CSU in Berlin: Das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages. (Bild: avd)
Bundestag

Aus der CSU-Landesgruppe

Verbot von Kinderehen, Fußfessel für Islamisten nach der Haft, Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, Einsatz der Bundeswehr im Inland, besserer rechtlicher Schutz für Polizisten, milliardenschwere Entlastung Bayerns im Länderfinanzausgleich und das Auskunftsrecht der Arbeitnehmer in Sachen „Lohnlücke“ – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.

Kinderehen endlich offiziell verboten

Das soeben beschlossene Verbot von Kinderehen ist überfällig, meint der CSU-Innen- und Rechtspolitiker Volker Ullrich. Er hatte im Rechtsausschuss lange auf einen Gesetzentwurf gedrängt: „Ein starker Staat schützt Schwächere. Kinderehen widersprechen den Rechten und Werten unserer freien demokratischen Gesellschaft. Daher ist es richtig, dass Ehen unter Minderjährigen künftig annulliert werden sollen“, betont er. Laut Bundesinnenministerium gibt es in Deutschland fast 1500 verheiratete Jugendliche, weit über 361 waren jünger als 14 Jahre. Viele im Ausland verheiratete Kinder kommen als Geflüchtete nach Deutschland. Weltweit werden jedes Jahr geschätzte 15 Millionen, meistens sind es Mädchen, vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. „Kinderehen sind mit der UN-Kinderrechtskonvention unvereinbar. Sie verstoßen gegen Menschenrechte. Statt Zugang zu Bildung zu erhalten, müssen Mädchen den Haushalt führen und dem Mann zu Diensten sein, den sie oft nicht einmal kennen“, sagt Ullrich. Er ist zufrieden, dass sich der Koalitionspartner in dieser Frage endlich bewegt und eine lange Forderung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag erfüllt wird. „Ein Gesetz zum Verbot von Kinderehen ist überfällig. Alle im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen sollen künftig für nichtig erklärt werden. In Deutschland hat das Kindeswohl Vorrang. Mädchen und Jungen müssen gleich behandelt werden. Das Recht auf Bildung muss für beide gleichermaßen gelten.“ Ullrich lobt auch den Plan, die Altersgrenze für Eheschließungen auch in Deutschland auf 18 Jahre anzuheben. Nach deutschem Recht dürfen in Ausnahmefällen auch Teenager ab 16 Jahren heiraten. „Zum Schutz der Kinder brauchen wir Rechtssicherheit für im Ausland geschlossene Ehen unter Minderjährigen. Dass auch in Deutschland künftig grundsätzlich erst Volljährige heiraten dürfen, ist richtig.“ Das Gesetz soll zügig verabschiedet und umgesetzt werden.

 

Elektronische Fußfessel für verurteilte Extremisten nach der Haft

Verurteilte Extremisten müssen auch nach der Haft auf Schritt und Tritt überwacht werden, meint der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser. „Mit der Ausweitung des Maßregelrechts wird eine wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt“, betont er. „Ich begrüße den Gesetzentwurf. Nicht nur der terroristische Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 hat uns deutlich gezeigt, dass der Gesetzgeber hart gegen Gefährder und verurteilte Extremisten vorgehen muss. Mit der Ausweitung des Maßregelrechts wird eine wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt. Die CSU fordert seit Jahren zusätzliche Anti-Terror Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf setzen wir das richtige Signal im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus. Die Möglichkeiten zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei verurteilten extremistischen Straftätern nach der Entlassung aus der Strafhaft werden ausgeweitet. Erstens wird der Straftatenkatalog erweitert, durch den eine Fußfessel angeordnet werden kann. Jemand, der wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder Beteiligung an einer Terrorismusfinanzierung verurteilt wurde, kann künftig nach der Haft durch eine Fußfessel überwacht werden. Zweitens wird die erforderliche Mindeststrafe von drei auf zwei Jahre herabgesetzt, ab der eine Fußfessel angeordnet werden kann.“

 

Hendricks in Absurdistan

Zu der neuen Regelung im Bundesumweltministerium, Gästen des Hauses künftig nur noch vegetarische Kost zu servieren, erklärt die agrar- und ernährungspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler: „Erst die überzogenen Forderungen an die Landwirtschaft im Klimaschutzplan, dann die Anti-Bauern-Kampagne und jetzt ein Verbot von Fleisch und Fisch für Gäste des Bundesumweltministeriums. Wohin sollen die Absurditäten aus dem Hause Hendricks noch führen? Die Mehrheit der Menschen ist froh, satt zu werden. Derweil wälzt die Ministerin Luxusprobleme und stellt aus ideologischen Gründen eine abwechslungsreiche Ernährung infrage. Das ist anmaßend und weltfremd! Verbote statt Wahlfreiheit: Das ist die Politik der Umweltministerin. Zudem enttäuscht Hendricks die tierhaltenden Landwirte erneut. Und dass, obwohl sich die Ministerin gerade wegen ihrer unmöglichen „Bauernregeln“ bei den Bäuerinnen und Bauern entschuldigt hat. Anstatt sie sowie die Ernährungsbranche andauernd schlecht zu machen, sollte sich die Ministerin auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren.“

 

Erwerbsminderungsrente deutlich verbessert

Zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Wir sorgen dafür, dass Erwerbsminderungsrentner mehr Geld bekommen, denn für uns gilt: Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, muss im Alter ausreichend abgesichert sein. Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos ist eine Kernaufgabe in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb haben wir bereits mit dem Rentenpaket 2014 das Absicherungsniveau von Erwerbsminderungsrentnern deutlich verbessert. Mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz und der weiteren Verlängerung der Zurechnungszeit bringen wir in dieser Legislaturperiode die zweite merkliche Verbesserung für diejenigen auf den Weg, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbstätig sein können. Die Betroffenen werden langfristig so gestellt, als ob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten, damit drei Jahre länger als heute. Das ist eine spürbare Verbesserung in Euro und Cent. Wir machen Rentenpolitik mit Augenmaß. Wir setzen dort an, wo den Menschen der Schuh drückt. Wer krank ist, darf nicht unweigerlich arm sein. Während lediglich 2,5 Prozent der Altersrentner auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, beträgt der Anteil der Erwerbsminderungsrentner nahezu 15 Prozent. Hinzu kommt, dass derzeit in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge, also in der privaten und der betrieblichen, das Erwerbsminderungsrisiko nicht ausreichend abgesichert ist. Eine Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung ist damit ein wirksamer und zentraler Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Deshalb begrüße ich das Gesetzespaket ausdrücklich.“

 

Bundeswehr auch im Inland einsetzen

„Der Staat muss dazu fähig sein, alle vorhandenen Ressourcen im Ernstfall einzusetzen“, meint der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Florian Hahn. Er begrüßt die bayerische Initiative für einen Bundesrats-Entschließungsantrag zur Ausweitung der Möglichkeiten für Bundeswehreinsätze im Innern. „Der Vorstoß von Staatskanzleiminister Marcel Huber kommt zur richtigen Zeit! Nicht erst der Anschlag in Berlin hat uns auf grausame Weise verdeutlicht, dass auch Deutschland im Fadenkreuz des islamistischen Terrors steht. Der Staat muss dazu fähig sein, alle vorhandenen Ressourcen im Ernstfall einzusetzen. Die angespannte Situation fordert eine Gesetzeslage, die den rechtlichen Rahmen für einen Einsatz im Inneren schafft und damit der Bundeswehr Klarheit bietet. Wir brauchen jetzt ein deutliches Signal, das sich nicht nur an die Bürger, sondern vor allem an die Bundeswehr richtet. Als demokratische Verfassungsarmee hat sie in 60 Jahren einen großartigen Dienst erwiesen. Historische Vorbehalte gegen einen Einsatz im Inneren sind daher unsinnig. Stattdessen sollte es möglich sein, dass die Streitkräfte die Polizei auch präventiv unterstützen, damit eine terroristische Gefahr gar nicht erst realisiert wird. Je vorausschauender wir jetzt entscheiden, umso besser sind wir im Krisenfall aufgestellt!“

 

Mehr Schutz für Polizisten: Richtiger Ansatz, aber noch zu schwach

Den Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf  „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ begrüßt der Augsburger CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich. Der Ansatz geht in die richtige Richtung, sollte aber noch schärfer sein, meint er. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften wird eine langjährige Forderung der Unionsfraktion erfüllt. Pöbeleien, Beschimpfungen, tätliche Angriffe bis hin zu schweren Körperverletzungen gehören zum täglichen Einsatzbild von Polizeibeamten und Rettungskräften in Deutschland. In Berlin vergeht kein Tag, ohne dass ein Polizeibeamter tätlich angegriffen wird. Der Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften war dringend notwendig und muss zügig in Kraft treten. Es ist daher unverständlich, dass die SPD die für nächsten Freitag geplante erste Lesung im Deutschen Bundestag absetzen lassen will. Dieser Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas stößt in die richtige Richtung. Absolut notwendig ist die Anhebung der Mindeststrafe auf drei Monate Freiheitsstrafe. Damit wird deutlich, dass der tätliche Angriffe auf Polizeibeamte keine Lappalie darstellt und entsprechend geahndet wird. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren muss der Gesetzentwurf jedoch noch genau unter die Lupe genommen werden. Andere Bedienstete aus dem öffentlichen Dienst wie Mitarbeiter in Jobcentern und Jugendämtern, Justizbedienstete und Lehrer sind von diesem Gesetz nicht erfasst. Gleichwohl sollte diesen Personengruppen der gleiche Schutz zuteilwerden. Hier müssen noch Änderungen erreicht werden. Die Ausweitung der Strafbarkeit und die Erhöhung der Mindeststrafe soll künftig die Zahl der Straftaten eindämmen. Zugleich muss aber auch betont werden, dass die Änderungen im Strafgesetzbuch nicht zu mehr Wertschätzung in der Gesellschaft für die Polizei führen wird. Es ist eine gesellschaftliche Debatte zum Respekt von Staatsbediensteten notwendig. Polizeibeamte kümmern sich täglich um das Gemeinwohl und sollten von der Gesellschaft den entsprechenden Respekt für diese Tätigkeit bekommen. Hier muss bereits an den Schulen präventiv vorgearbeitet werden. Ziel muss eine friedliche und auf gegenseitigen Respekt fußende Gesellschaft sein.“ Volker Ullrich ist Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und zuständiger Berichterstatter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“.

 

Auskunftsrecht über „Lohnlücke“

Laut Statistischem Bundesamt liegt die so genannte bereinigte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland derzeit bei sieben Prozent. In der Debatte im Bundestag hat der Würzburger CSU-Sozialpolitiker Paul Lehrieder für die Unionsfraktion zum „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ gesprochen. Das Gesetz sieht für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern einen individuellen Auskunftsanspruch vor. Arbeitnehmerinnen dürfen auf dieser Grundlage den durchschnittlichen Lohn einer Gruppe von mindestens sechs Männern mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit erfragen. In tarifgebundenen oder -anwendenden Unternehmen reicht die Auskunft der Eingruppierung im geltenden Tarifvertrag. Von privaten Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten werden betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit gefordert. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten wird – soweit diese nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind – eine Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit eingeführt.

 

Bayern wird um 1,35 Milliarden pro Jahr entlastet

Zur Neuordnung der Bund-Länder Finanzausgleich erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert: „Nach jahrelangen Diskussionen haben sich Bund und Länder auf eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Ich freue mich, dass Bayern, als das stärkste Geberland besonders von den Änderungen profitieren wird. Der Freistaat wird um rund 1,35 Milliarden Euro im Vergleich zum bisherigen Länderfinanzausgleich entlastet. Eine Änderung ist lange überfällig. Schließlich war Bayern im vergangenen Jahr erneut mit Abstand größter Zahler und trug rund 55 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens.“

 

Absurde Exzesse

„Millionen-Gehälter von Top-Managern sind absurde Exzesse“, meint der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich in der Debatte zur Begrenzung von Managergehältern. „Managementvergütung braucht Regeln. Millionengehälter und -abfindungen von Top-Managern stehen in keinem Verhältnis mehr zum Lohn einer Krankenschwester, Erzieherin oder eines Polizisten und Busfahrers. Zwölf Millionen Euro Abfindung für ein Jahr Arbeit für ein VW-Vorstandsmitglied mit Unterstützung von Sozialdemokraten ist ein Exzess, der künftig verhindert werden muss. Erstaunlicherweise gab es den höchsten Anstieg der Vorstandsgehälter im Vergleich zum Gehalt eines Durchschnittsverdieners in rot-grünen Jahren in Deutschland von 1998 bis 2005. Während in den 80er Jahren ein Vorstand das 15-fache eines Arbeitnehmers verdiente, ist das Verhältnis im Jahr 2005 auf das 40-fache und 2015 auf das Doppelte gestiegen. In der Vergangenheit hatte der Deutsche Bundestag die Angemessenheit der Vergütung im Aktiengesetz neu geregelt. Danach sollte der Aufsichtsrat die Vorstandsgehälter nach Leistungsfähigkeit und Erreichen nachhaltiger Ziele bemessen. Dieser Verantwortung sind Aufsichtsräte nicht nachgekommen und zwar ausgerechnet dort am wenigsten, wo SPD und Gewerkschaften die absolute Mehrheit haben. Das geltende Recht greift da zu kurz und wir werden nachbessern. Wir brauchen mehr Kontrolle durch Transparenz. Oft führt erst öffentlicher Druck zu Änderungen zum Positiven hin. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass über Gehälter und Abfindungen von Managern künftig die Hauptversammlung entscheiden kann. Für ein Gesetz zur Hauptversammlungs-Kompetenz, das die SPD im Bundesrat im Herbst 2013 gestoppt hatte, werden wir erneut Anlauf nehmen. Dadurch könnte beispielsweise geregelt werden, dass auch der Kleinaktionär Einblick in die Entgeltstrukturen im Unternehmen behält.“

 

Steuerentlastung für Unternehmen

Die Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen von Geringwertigen Wirtschaftsgütern stößt beim oberpfälzischen CSU-Abgeordneten Albert Rupprecht auf Zustimmung: „Nicht immer ist das Festhalten an Altbewährtem ratsam – das zeigt die bisherige Praxis bei der Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern. Seit 50 Jahren hatte sich im Prinzip an der Grenze von 410 Euro für die Sofortabschreibung nichts geändert. Mit großer Vehemenz haben wir uns in den letzten Jahren als CDU/CSU-Fraktion dafür eingesetzt, dass diese Grenze an die Veränderungen des technologischen Fortschritts und die aktuellen Lebenswirklichkeiten angepasst wird. Jetzt haben wir eine Einigung erzielt. Die Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern wird im ersten Jahr von 410 Euro auf 1.000 Euro angehoben! Das ist hervorragende Nachricht für alle Wirtschaftszweige. Denn davon profitieren nicht nur die kleinen Handwerksbetriebe bei uns in der Region sondern auch die vielen mittelständischen Unternehmen und natürlich auch große Konzerne. Die Details dieser Regelung wird nun das Bundesfinanzministerium in einem Gesetzesentwurf ausarbeiten und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen. Diese Änderung ist ein gutes Zeichen für alle Unternehmen und stärkt den Produktionsstandort Deutschland. Deshalb freue ich mich, dass es uns nach jahrelanger Arbeit gelungen ist, diese Erhöhung durchzusetzen.“

 

Düngerecht wird regionalisiert

Der Bundestag hat eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine neue Düngeverordnung, die bereits im Kabinett behandelt wurde. Hierzu erklärt die agrar- und umweltpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler: „Nach langem Ringen mit dem Koalitionspartner haben wir mit dem beschlossenen Düngegesetz eine vertretbare Regelung gefunden. Unsere Landwirte haben nun endlich Planungssicherheit, um ihre Pflanzen weiterhin mit den notwendigen Nährstoffen zu versorgen. Das Düngerecht wird stärker regionalisiert, so dass Düngemittel noch zielgerichteter ausgebracht werden können. Wir leisten hiermit einen entscheidenden Beitrag zum Schutz unseres Grundwassers. Das Düngegesetz schafft zudem die Grundlage für eine neue Düngeverordnung, mit der Stickstoff noch effizienter verwertet und der Ausstoß von Ammoniak reduziert werden soll. Ein weiterer wichtiger Meilenstein für ein praxistaugliches Düngepaket ist damit erreicht. Wer allerdings weitere Verschärfungen im Düngerecht fordert, gefährdet die ohnehin krisengebeutelte Landwirtschaft und insbesondere die kleinbäuerlichen Betriebe. Damit sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen nicht hinten runterfallen, müssen wir die Verwendung innovativer Ausbringungsmethoden unterstützen.“

 

Erfolgreiche bayerische Wintersportstätten machen den Kommunen Sorgen

Eine Delegation des Sportausschusses des Deutschen Bundestags hat die großen Wintersportstätten in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land besucht. Sportlich sind die Wintersportstätten top und genießen international einen ausgezeichneten Ruf. Zigtausende Zuschauer machen die Großveranstaltungen wie beispielsweise zuletzt den Biathlon-Weltcup in Ruhpolding zu sportlichen Höhepunkten, Party- und Feierlaune inklusive. Anders sieht es mit den finanziellen Belastungen für die betroffenen Gemeinden aus: Die Kosten für die Sportstätten wachsen den Kommunen mehr und mehr über den Kopf. Eine kleine Delegation von fünf Mitgliedern des Sportausschusses des Deutschen Bundestags besuchte nun die Sportstädten in den beiden Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. Dabei stand der Besuch der Eisarena Königssee, der Chiemgau-Arena in Ruhpolding sowie der Max-Aicher-Arena in Inzell auf der Agenda. Zur Sprache kamen insbesondere auch die Wünsche von Bürgermeistern und Landräten der betroffenen Gemeinden und Kreise, die sich über die herausfordernden Betriebskosten Sorgen machen, und den Bund stärker in der Pflicht sehen. Unterstützt werden die Kommunalpolitiker vom örtlichen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Ramsauer, der sich parteiübergreifend für eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung der Kommunen stark machte. Dass die Träger der Sportstätten der Bundesstützpunkte im olympischen Wintersport in Bayern im Chiemgau und im Berchtesgadener Land an den Grenzen der Belastbarkeit stehen, wurde durch eine gemeinsame Erklärung der jeweiligen Bürgermeister, des Bob- und Schlittenverbandes sowie des Olympiastützpunktes Bayern deutlich. Peter Ramsauer erklärte, es sei wichtig, dass die Ausschussmitglieder den Betrieb vor Ort kennenlernen würden. „Meine Kollegen haben hier einen realen und praxisnahen Eindruck gewonnen. Der ist natürlich anders als bei einem reinen Aktenstudium. Sie haben an den drei Stätten ‚pralles Sportleben‘ kennengelernt.“ In Berlin müsse man sehen, dass die betroffenen Gemeinden und der Landkreis mit den laufenden Betriebskosten auf Dauer überfordert seien. „Die müssen eine deutlich höhere Förderungen erwarten können, der Topf muss insgesamt größer werden. Wir müssen den Betreibergemeinden stärker unter die Arme greifen“ forderte der Ausschussvorsitzende für Wirtschaft und Energie. 

 

Bahnstrecke München-Memmingen wird ausgebaut

Gute Nachrichten erreichten den Allgäuer CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke aus dem Bundesverkehrsministerium: Bundesminister Alexander Dobrindt bestätigte dem Abgeordneten, dass für die Finanzierung der Mehrkosten der Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Lindau bis zur Schweizer Grenze nun eine einvernehmliche Lösung gefunden worden ist. Bund und Freistaat werden gemeinsam rund 440 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um das Angebot in Bayern deutlich zu verbessern. Durch den Ausbau der Bahnstrecke von München über Lindau bis in die Schweiz verkürzt sich die Reisezeit auf dieser Strecke um insgesamt knapp 30 Minuten. Die Schweizer Grenze ist dann von München aus in den Expresszügen in einer Stunde und 50 Minuten erreichbar. „Davon profitiert auch das Allgäu erheblich“, so Stracke. Der Abgeordnete, der Mitglied im begleitenden Projektbeirat der Bahn ist, hatte sich bereits bei Dobrindts Vorgänger Dr. Peter Ramsauer erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von rund 100 Millionen Euro für den notwendigen Ausbau und die Elektrifizierung zugesagt hat. Damit wurde das Projekt vor dem Aus bewahrt. Die Projektkosten haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt auf aktuell 440 Millionen Euro. Dies ist unter anderem im verstärkten Lärmschutz und der allgemeinen Kostensteigerung begründet.