Die deutsche Landwirtschaft soll keine genveränderten Lebensmittel anbauen, fordert Landwirtschaftsminister Christian Schmidt und stützt sich auf eine breite Zustimmung der Bevölkerung. (Foto: Fotolia)
Landwirtschaft

Keine Gentechnik auf deutschen Feldern

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will den Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel in Deutschland schnell, "rechtssicher und möglichst flächendeckend" verhindern. Er legt dazu einen Gesetzentwurf vor, der noch vor der Anbauperiode 2016 greifen soll. Die Reformvorschläge der EU, Futter und Lebensmittel aus genveränderten Pflanzen zu erlauben, lehnt er ab.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) appelliert an die Bundesländer, schnell die Weichen für ein Verbot von gentechnisch veränderten Lebensmitteln (GVO) zu stellen. „Wir müssen jetzt den bundesweiten Rahmen schaffen, um einen GVO-Anbau in Deutschland möglichst rechtssicher und möglichst flächendeckend zu verhindern“, sagte er dem Tagesspiegel.

Um noch vor Beginn der Anbauperiode 2016 Ergebnisse etwa beim umstrittenen Genmais 1507 zu erzielen, will Schmidt ein Expertengremium einrichten, das kurzfristig Lösungen erarbeitet. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, auf den sich die Berliner Tageszeitung beruft.

Ich will keine Gentechnik auf deutschen Feldern. Und ich sehe im Moment niemanden, der den Anbau von Gentechnik in Deutschland zulassen möchte.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)

Bund und Länder sind sich uneins darüber, wer für eine rechtliche Verbotsgrundlage zuständig ist. Schmidt zufolge ist ein Einschreiten des Bundes vonseiten der Saatgut produzierenden Unternehmen rechtlich angreifbarer als entsprechende Vorgaben auf Länderebene.

Schmidts Gesetzentwurf sieht vor, dass neben den Ländern auch der Bund den Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel in Einzelfällen direkt untersagen kann. „Soweit Gründe ein Verbot des Anbaus eines gentechnisch veränderten Organismus rechtfertigen, wird die Bundesregierung ermächtigt, solche Beschränkungen oder Verbote zu erlassen“, heißt es darin.

„Politisch und ökonomisch würde auch ich es begrüßen, wenn für Anbauverbote eine generelle Verordnung auf Bundesebene genügen würde“, unterstrich Schmidt. Ohne die Länder werde es aber nicht gehen.

Pauschale Verbote sind nicht zulässig. Anbauverbote erfordern zwingende Gründe, müssen verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein.

Bundesagrarminister Christian Schmidt

Der gewünschte Anbauausschuss soll künftig für jede von der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanze einzeln prüfen, ob solche zwingenden Gründe für ein nationales oder regionales Anbauverbot vorliegen, und Empfehlungen geben – auch dahingehend, auf welcher Ebene ein Verbot stich und nachhaltiger ist. Der Gruppe angehören sollen Vertreter der Länder der betroffenen Bundesressorts und Sachverständige.

Idealerweise finde man sowohl regionale als auch überregionale Gründe und schaffe so einen doppelten Boden, sagte Schmidt. Geplant ist, den Ausschuss beim Agrarministerium anzusiedeln. Der Gesetzentwurf soll noch diese Woche an die Ressorts übergeben werden.

Schmidt kritisiert EU-Kommissionsvorschlag

Schon zuvor hatte sich der Bundesagrarminister strikt gegen den Reformvorstoß der Europäischen Kommission für die Zulassung von Futter und Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Der Vorschlag rufe bei den Mitgliedstaaten und im Europaparlament wie auch bei den Gentechnik-Gegnern wie Greenpeace nur eine Reaktion hervor: „nach oben verdrehte Augen“, sagte Schmidt am Rande eines Treffens der europäischen Agrarminister im lettischen Riga.

Der EU-Reformvorschlag sei weder mit dem internationalen Handelsrecht noch mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar, schwer zu kontrollieren und laufe der Idee entgegen, die Regeln der EU zu vereinfachen. Die Bundesregierung werde den Vorschlag deshalb ablehnen.

Die Europäische Kommission hatte Ende April vorgeschlagen, die Zulassung von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen weitgehend auf die Ebene der Mitgliedstaaten zurück zu verlagern. Die EU soll zwar weiterhin für die Zulassung von Futter und Lebensmitteln zuständig sein. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch unter Berufung auf übergeordnetes öffentliches Interesse Einfuhrverbote verhängen können.

Auf einen ähnlichen Ansatz haben sich Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament Anfang dieses Jahres schon für den besonders umstrittenen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen geeinigt. Auch das sei für die deutsche Regierung nur schwer hinzunehmen gewesen und schwerer in die Tat umzusetzen als es auf den ersten Blick erscheine, sagte Schmidt in Riga.

Im Unterschied zum Anbau geht es bei Futter und Lebensrnitteln allerdings um eine viel höhere Zahl von Produkten. Während momentan nur eine einzige gentechnisch veränderte Pflanze in der EU angebaut wird, gibt es rund 70 zugelassene Futtersorten und Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Den Handel mit diesen Produkten innerhalb des EU-Binnenmarkts einzuschränken ist auch nach Ansicht von Fachleuten der Kommission kaum vorstellbar.