Sitz des Kailfatstaates: Ingolstadt. (Bild: Imago/Blickwinkel)
Ingolstadt

Verbot für Islamistischen Verein

Kein Kalifatstaat für Ingolstadt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Verbot des islamistischen Vereins Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt. Das Zentrum hatte gegen die Untersagung geklagt, die das bayerische Innenministerium mit der radikal-fundamentalistischen Grundausrichtung der Organisation begründete.

Der islamistische Verein Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt bleibt verboten. Die Klage des Vereins gegen den Freistaat Bayern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ der Gerichtshof nicht zu. Anwalt Heinrich Wenckebach kündigte an, Beschwerde einzulegen.

Der Verein verfolgt nach Überzeugung des bayerischen Innenministeriums die Ziele des 2001 verbotenen Kalifatstaates von Metin Kaplan weiter. Der Islamistenführer, der als „Kalif von Köln“ bekannt wurde, war wegen Anstiftung zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt und 2004 in die Türkei abgeschoben worden.Der VGH hatte im Mai 2014 bereits einen Eilantrag gegen das Vereinsverbot zurückgewiesen. In der Verhandlung sagte der Vorsitzende Dieter Zöllner, es komme bei der Entscheidung einzig darauf an, ob der Verein die Aktivitäten des Kalifatstaats fortgesetzt habe.

Herrmann sieht sich bestätigt

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sieht sich in seiner konsequenten Linie gegen Islamisten bestätigt: „Wir haben diesen islamistischen Verein im Oktober 2013 verboten, weil er die Ziele des 2001 verbotenen Kalifats-Staates im Raum Ingolstadt weiter verfolgt hat, mit dem zunächst in der Türkei und anschließend auf der ganzen Welt die Einheit von Staat und Religion auch unter Einsatz von Gewalt verwirklicht werden sollte.“ Sowohl im Kalifats-Staat als auch beim ‚Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt e.V.‘  sei etwa die Teilnahme am Jihad, am ‚Heiligen Krieg‘, als eine für jeden Muslim verbindliche Pflicht verherrlicht worden. Herrmann: „Wir werden auch weiterhin gegen solche Extremisten vorgehen. Ich bin froh, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof uns hier bestärkt hat.“ 
(dpa/AS)