Wanderer im verschneiten Steigerwald. (Bild: Imago/Karina Hessland)
Urteil

Kein Schutz für den Steigerwald

Im jahrelangen Streit um den Naturschutz im Steigerwald hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht der Regierung recht gegeben. Die Ausweisung des "Hohen Buchener Waldes" als geschützter Landschaftsbestandteil war nicht zulässig.

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hat den Streit um ein geschütztes Gebiet im Steigerwald verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 21. Dezember, dass dem „Hohen Buchener Wald“ im Ebracher Forst der Status als geschützter Landschaftsbestandteil rechtmäßig aberkannt wurde.

Regierung bekommt recht

Das Landratsamt Bamberg hatte 2014 eine Schutzverordnung für das 775 Hektar große Waldgebiet erlassen. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes durch den Bayerischen Landtag, hob die dann zuständige Regierung von Oberfranken diese Verordnung auf Anweisung des Bayerischen Umweltministeriums auf. Die Regierung  sah die Rechtmäßigkeit des Schutzgebiets als nicht gegeben, weil es mit knapp 800 Hektar für einen bloßen „Landschaftsbestandteil“ zu groß geraten sei. Es werde „durchaus deutlich, dass das Gesetz als Landschaftsbestandteile primär kleinteilige beziehungsweise kleinflächige Ausschnitte aus der Landschaft meint“.

Keine optische Abgrenzung

Die Einstufung durch das Landratsamt Bamberg sei unwirksam gewesen, begründete der Vorsitzende Richter des 4. Senats in Leipzig. Der „Hohe Buchener Wald“ habe nicht als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden können, weil er sich optisch nicht ausreichend von seiner Umgebung abgrenzen lasse. Deswegen sei die Aufhebung der Verordnung durch die Regierung von Oberfranken nicht zu beanstanden.

Zukunftsgestaltung mit der Region

Gegen diese Entscheidung klagte der BN. Schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die Klage als unbegründet angesehen. Das Bundesgericht bestätigte nun die Einschätzung des VGH und wies die Revision des Bundes Naturschutz zurück.

Die Zukunft des Steigerwalds soll gemeinsam mit der Region gestaltet werden.

Ulrike Scharf, bayerische Umweltministerin

Auch die Rechtsauffassung des Freistaats wird damit bestätigt. „Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt rechtliche Klarheit geschaffen. Diese Klarheit schafft Rechtfrieden und ist wichtig für den weiteren Dialog vor Ort“, sagt Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf. Die Zukunft des Steigerwalds soll nun gemeinsam mit der Region gestaltet werden. Dazu läuft bereits ein Dialogprozesses. „Die Region wird entscheiden, wie der künftige Schutz des Steigerwalds gestaltet wird. Die Einzigartigkeit des Steigerwalds muss für künftige Generationen erhalten bleiben“, sagt Scharf.

dpa/AS