menschenhandelsrichtlinie zügig erfüllen. Mit der Umsetzung dieses Entwurfs werden wir zahlreiche Verbesserungen im Kampf gegen den Menschenhandel erreichen und gehen damit auch einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Zwangsprostitution. Der Entwurf sieht erstmals die Bestrafung von Menschenhandel vor, wenn er zum Zwecke der Begehung strafbarer Handlungen oder der Bettelei geschieht. Zudem soll mit dem neuen Gesetz der Menschenhandel zum Zwecke des Organhandels, der derzeit lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar ist, ins Strafgesetzbuch Eingang finden. Neu ist außerdem die Bestrafung der Arbeitsausbeutung, die bisher nur über die Tatbestände des Lohnwuchers oder über Straftatbestände des Arbeitsrechts wie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung geahndet werden können. Eine wichtige Neuerung stellt auch die geplante Einführung der Freierstrafbarkeit dar. So soll künftig bestraft werden, wer willentlich und wissentlich die Hilflosigkeit oder Zwangslage eines Opfers der Zwangsprostitution, welche durch äußere Umstände, wie sichtbare Gewaltanwendung, Angst oder keinerlei Sprachkenntnisse deutlich erkennbar sind, zu sexuellen Zwecken ausnutzt. Damit wird eine langjährige Forderung der Union und der Frauen-Union umgesetzt und wir setzen ein ganz klares Signal in Richtung der Freier. Wir stellen klar, dass sich in dem schmutzigen Geschäft mit gehandelten Mädchen und Frauen nicht nur die Hintermänner schuldig machen, sondern auch die, die die Gewinne nach oben treiben. Schließlich gilt hier wie anderswo, dass die Nachfrage das Angebot bestimmt und genau diesem Prinzip werden wir den Boden entziehen. Es ist bedauerlich, dass mit dem Koalitionspartner an dieser Stelle nicht noch weiter gegangen werden konnte. Im Zuge dieser Reform wäre es dringend angezeigt gewesen, auch die Tatbestände der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten zu überarbeiten. Doch dies war mit der SPD nicht zu machen.“

Integrationsgesetz liefert Blaupause für eine gelingende Integration

„Es gilt: Keine Leistung ohne Gegenleistung“, meint der CSU-Sozialpolitiker Stephan Stracke zu den Eckpunkten des neuen Integrationsgesetzes, auf das sich die Spitzen der Regierungskoalition verständigt haben. „Die Eckpunkte für ein Integrationsgesetz sind eine hervorragende Blaupause für eine gelingende Integration der zahlreichen zu uns geflüchteten Menschen in unsere Gesellschaft. Schutzberechtige und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, die über geeignete berufliche Qualifikationen verfügen, müssen so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Mit dem geplanten Integrationsgesetz schaffen wir die dafür erforderlichen Instrumente. Angefangen von zusätzlichen Arbeitsangelegenheiten für Asylbewerber, zusätzlichen Sprachkursen und Integrationsmaßnahmen bis hin zu einer Verbesserung der Ausbildungsförderung. Dabei gilt: Keine Leistung ohne Gegenleistung, die Betroffenen werden staatlich gefördert und zugleich werden von ihnen Eigenbemühungen eingefordert. Auch für die Flüchtlinge gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns. Der Schlüssel für eine Integration ist und bleibt der Erwerb der deutschen Sprache. Wir haben wenig Zeit. Je früher wir die Maßnahmen beschließen, desto eher können die Betroffenen davon profitieren. Wichtig ist und bleibt: Die Flüchtlinge dürfen nicht gegen die einheimischen langzeitarbeitslosen Menschen ausgespielt werden. Mit der in den letzten Wochen angestoßenen Neiddebatte muss endlich Schluss sein. Wir haben nicht nur über eine Million Flüchtlinge, sondern auch über eine Million Langzeitarbeitslose. Beide Gruppen brauchen gleichermaßen unsere Unterstützung“, so Stracke.

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, meint dazu: „Mit den Beschlüssen sind wir wieder einen entscheidenden Schritt weitergekommen, um den Herausforderungen des Flüchtlingszustroms zu begegnen. Für Einheimische und Schutzsuchende gleichermaßen. Die früheren Rufe nach einem Einwanderungsgesetz haben immer übersehen, dass es genug legale Wege in unser Land gibt, aber bei der Integration so vieler Menschen stärkere Anstrengungen notwendig sind. Deswegen wurde es höchste Zeit für ein Integrationsgesetz, das nicht nur Integration fordert und auch belohnt, sondern auch Konsequenzen für Integrationsverweigerer bereithält. Denn Integration ist keine Option, sie ist ein Gebot. Ich begrüße es außerordentlich, dass unsere Forderungen nun umgesetzt werden: Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird nur erteilt, wenn anerkannte Flüchtlinge die Leistung erbracht haben, sich in unser Land zu integrieren. Entgegen anderslautenden Behauptungen ist die geplante Wohnsitzzuweisung integrationsfördernd. Eine flächendeckende Verteilung ist der beste Weg, das Leben in Deutschland kennen zu lernen und dauerhafte Kontakte zu knüpfen. Gleichzeitig wird die Entstehung von sozialen Brennpunkten vermieden.“

Haushaltspolitische Erfolgsbilanz wird fortgesetzt

„Das Stabilitätsprogramm 2016 verdeutlicht ein weiteres Mal die seit Jahren verantwortungsvolle Haushaltsführung der unionsgeführten Bundesregierung“, sagt der Chefhaushälter der CSU-Landesgruppe, Bartholomäus Kalb, zum Stabilitätsprogramm 2016, das das Bundeskabinett beschlossen hat. „Wir werden auch in diesem Jahr wieder alle nationalen und europäischen Haushaltsregeln einhalten. Es ist aus meiner Sicht ein besonderer Erfolg, dass es uns gelungen ist, die gesamtstaatliche Schuldenquote innerhalb von fünf Jahren um über 10 Prozent abzusenken. Damit werden wir voraussichtlich im Jahr 2020 auch früher als geplant wieder die durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebene Grenze von 60 Prozent einhalten. Der Staatshaushalt, also der Haushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammengenommen, war 2015 zum vierten Mal in Folge ausgeglichen. Dies ist vor allem auf die historisch hohe Beschäftigtenzahl und die guten Umsätze in der Wirtschaft zurückzuführen, zu denen die wachstumsfreundliche Politik der Bundesregierung maßgeblich beigetragen hat. Trotz dieser überaus positiven Bilanz gibt es keinerlei Grund, den Pfad der soliden Haushaltspolitik zu verlassen. Ganz im Gegenteil: Die Herausforderungen für den Bundeshaushalt werden durch die alternde Bevölkerung und die Kosten der Integration von Flüchtlingen größer. Die hierfür notwendigen finanziellen Spielräume werden wir nur durch eine konsequente Ausgabendisziplin sicherstellen können“, so Kalb.

Weniger Barrieren, mehr Teilhabe

„Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes werden wir den Abbau von Barrieren auf Bundesebene weiter vorantreiben“, betont Christian Schmidt, Bundeslandwirtschaftsminister und Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CSU. „Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu be­seitigen und zu verhindern und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern“, so Schmidt weiter. „Deshalb werden wir zum einen die Barrierefreiheit bei Bauvorhaben verbessern. Noch nicht alle Behörden – vor allem die älteren Amtsgebäude – sind für Menschen mit Behinderungen problemlos zugänglich. Hier werden wir nachbessern“, so der Bundestagsabgeordnete. Das Behindertengleichstellungsgesetz habe bisher nur für Neubauten des Bundes nach 2002 Vorgaben gemacht. „Wir wollen, dass künftig auch für Gebäude im Bestand – also gerade dort, wo viel Publikumsverkehr herrscht – moderne Standards der Barrierefreiheit gelten.“ Oft hätten hörgeschädigte oder taube Menschen bei Behördenterminen das Problem, dass kein Gebärdensprachdolmetscher verfügbar sei. „Auch hier wollen wir Abhilfe schaffen und die Kommunikationshilfen für diese Menschen ausbauen.“ Erstmals würden von dem Gesetz auch Menschen mit Lernschwierigkeiten erfasst. „Unsere Bundesbehörden werden verstärkt Kommunikation in leichter Sprache zur Verfügung stellen. Oft ist es so, dass zum Beispiel Bescheide der Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Unfall- oder Krankenversicherung für Menschen mit – oft auch für manche Menschen ohne – Lernbeeinträchtigung nicht verständlich sind. Deshalb wollen wir mit einer ergänzenden Erklärung in sogenannter Leichter Sprache dafür sorgen, dass diese Bescheide verständlich lesbar werden“, betont Schmidt. „Aus diesem barrierefreien Angebot können dann alle ihren Nutzen ziehen.“

Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäsche verstärken

Zu den Enthüllungen über Briefkastenfirmen in Steueroasen durch die Panama Papers sagt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Bartholomäus Kalb: „Das durch die Panama Papers zutage getretene Ausmaß an internationaler Steuerhinterziehung und Geldwäsche ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht für die vielen ehrlichen Steuerzahler. Die Enthüllungen wurden aber auch dadurch motiviert, dass das Klima für Steuerhinterzieher durch zahlreiche regulatorische Aktivitäten weltweit rauer geworden ist und Steuerhinterziehung in der öffentlichen Meinung nicht mehr als Kavaliersdelikt gilt. Maßgeblich angetrieben durch den Bundesfinanzminister hat die internationale Zusammenarbeit in der Steuerpolitik durch den Abschluss des Abkommens gegen aggressive Steuergestaltung internationaler Konzerne im vergangenen Oktober einen entscheidenden Durchbruch erreicht. Auch beim automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten haben wir auf internationaler und europäischer Ebene große Fortschritte erzielt. Die jüngsten Enthüllungen zeigen aber, dass noch viel zu tun ist, um die Transparenz im internationalen Finanzsystem weiter zu erhöhen und Steuerschlupflöcher zu schließen. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass der Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäsche nur durch eine internationale Zusammenarbeit zu gewinnen ist.“

Schockierenden Lebensmittelfälschungen auf der Spur

Polizeibehörden haben laut Medienberichten zwischen November 2015 und Februar 2016 mehr als 10.000 Tonnen verunreinigte oder gefälschte Lebensmittel konfisziert. Hierzu sagt die agrar- und ernährungspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler: „Die Nachricht von zum Teil vergifteten Lebensmitteln ist schockierend. Mit Kunstdünger gestreckter Zucker oder billigst gefärbte Oliven mit lebensbedrohenden Auswirkungen haben nichts auf unseren Speisetellern zu suchen. Gerade solche Meldungen sollten uns dafür sensibilisieren, unsere unter immer strengeren Auflagen in Deutschland hergestellten Lebensmittel vermehrt wertzuschätzen.“

Bundeswehr im Innern: Ergebnisoffene Debatte statt parteipolitischer Scheuklappen

Zu den Reaktionen der SPD auf Überlegungen, die Bundeswehr im Inneren einsetzen zu können, erklärt der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Florian Hahn: „Das prompte kategorische ‚Nein‘ der SPD zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren verhindert eine dringend notwendige Diskussion. Der Einsatz der Bundeswehr in der Flüchtlingskrise war teilweise bereits nahe am Verfassungsbruch. Die Soldatinnen und Soldaten brauchen hier Klarheit. Mit Blick auf mögliche terroristische Bedrohungen können die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit zudem nicht immer präzise gezogen werden. ABC-Schutz und maritime Terrorbekämpfung sind nur zwei mögliche Szenarien, bei denen ein Assistenzeinsatz der Bundeswehr denkbar wäre. Wir dürfen nicht erst darüber nachdenken, wenn die Gefährdungssituation eingetreten ist. Wir brauchen hier eine ergebnisoffene Debatte ohne parteipolitische Scheuklappen.“

Sportwetten-Betrug wird strafbar

Die Bundesregierung hat den vom Bundesjustizminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser: „Es ist ein entscheidender Schritt, dass nach dem Anti-Doping-Gesetz die Integrität des Sports nun auch vor Spielmanipulationen geschützt wird. Sportwettbetrug und Spielmanipulationen sind eine Form des Betruges, so dass es nur konsequent ist, diese unter Strafe zu stellen. Es geht hier aber nicht nur um Vermögensschäden, die durch Wettbewerbsmanipulationen entstehen. Der Sport ist nicht nur ein Freizeitvergnügen, sondern hat eine herausragende gesellschaftliche Rolle. Insbesondere im Hinblick auf die große Herausforderung, die die Integration von schutzbedürftigen Flüchtlingen mit sich bringt, ist die verbindende Wirkung des Sports nicht zu unterschätzen. Es ist deshalb wichtig und richtig im Berufssport Betrug zu ahnden, damit die Vorbildfunktion für den Freizeitsport keinen Schaden nimmt.“

Den Leisen eine Stimme geben

Die Vorsitzende des Bundestags-Entwicklungsausschusses, Dagmar Wöhrl, hat rund 60 ONE-Jugendbotschafter im Deutschen Bundestag begrüßt. Die Botschafter wurden im März diesen Jahres ausgewählt und beginnen ihre Amtszeit mit einem dreitägigen Vorbereitungsseminar in Berlin. Dagmar Wöhrl erklärt hierzu: „Auch dieses Jahr durfte ich wieder ein sehr interessantes Gespräch mit den ONE-Jugendbotschaftern führen. Mit rund 60 jungen, engagierten Botschaftern habe ich über den Kampf gegen Hunger, globale Krankheiten und über die Bekämpfung von Fluchtursachen gesprochen. Die Jugendbotschafter geben mit ihren großartigen Kampagnen denen eine Stimme, deren Stimme zu leise ist, um gehört zu werden. Sie tragen mit ihren Aktionen dazu bei, das Bewusstsein der Menschen zu verändern und ihr Konsumverhalten zu beeinflussen. Darum unterstütze ich das Programm schon seit Jahren in Berlin und in meinem Wahlkreis Nürnberg und freue mich auch in Zukunft auf die  Zusammenarbeit mit den ONE-Jugendbotschaftern.“ ONE ist eine weltweit aktive Lobbyorganisation, die sich für das Ende extremer Armut und vermeidbarer Krankheiten einsetzt. ONE betreibt Öffentlichkeitsarbeit, informiert, arbeitet mit Regierungen zusammen und übt öffentlichen Druck auf die Politik aus, gegen Armut und Krankheiten vorzugehen. Das Jugendbotschafterprogramm von ONE richtet sich an engagierte Freiwillige zwischen 18 und 35 Jahren, die ONE bei der Kampagnenarbeit in ganz Europa unterstützen. Sie treten unter anderem an Politiker heran, sprechen mit Medien, drehen Filme, sammeln Unterschriften und organisieren Konzerte und Podiumsdiskussionen, um auf den Kampf gegen extreme Armut aufmerksam zu machen.

Mehrgenerationenhaus in München gefördert

Hocherfreut zeigt sich Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer, dass das Mehrgenerationenhaus „Unter den Arkaden“ im Münchner Norden als eines von nur bundesweit 25 Projekten und zudem als einziges in ganz Bayern für das Integrations-Förderprogramm „Menschen stärken Menschen“ ausgewählt wurde. „Als örtlicher Bundestagsabgeordneter ist mir wichtig, dass der Bund bei diesem Förderprogramm den Münchner Norden berücksichtigt, denn hier bei uns ist ein Schwerpunkt der Flüchtlings- und Integrationsarbeit zu leisten. Es zeigt sich damit, dass der Münchner Norden nicht alleine gelassen wird, sondern auch auf die finanzielle Unterstützung des Bundes zählen kann. Mit dem Mehrgenerationenhaus „Unter den Arkaden“ wird eine seit Jahren erfolgreiche Einrichtung zur Durchführung aufgerufen. Dass dieses Mehrgenerationenhaus als einziges in ganz Bayern ausgewählt wurde, zeigt auch, welche hervorragende Arbeit von den Mitarbeitern, aber auch den vielen ehrenamtlich Tätigen dort geleistet wird. Dazu möchte ich Ihnen sehr herzlich gratulieren und insbesondere meinen Dank aussprechen“, so Singhammer.

Städtbauförderung für Schwaben

Wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein mitteilt, erhalten die Städte Neu-Ulm, Ichenhausen und Krumbach in diesem Jahr einen jeweils sechsstelligen Betrag aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Aus diesem vom Bund und vom Freistaat Bayern finanzierten Fördertopf soll u.a. der gesellschaftliche Zusammenhalt durch bauliche Maßnahmen gestärkt werden. Nüßlein, der als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. für die Baupolitik seiner Fraktion verantwortlich ist, fasst das Programm so zusammen: „Damit unterstützen wir unsere Städte und Gemeinden dabei, die Wohnsituation in den betroffenen Gegenden zu verbessern. Soziale Brennpunkte in deutschen Städten sollen stabilisiert werden. Wir wollen die Stadtteile und Quartiere äußerlich aufhübschen, familienfreundliche Infrastrukturen schaffen, Orte der Begegnungen zwischen den Generationen und Kulturen einrichten und die Barrierefreiheit verbessern.“ So auch in Neu-Ulm: Hier fließen in diesem Jahr 390.000 Euro in die Umgestaltung des ehemaligen Kasernenareals Wiley Nord. Die Altstadt von Ichenhausen wird mit 240.000 Euro, die von Krumbach mit 180.000 Euro aufpoliert – finanziert je zur Hälfte durch Bund und Land. Nüßlein: „Der demographische und ökonomische Wandel, aber auch die starke Zuwanderung verlangen auch bauliche Veränderungen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren. Deswegen haben wir auf Bundesebene die Mittel für die Städtebauförderung in Deutschland auch in diesem Jahr wieder erheblich aufgestockt. Das schafft ein besseres Wohnklima vor Ort, aber auch Arbeitsplätze in Bau und Handwerk“, so der CSU-Politiker.

Städtebauförderung für die Oberpfalz

Rund 1,1 Millionen aus dem Städtebauförderungs-Programm „Soziale Stadt“ gehen an Waldershof, Eschenbach und Grafenwöhr in der Oberpfalz. Darüber freut sich der Weidener Bundestagsabgeordnete Albert Rupprecht: „Ich freue mich über die heutige Nachricht vom bayerischen Innen- und Bauminister Joachim Hermann, dass gleich drei Städte in unserer Heimat – Waldershof, Eschenbach und Grafenwöhr – aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm Soziale Stadt unterstützt werden. So erhält Waldershof 360.000 Euro für die Altstadt, Eschenbach 240.00 Euro für die Altstadt und Grafenwöhr 462.000 Euro ebenso für die Altstadt/Eichendorfstraße. Das sind somit insgesamt rund 1,1 Millionen Euro, die in unsere Heimat fließen. Da sich das Förderprogramm sowohl aus Landes- als auch aus Bundesmitteln speist, freut es mich sehr, dass wir im Bund diese wichtige Förderung auch 2016 wieder erreichen konnten. In zahlreichen Gesprächen vor Ort und in Berlin habe ich mich für die Gewährung der Mittel eingesetzt und um Unterstützung geworben. Letztlich haben wir im Bundestag die Gelder freigegeben und beschlossen.“ 2016 stehen in Bayern für das Städtebauförderprogramm ‚Soziale Stadt‘ insgesamt rund 31,8 Millionen Euro zur Verfügung. In die Oberpfalz fließen rund 3 Millionen Euro für neun Städte und Gemeinden. Mit diesem Programm werden die Städte und Gemeinden darin unterstützt, den demografischen Veränderungen zu begegnen und so allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Geiz ist nicht geil

Gerade bei öffentlichen Ausschreibungen für Leistungen im Bau- oder Dienstleistungsbereich ist Geiz nach den Worten des CSU-Wirtschaftspolitikers und stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Georg Nüßlein, „nicht unbedingt geil“. Schon heute sei im deutschen Vergaberecht geregelt, dass das wirtschaftlichste, nicht grundlegend das billigste Angebot zähle, erläutert der Abgeordnete. Damit bezieht sich Nüßlein auf Äußerungen von Vertretern der Kreishandwerkerschaft und des DGB, die gegenüber einer Zeitung in seinem Wahlkreis kritisiert hatten, „dass bei öffentlichen Aufträgen in der Regel nur der billigste Bieter den Zuschlag bekomme, nicht derjenige, der das wirtschaftlichste Angebot abgebe“. Qualität spiele dabei „allzu oft keine Rolle“, so die Unternehmer. Weil meist das billigste Angebot ausgewählt würde, gingen viele Aufträge an Billigfirmen aus Osteuropa. Die freilich seien dann nicht mehr greifbar, wenn es später darum gehe, Mängel zu beheben oder andere Probleme zu lösen, so der Tenor der heimischen Handwerker. Als Konsequenz forderten die Handwerker und die Gewerkschafter entsprechende gesetzliche Klarstellungen. Das sei im deutschen Vergaberecht jedoch schon genau geregelt, erwidert CSU-Wirtschaftspolitiker Nüßlein. Ihm sei zwar bekannt, dass es in der Praxis oft anders laufe und einfach das billigste Angebot ausgewählt würde. Nicht zuletzt seien Vergaben rein nach dem Kriterium Preis in Beschlüssen von zwei deutschen Oberlandesgerichten richterlich abgesegnet worden. „Das kann es aber nicht sein“, findet Nüßlein.

Schon im Kartellgesetz, dem „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB), sei nicht ohne Grund in § 97, Absatz 5 festgelegt: „Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.“ Ebenso in den genaueren Ausführungsbestimmungen dazu. So regelt die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, Teil A)“: „In die engere Wahl kommen nur solche Angebote, die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche erwarten lassen. Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.“ Auch im Teil A der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)“ heißt es klar: „Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.“ Schon bei der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen habe der Auftraggeber qualitative Kriterien aufzustellen, die er bei seiner Auswahl als Wertungskriterien heranzuziehen habe, erläutert Nüßlein. Das könnten zum einen sog. „monetäre Faktoren“ sein: „Das sind Faktoren, die für die Kalkulation eines Angebots maßgeblich sind und am Ende Einfluss auf all das haben, was der Auftraggeber für eine Leistung X insgesamt bezahlen muss. Dazu gehören Faktoren wie der Preis, die Qualität – die den Preis natürlich beeinflusst -, Innovation, die Höhe etwaiger Reparaturkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten, Energieverbrauch, Unterhaltungskosten oder die Lebensdauer.“ Daneben könnten auch sogenannte „nichtmonetären Faktoren“ herangezogen werden, die nicht unbedingt kostenbezogen sind, aber das Angebot doch mitprägen, wie zum Beispiel Umwelteigenschaften, ästhetische Aspekte, die Zweckmäßigkeit, Ausführungs- und Lieferfristen, Kundenservice oder die Benutzerfreundlichkeit. „Welche Faktoren bei der Auswahlentscheidung mitspielen, ist dabei in jedem Einzelfall eingehend zu prüfen und auch nachvollziehbar zu dokumentieren. Jedenfalls muss der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot anhand der vorher von ihm festgelegten und in der Ausschreibung bekannt gegebenen Wertungskriterien ermitteln. Und da ist der Preis nur ein Aspekt von mehreren“, erklärt der Abgeordnete.

Pflegereform: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

In Deutschland leben etwa 2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, wovon zwei Drittel zuhause, in der Regel von ihren Angehörigen gepflegt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen in den kommenden Jahren rasant steigen werden. Die Politik hat auf diese Entwicklung reagiert und eine umfassende Pflegereform in Gang gesetzt. Um diese Reform und um die bessere Vereinbarkeit der Pflege mit Familie und Beruf ging es daher bei der Diskussion in Neustadt bei Coburg. Dazu eingeladen hatten die Vorsitzende der Frauen Union Oberfranken, Silke Launert, und der Vorsitzende der Senioren-Union Oberfranken, Jürgen W. Heike. Die Bayerische Staatsministerin für Pflege und Gesundheit, Melanie Huml, stellte eingangs fest, dass es in Bayern grundsätzlich eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung gebe. Sie wies darauf hin, dass leider viele Betroffene oft nicht wüssten, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen könnten und sie daher auch nicht ausschöpften. Sie erklärte darauf anhand praktischer Beispiele einige der neuen Leistungen und ging insbesondere ein auf die durch das Pflegestärkungsgesetz I gewährten Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel. Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, wie Rollstuhlrampen oder begehbare Duschen würden nun bis zu 4000 Euro bezuschusst. Und auch die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Putzhilfen, würden auf bis zu 40 Euro monatlich angehoben.

Der oberfränkische SEN-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Jürgen W. Heike erklärte, dass in Anbetracht der steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen das Augenmerk zunehmend auf der ambulanten Pflege liegen müsse. Pflegekräfte seien rar, ebenso wie die Plätze in Pflegeheimen, soweit diese überhaupt bezahlbar seien. Außerdem sei es wünschenswert für die Pflegebedürftigen selbst, dass sie zuhause in ihrem gewohnten Umfeld von den ihnen vertrauten Menschen betreut und gepflegt werden. Alte Bäume verpflanze man nun einmal nicht. Die ambulante Pflege müsse daher auch künftig der stationären immer vorgezogen werden. Auch Launert betonte, wie wichtig die ambulante Pflege sei. Es sei notwendig, den Angehörigen und Pflegenden, die mehrheitlich Frauen seien, alle Formen der Unterstützung anzubieten. In erster Linie sei hier natürlich die Politik gefragt. In diesem Zusammenhang lobte sie sehr den Ausbau der Tagespflege sowie die Verbesserungen bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege durch das Pflegestärkungsgesetz I. Ebenso hätte das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf deutliche Verbesserungen mit sich gebracht. Doch nicht nur die Politik, ebenso die Wirtschaft müsse sich flexibel zeigen und selbstverständlich auch jeder einzelne, denn die Pflege sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Positiv bewertete sie vor allem auch, dass mit dem Pflegestärkungsgesetz II die Angehörigen und nahestehenden Personen erstmals einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung erhalten haben. Und auch die bessere Absicherung für die Pflegepersonen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sei ein wichtiger und richtiger Schritt gewesen. Gerhard Beyer sieht die Pflege ebenfalls als ein Thema, das jeden angeht und bei dem sich früher oder später auch jeder in der Pflicht sehe. Nicht selten, gingen mit der Pflege hohe Belastungen einher, auch emotional. Er selbst sei häufig betroffen gewesen, erklärte er, als er von seinen langjährigen Erfahrungen und den zahlreichen Fällen aus seiner Arbeit als Notarzt und Seniorenbeauftragter der Stadt Neustadt bei Coburg berichtete. Winfried Fischer, Leiter der Pflegebegutachtung des MDK Bayern, erklärte die wesentlichen Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Er erläuterte den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der nicht mehr unterscheidet zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Pflegebedürftigen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen, zum Beispiel Demenzkranken. Die Pflegebedürftigkeit würde künftig daran gemessen, wie weit jemand nicht mehr selbständig ist. Die Ursächlichkeit für die Unselbständigkeit spiele keine Rolle mehr. Ebenso erläuterte er das neue Begutachtungswesen, anhand dessen die Patienten künftig in fünf Pflegestufen eingestuft würden, statt wie bisher in drei. Gleichzeitig stellte er auf Anfrage aus dem Publikum klar, dass bereits eingestufte Patienten auf Grund dieser Neuerungen keine Schlechterstellung zu befürchten hätten. Florian Hudetz, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Bayern, berichtete vor allem aus seinen Erfahrungen als Heimleiter. Als Leiter eines Unternehmens, das sowohl Heimbetreuung anbietet, wie auch ambulante Pflege, Essen auf Rädern und obendrein noch ein Sanitätshaus führt, betonte er die Wichtigkeit, dass durch die Pflegereform sämtliche Bereiche der Pflege abgedeckt werden. Er begrüßte die zahlreichen Verbesserungen durch die Reformen, sieht aber hier und da immer noch Korrekturbedarf. So lobte er, dass die Dokumentationspflichten, die in der Pflege bislang enorme Bürokratiehürden darstellten, nun verbessert seien. Er kritisierte hingegen, dass sich die neuen landesrechtlichen Regelungen bezüglich des „Nachtschlüssels“ zu Lasten des Personalschlüssels in der Tagesschicht auswirken würden. Aber auch grundsätzlich sehe er ein großes Problem im Fachkräftemangel und bezweifelt, dass mit der angestrebten Pflegeberufereform eine Lösung gefunden werden könne.