Der Freistaat Bayern stellt klar: Die Ehe ist eine Verbindung von Mann und Frau. Ehe und Familie sind untrennbar miteinander verbunden. (Bild: Fotolia/ Wiese-Fotowerk)
Klares Bekenntnis Bayerns

Ehe ist eine Verbindung von Frau und Mann

Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der rot-grün und rot-rot-grünen Länder die Einführung der Ehe für Homosexuelle gefordert. Denoch stellt Bayerns Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) klar: Die Ehe ist eine Verbindung von Mann und Frau. Justizminister Winfried Bausback kritisierte, die rot-rot-grünen Pläne gingen den „entscheidenden Schritt zu weit“.

Im Bundesrat haben rot-grün, rot-rot-grün und rot-rot regierte Bundesländer einen Entschließungsantrag Niedersachsens unterstützt, in dem die Bundesregierung aufgerufen wird, die sogenannte „Ehe für alle“ voranzutreiben. Das würde auch ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare bedeuten.

Der Freistaat Bayern lehnte den Vorstoß der rot-grünen und rot-rot-grünen Länder ab. Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärte: „Die Ehe ist das auf Dauer angelegte und staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau und die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Das Institut der Ehe ist ein Wert an sich! Bei aller Achtung vor den Lebenswirklichkeiten in unserer Gesellschaft gilt es diesen Grundwert unserer Verfassung zu wahren und zu verteidigen – das ist wesentlicher Teil verantwortungsvoller Rechtspolitik!“

„Ehe und Lebenspartnerschaft sind nicht dasselbe“

Seit dem Jahr 2001 sei die eingetragene Lebenspartnerschaft nach und nach immer stärker an die Ehe angeglichen worden, so Bausback: „Egal ob zum Beispiel beim Erbrecht, beim Beamtenrecht oder beim steuerrechtlichen Ehegattensplitting: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben heute schon in nahezu allen wesentlichen Bereichen dieselben Rechte. Das ist auch richtig, denn überall dort, wo Menschen füreinander einstehen und verlässlich Verantwortung und Sorge füreinander tragen, ist es unsere Aufgabe, ihnen einen rechtlichen Rahmen und damit Schutz zu geben. Hierzu haben wir uns auch im Koalitionsvertrag bekannt und auf diesem Weg schreiten wir weiter voran“, so Bausback.

Die vorliegenden Anträge aber zielten demgegenüber auf etwas völlig anderes, so Bausback: „Mit der „Ehe für alle“ sollen mit einem Federstrich Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgesetzt werden. Das ist zum Abbau ungerechtfertigter Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften aber gar nicht notwendig und geht den entscheidenden Schritt zu weit. Denn: Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sind nicht dasselbe. Wir tun deshalb gut daran, beides auseinanderzuhalten, wie dies nach wie vor auch durch unser Grundgesetz gefordert wird.“

„Diskriminierung hat keinen Platz in Bayern“

Bayerns Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) betonte: „Wir leben in einer offenen und toleranten Gesellschaft, in der unterschiedliche Lebensentwürfe unsere Kultur und unser Zusammenleben prägen. Für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aus sonstigen Gründen ist bei uns kein Platz. Diese Vielfalt steht nicht im Widerspruch zu einem klaren Bekenntnis zu den traditionellen Werten unserer christlich-abendländisch geprägten Gesellschaft. Ehe bedeutet für uns nach wie vor die Verbindung von Frau und Mann. An diesem Grundsatz halten wir fest“, betonte Huber.

Der Staatskanzleichef unterstrich, dass auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Wesensmerkmal einer Ehe im Sinne von Artikel 6 Grundgesetz die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner ist. Gleichzeitig ist es nach den Worten von Bayerns Bundesratsminister selbstverständlich, allen Menschen, die füreinander einstehen wollen, eine rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens zu ermöglichen. Mit dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft haben gleichgeschlechtliche Partner bereits weitestgehend die gleichen Rechte wie Eheleute.