Für die MU Donau-Ries gemeinsam im Einsatz für Aufklärung über die Erbschaftssteuerreform: (v.l.n.r.:) Referent und MU-Landesvorstands-Mitglied Michael Böhlk-Lankes, MU-Kreisvorsitzende Birgit Rössle und MU-Landesvorstands-Mitglied Eberhard Lasson. (Foto: MU Donau-Ries)
MU Donau-Ries

Ein Bürokratiemonster namens Erbschaftssteuer

„Erbschaftssteuer würgt den Mittelstand ab“. Unter diesem Motto hatte die Mittelstands-Union (MU) Donau-Ries unter dem Vorsitz von Birgit Rössle zu einer Informationsveranstaltung in den Bürgersaal der Alten Brauerei in Mertingen geladen. Begrüßen durfte Rössle dort – neben zahlreichen interessierten Gästen – den Rechtsanwalt und Steuerberater Michael Böhlk-Lankes als Referenten des Abends.

Den Reformvorschlag des Bundesfinanzministers zur Erbschaftssteuer zu verstehen, ist nicht ganz leicht – zumindest nicht für Normalbürger. Unter dem Motto „Erbschaftssteuer würgt den Mittelstand ab“ schaffte die Mittelstands-Union (MU) Donau-Ries mit einer Informationsveranstaltung nun Aufklärung. Referent und MU-Landesvorstands-Mitglied Michael Böhlk-Lankes, Partner in einer renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in München, erläuterte den Entwurf. Der Entwurf, sollte er Gesetz werden, zementiere die steuerliche Benachteiligung des Betriebsvermögens der Mittelständler, so Böhlk-Lankes in seinem Vortrag.

Gegen Bürokratiemonster

Anhand von Beispielen führte Böhlk-Lankes aus, zu welchem Bürokratiemonster sich der Gesetzentwurf entwickeln würde. Kleineren Mittelständlern drohe für Bewertungsgutachten eine Kostenlawine, um das vom Fiskus pauschal viel zu hoch angesetzte Betriebsvermögen zu widerlegen. Gleichermaßen benachteiligt seien Erben, die sich auf die sogenannte „Verschonungsregel“ einließen, aber im Gegenzug für sieben Jahre die jährliche Lohnsumme ihres Betriebes aufrecht erhalten müssten, erläuterte Böhlk-Lankes.

„Was passiert, wenn dem Erben Märkte wegbrechen, zum Beispiel aufgrund staatlich verordneter Ausfuhrverbote?“, fragte Böhlk-Lankes in diesem Zusammenhang in die Runde. „Letztlich zahlt die Zeche nicht nur der Erbe, sondern auch seine Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze in Gefahr geraten”, gab Böhlk-Lankes die Antwort selbst. Denn der Unternehmer, so der Referent, könne den Euro nur einmal ausgeben – entweder für die Erbschaftssteuer oder für Investitionen zur langfristigen Absicherung von Betrieb und Arbeitsplätzen.

Alternatives Steuerkonzept

Der Rechtsanwalt und Steuerberater warb in diesem Zusammenhang vehement für ein von ihm maßgeblich mitentwickeltes Steuerkonzept der MU, das ohne umfangreiche Bürokratie auskomme und für Steuergerechtigkeit sorge: Die Erbschaftssteuer bemesse sich dabei für zehn Jahre nach dem tatsächlichen Gewinn, der auch den realen Unternehmenswert darstelle. Mit diesem langen Besteuerungszeitraum würden Gestaltungsmissbrauch und Gewinnmanipulationen vermieden.

Lebhafte Diskussion

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, die laut MU-Kreisvorsitzender Birgit Rössle die Notwendigkeit für die Informationsveranstaltung – „gerade wegen der Kompliziertheit des Themas“ – eindrucksvoll unter Beweis gestellt habe. Im Namen des MU-Kreisverbands bedankte sich Gastgeberin Rössle zudem bei Böhlk-Lankes für dessen Erklärungen. Die Reform der Erbschaftssteuer werde die Politiker und Fachleute noch bis mindestens Ende Juni diesen Jahres beschäftigen; denn bis dahin habe das Bundesverfassungsgericht die Frist gesetzt, das Erbschaftsteuergesetz neu gestaltet vorzulegen, so Rössle.