Einfach ausfüllen geht nicht: Die Erbschaftssteuererklärung wird in Zukunft wohl etwas schwieriger werden. (Bild: Fotolia/Butch)
Gesetzesreform

Weitere Verbesserungen bei Erbschaftsteuer-Reform nötig

Firmenerben sollen steuerlich begünstigt werden, wenn Sie den Betrieb fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. Eine entsprechende Reform der Erbschaftsteuer hat das Kabinett beschlossen. Auch die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Hasselfeldt fordert weitere Verbesserungen, unter anderem praxistaugliche Regelungen zur Berücksichtigung der besonderen Beschränkungen von Familienunternehmen.

Nach langer Debatte und trotz weiterhin strittiger Punkte hat das Kabinett eine Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Auch künftig sollen Firmenerben weitgehend von der Steuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuerbegünstigung verlangt hatte. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro soll es künftig eine „Bedürfnisprüfung“ geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde.

Familiengeprägte Unternehmen als Innovations- und Wachstumsmotor

Bis das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, dürfte es allerdings noch einige Änderungen geben, denn die Regelungen sind selbst innerhalb der Koalition weiter umstritten. Die CSU-Bundesminister gaben in der Kabinettssitzung eine Protokollerklärung ab, in der sie Nachbesserungen zugunsten der mittelständischen Betriebe anmahnten. Die Regelungen sollten „im weiteren Verfahren der Gesetzgebung weiterentwickelt werden“, heißt es in einer Erklärung, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt, Landwirtschaftsminister Christian Schmidt und Entwicklungsminister Gerd Müller zu Protokoll gaben. Die familiengeprägte Unternehmerlandschaft sei Innovations- und Wachstumsmotor sowie Arbeitsplatzgarant für den Standort Deutschland. Dieser besonderen Bedeutung sei bei der Reform der Erbschaftssteuer bestmöglich Rechnung zu tragen.

Der Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium geht bei voller Wirksamkeit der Regelungen von Mehreinnahmen der Länder von 200 Millionen Euro im Jahr aus. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vertrat auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) die Auffassung, dass der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ergänzt werden müsse. Teile der SPD halten die Zugeständnisse an Firmenerben allerdings schon jetzt für zu weitgehend.

Arbeitsplätze erhalten

Erst am Montag hatten sich Spitzenvertreter von Union und SPD mit dem Finanzministerium auf den Gesetzentwurf verständigt. Dabei war die Grenze für die „Bedürfnisprüfung“ noch einmal von ursprünglich geplanten 20 auf jetzt 26 Millionen Euro angehoben worden. Für Familienunternehmen mit Kapitalbindungen stieg der Schwellenwert von 40 auf 52 Millionen Euro. Unterhalb dieser Grenzen werden dem Erben weiterhin automatische Steuervorteile gewährt: Wenn das Unternehmen lange genug weitergeführt wird und Jobs erhalten bleiben, entfällt die Erbschaftsteuer – je nach Einzelfall – größtenteils oder sogar vollständig.

Grundsätzlich müssen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern entfallen auch künftig entsprechende Kontrollen. Für Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten gelten weniger strenge Auflagen.

Auch CSU-Chef Seehofer erwartet Verbesserungen

Parteichef Horst Seehofer besteht auf Korrekturen an dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf. „Dazu ist ein Gesetzgebungsverfahren da“, sagte der bayerische Ministerpräsident. Bekanntlich habe noch kein wichtiges Gesetz den Deutschen Bundestag so verlassen, wie es eingebracht wurde, betonte Seehofer – und verwies außerdem darauf, dass die Reform am Ende auch den Bundesrat passieren müsse.

Wir sind bei der Erbschaftsteuer auf einem guten Weg, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Für den Kabinettsbeschluss haben wir uns in der Koalition auf einige wichtige Änderungen insbesondere für Familienunternehmen und kleine Handwerksbetreibe verständigen können. Diese Verbesserungen sind wichtig, damit durch die Erbschaftsteuer nicht der Bestand von Unternehmen gefährdet wird. Ohne die CSU wären diese Verbesserungen (gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesfinanzministers) nicht erreicht worden. Wir haben verhindert, dass Unternehmenserben zwangsläufig ihr Privatvermögen heranziehen müssen, um eine Verschonung für ihr Betriebsvermögen zu erhalten und wir haben Erleichterungen für kleine Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern erkämpft. Klar ist aber auch: Im Sinne der Sicherheit von Arbeitsplätzen gibt es noch einiges zu tun. Im parlamentarischen Verfahren werden wir deshalb noch eine Reihe weiterer Änderungen vornehmen müssen. Wir brauchen praxistaugliche Regelungen zur Berücksichtigung der besonderen Beschränkungen von Familienunternehmen, wir brauchen eine realitätsgerechtere Bewertung von Unternehmensvermögen und wir brauchen weitere Erleichterungen für kleine Handwerksbetriebe.

Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag