Winzig klein und schutzbedürftig: Ein sechs Wochen alter menschlicher Embryo ist 13 Millimeter groß. (Foto: Imago/UIG)
Werbeverbot

Auch das ungeborene Leben muss geschützt bleiben!

Kommentar Während die Union im Bundestag konsequent für das Lebensrecht ungeborener Kinder kämpft, langt SPD-Fraktionsvize Högl mit einem Tweet massiv daneben: Sie nannte Lebensschützer „widerlich“ und nahm das später halbherzig zurück.

Es ist einfach unglaublich: Die SPD eröffnet die Zusammenarbeit der großen Koalition ausgerechnet mit einem Gesetzentwurf in Kooperation mit Grünen und Linken, mit dem der Schutz des ungeborenen Lebens vermindert werden soll – durch Abschaffung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch. Ginge es nach SPD, Grünen und Linkspartei, dürfte bald für die Abtreibung von ungeborenen Kindern im Mutterleib geworben werden, während zum Beispiel die Werbung für Tabak verboten ist. Die Bundestags-SPD hat den Gesetzentwurf zwar kurz vor der Kanzlerwahl wieder zurückgezogen. Erledigt ist das Thema damit aber nicht: Die neue SPD-Justizministerin Barley soll einen offiziellen Gesetzentwurf im Rahmen ausarbeiten, ein gutes Gefühl hat man dabei nicht. Denn die SPD entgleist bei diesem Thema völlig.

Jemand, der sich dem Schutz des menschlichen Lebens verschrieben hat, als widerlich zu bezeichnen, ist eine ungeheuerliche Entgleisung.

Markus Blume, CSU-Generalsekretär

SPD-Vizefraktionschefin Eva Högl twitterte nach einer Kritik an der SPD im Tagesspiegel gendergerecht, die Medien sollten doch mal die „widerlichen Lebensschützer*innen in der Union“ kritisieren. Zwar nahm Högl ihren „sehr emotionalen Tweet“ nach massiver Kritik zurück. Überzeugen kann ihre halbherzige Entschuldigung, es läge ihr fern, „mit pauschalen Zuweisungen Einzelne persönlich zu beleidigen“, nicht. „Der Tweet mag gelöscht sein, aber hat die SPD-Frau auch diese schlimme Denke gelöscht?“, kritisiert Thomas Kreuzer, CSU-Fraktionschef im Landtag.

CSU zeigt Flagge für Lebensschutz

„Jemand, der sich dem Schutz des menschlichen Lebens verschrieben hat, als widerlich zu bezeichnen, ist eine ungeheuerliche Entgleisung“, entgegnet der neue CSU-Generalsekretär Markus Blume. „Es zeugt von einem Menschenbild, das unseren christlichen Werten fundamental widerspricht.“ Frau Högl seien wohl alle Sicherungen durchgebrannt, so Blume. „Nicht der Schutz des Lebens ist widerlich, sondern die Äußerung von Frau Högl. Die CSU bekennt sich zum Schutz des menschlichen Lebens und zum Schutz der Menschenwürde, gerade in Grenzsituationen.“

Die Bundestags-CSU zeigt klar Flagge für das Recht auf Leben für alle Menschen, auch für die ungeborenen im Mutterleib. „Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar und eindeutig festgestellt, dass Menschenwürde auch dem ungeborenen menschlichen Leben zukommt und dass das Recht auf Leben des Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter besteht“, betont die Obfrau der CDU/CSU-Fraktion im Familienausschuss des Bundestags, Silke Launert (CSU).

Staat ist zum Schutz des Lebens verpflichtet

„Der Staat ist dazu verpflichtet, die Rechte des ungeborenen Lebens zu schützen. Abtreibung darf in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden“, betont Launert, die früher Richterin am Landgericht Hof war. Der Schutzauftrag verpflichte den Staat, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben, zitiert die Abgeordnete das Bundesverfassungsgericht. Auch Informationen über eine medizinische Leistung müssten danach hinter dem Recht des Ungeborenen auf Leben zurückstehen, sagt Launert.

In der Pflicht ist nun die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles, die bekanntlich Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist. Sie muss ihre Stellvertreterin Högl in die Schranken weisen und den Radikal-Feminismus der SPD auf Kosten der hilflosesten Menschen überhaupt, nämlich der Ungeborenen, stoppen.

Der Paragraph 219a Strafgesetzbuch

verbietet es, Schwangerschaftsabbrüche „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ öffentlich anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen. Verstöße werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Nach der Verurteilung der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro hatten Linkspartei und Grüne die Abschaffung des Paragraphen beantragt. Die SPD zog ihre Beteiligung an dem Gesetzentwurf nach Abschluss der erneuten Großen Koalition zurück. Stattdessen soll Justizministerin Barley einen Koalitionsentwurf ausarbeiten.