In 144 bayerischen Kommunen könnte die Mietpreisbremse gelten. (Bild: Fotolia/Tiberius Gracchus)
Mietpreisbremse

Vor allem Großstädte und Süd-Oberbayern betroffen

Noch vor der Sommerpause will der Freistaat die Mietpreisbremse umsetzen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat jetzt eine Liste von 144 Kommunen vorgelegt, in denen sie gelten soll. Neben großen kreisfreien Städten München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg liegt der Schwerpunkt im südlichen Oberbayern. Auch einige Überraschungen sind dabei.

München, das Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen, Augsburg, Regensburg, Landshut, Würzburg, Bayreuth, Ingolstadt und Rosenheim gehören zu den Kommunen, in denen nach dem Willen der Staatsregierung die Mietpreispremse gelten soll. Aber auch viele kleinere Gemeinden stehen auf der vorläufigen Liste von 144 betroffenen bayerischen Kommunen, die Bayerns Justizminister Winfried Bausback jetzt präsentiert hat. Besonders viele Kommunen der „teuren Pflaster“ im Speckgürtel rund um München sowie der ebenso schönen wie teuren Gegenden des Alpenvorlandes sind dabei.

Der Minister bekräftigte, dass die Staatsregierung aufs Tempo drückt: „Bayern ist auf der Zielgeraden. Wir wollen noch vor der Sommerpause eine Mietpreisbremseverordnung erlassen, damit dieses mieterschützende Instrument in den Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt so schnell wie möglich und dort, wo nötig, seine Wirkung entfalten kann. Bayern wird damit mit unter den ersten Ländern sein, die die Mietpreisbremse umsetzen.“

Experten-Anhörung steht noch an

Derzeit werde der Entwurf der Mietpreisbremseverordnung innerhalb der Staatsregierung und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. „Nach aktuellem, vorläufigem Stand erfüllen 144 Städte und Gemeinden die Voraussetzungen für die Mietpreisbremse. Ich sage aber ganz deutlich: Es ist noch nichts in Stein gemeißelt“, so der Minister. „Erst wenn das Ergebnis der Ressort- und Verbandsanhörung vorliegt, werde ich dem Ministerrat einen konkreten Vorschlag für eine Gebietskulisse unterbreiten.“

Bausback betont, dass es gerade in einem Flächenstaat wie Bayern wichtig sei, bei der Umsetzung nicht nur schnell, sondern auch sehr sorgfältig vorzugehen: „Wir können uns bei der Entscheidung, ob eine Gemeinde in die „Mietpreisbremseverordnung“ aufgenommen wird, nicht nach subjektiven Wünschen richten. Maßgebend sind die objektiven Fakten. Schon im Interesse der Mieter brauchen wir eine Mietpreisbremse, die auf einer stabilen und rechtssicheren Datenbasis steht.“

Die Mietpreisbremse ist kein Allheilmittel gegen steigende Mieten.

Winfried Bausback, bayerischer Justizminister

Die Weichen dafür habe die Staatsregierung sehr frühzeitig gestellt. „Noch bevor der Bundesgesetzgeber die Mietpreisbremse überhaupt eingeführt hat, haben wir die erforderlichen tatsächlichen Erhebungen durchführen lassen. Von den 2056 bayerischen Städte und Gemeinden haben sich daran 908 beteiligt“, so Bausback.

„Auch in den weiteren Entscheidungsprozess haben wir die Städte und Gemeinden, die ja die örtlichen Verhältnisse am besten kennen, sorgfältig eingebunden“, versichert der Minister. „Wir haben alle Städte und Gemeinden, die den Wohnungsmarkt vor Ort abweichend von dem Ergebnis der tatsächlichen Erhebung eingeschätzt haben, nochmals angehört. Wenn sie uns Fakten mitgeteilt haben, die für bzw. gegen einen angespannten Wohnungsmarkt sprechen, haben wir diese in unsere Bewertung natürlich einbezogen. Und das werden wir selbstverständlich auch weiterhin tun.“

Rascher Wohnungsbau ist das beste Mittel gegen explodierende Mieten

Doch Bausback warnt davor, allein diesem rechtlichen Instrument zu vertrauen und den Wohnungsbau zu vernachlässigen. „Die Mietpreisbremse ist kein Allheilmittel gegen steigende Mieten. Sie ist aber eine wichtige flankierende Maßnahme, um Auswüchsen am Wohnungsmarkt zu begegnen. Und diese Maßnahme setzen wir schnell und sorgfältig um, damit Wohnraum für die Menschen auch in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bezahlbar bleibt“, so der Minister.

Die Liste der bayerischen Kommunen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll (PDF):

Mietpreisbremse Kommunen Bayern