Schönster Tag des Lebens? Besonders in islamischen Ländern werden viele minderjährige Mädchen gegen ihren Willen verheiratet. (Bild: Imago/Westend61)
Justiz

Ehen mit Kindern werden verboten

Nach langer Verzögerung haben sich die Fraktionschefs der Großen Koalition offenbar geeinigt, dass ein Gesetzentwurf über das Verbot von Kinderehen zügig umgesetzt wird. Das ist wieder ein Erfolg des bayerischen Justizministers und Gesetzes-Initiators Winfried Bausback. Unterdessen sorgt der Deutsche Anwaltverein für Empörung.

Der Entwurf geht auf eine bayerische Initiative von Justizminister Winfried Bausback zurück, der das durch die Flüchtlingskrise verstärkte Problem erstmals in die Öffentlichkeit gebracht hatte. Nach dem Gesetzentwurf werden künftig Ehen mit Partnern unter 16 Jahren für nichtig erklärt. Das gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen. Volker Kauder (CDU), Thomas Oppermann (SPD) und Gerda Hasselfeldt (CSU) verständigten sich nach Informationen der Zeitung Die Welt auf eine zügige Umsetzung und Einbringung in den Bundestag. Äußerungen von Bundestags-Rechtspolitikern auf Facebook legen nahe, dass diese Einigung tatsächlich erfolgt ist. Entscheidend soll danach das Alter zum Zeitpunkt der Heirat sein. Nichtig bedeutet, dass die Ehe von Anfang als nicht geschlossen gilt.

Noch letzte Unstimmigkeiten

In einem Punkt gibt es offenbar noch Unstimmigkeiten: Geht es nach der Union, sollen die Jugendämter verpflichtet sein, bei Familiengerichten zu beantragen, Auslandskinderehen von 16- bis 18-Jährigen „aufzuheben“. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hält es aus verfassungsrechtlichen Gründen aber für geboten, Ausnahmen für Härtefälle zuzulassen. In dem Gesetz soll außerdem die Ehemündigkeit grundsätzlich auf 18 Jahre angehoben werden. Bisher gab es Ausnahmen, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 ist sowie ein Gericht der Ehe zustimmt.

Mal wieder zu lange gewartet

Minister Maas hat auch bei diesem Gesetz wieder durch monatelanges Abwarten „geglänzt“. Sein erster Gesetzentwurf im Oktober 2016 stieß auf große Verärgerung, weil er darin Kinderehen nur aufheben wollte, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei. Ein Proteststurm erhob sich, weil der Entwurf Ehemänner besser schützte als die Frauen – und plötzlich hieß es aus dem Ministerium, der vom Spiegel veröffentlichte Entwurf sei veraltet. „Maas hat monatelang stillschweigend auch Scharia-Recht bei uns akzeptiert“, kritisierte jetzt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, in der Welt dieses „unerträgliche“ Abwarten. „Nun ist der Justizminister gefragt, den versprochenen Gesetzentwurf schnellstmöglich vorzulegen.“

Maas hat monatelang stillschweigend auch Scharia-Recht bei uns akzeptiert.

Michael Frieser, CSU

Aufgrund der hunderttausenden Flüchtlinge, darunter auch verheiratete Kinder und Jugendliche – meist Muslime –, durfte nicht länger gewartet werden. Mittlerweile leben laut Bundesinnenministerium offiziell 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche in Deutschland, darunter 361, die jünger als 14 Jahre alt sind. Fast immer sind es minderjährige Mädchen, die in ihrer islamisch dominierten Heimat mit oft deutlich älteren Ehemännern verheiratet wurden, teilweise sogar gegen Bezahlung. Und die Dunkelziffer der unbekannten Kinderehen, die teilweise nur nach islamischem Recht geschlossen und deshalb statistisch nicht erfasst werden, dürfte hoch sein.

Aufhebung der Ehe reicht nicht

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Bamberg 2016 die Ehe einer 14-Jährigen Syrerin mit ihrem volljährigen Cousin für wirksam erklärt, auch wenn dagegen noch eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe läuft. Für diesen wie für andere Fälle gilt: Bis das Verfahren endgültig entschieden ist, könnte die Minderjährige zum Teil jahrelang ihrem älteren Gatten ausgeliefert sein. Das Aufhebungsverfahren gilt daher nicht mehr als ausreichend. Diesem Problem wollte Bayerns Justizminister Bausback einen Riegel vorschieben. „Das ist nicht nur die fachlich beste Lösung, das ist auch ein Erfolg unserer und meiner Bayerischen Rechtspolitik und unserer konkreten Vorschläge! Viele Gespräche auf Berliner Ebene – auch von mir – sind vorausgegangen. Hoffentlich steht die Regelung bald im Gesetzblatt! Danke an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter vor allem in der CSU Landesgruppe“, postete Bausback auf seinem Facebook-Account.

Kinder und Jugendliche gehören in die Schule und nicht in eine Ehe.

Andrea Lindholz, CSU

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz war erleichtert. Dies sei „ein guter Tag gerade für die Betroffenen und eine klare Haltung unseres Rechtsstaates“. Lindholz ergänzte: „Auch als Fachanwältin für Familienrecht kann ich nur sagen, das ist eine klare Lösung und schafft schnell Rechtssicherheit.“ Aus der „absoluten Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls“ sei der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf entstanden. „Kinder und Jugendliche gehören in die Schule und nicht in eine Ehe. Nur ein konsequentes Verbot von Kinderehen in Deutschland stellt klar, dass unser Rechtsstaat handlungsfähig ist und unsere Werte, wie das Kindeswohl und die Gleichberechtigung, nicht zur Disposition stehen“, so die Abgeordnete weiter. „Eine Duldung der Kinderehe führt zu sozialer Abschottung, versperrt den Zugang zu Bildung und öffnet sexuellem Missbrauch Tür und Tor.“ Mädchen, die in einer nichtigen Kinderehe gelebt haben, seien zudem rechtlich wie unbegleitete Minderjährige zu behandeln. Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB bestünden sowieso, soweit minderjährige Kinder in der Beziehung entstanden seien. Für diese Kinder enthalte das geltende Recht darüber hinaus alle notwendigen Regelungen gegenüber beiden Eltern.

Imame, die Ehen mit Kindern schließen, begehen in meinen Augen Beihilfe zum Kindesmissbrauch.

Petra Guttenberger

„Kindesmissbrauch ist mit und ohne Trauschein völlig inakzeptabel“, betonte auch die CSU-Landtagsabgeordnete Petra Guttenberger. Ein Verbot sei das „unmissverständliche Signal an alle Menschen, die zu uns kommen, dass Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht zur Disposition“ stünden. „Menschen sollen erst dann heiraten, wenn sie alt genug für eine eigene Entscheidung sind“, so Guttenberger. „Klar muss auch sein: Imame, die Ehen mit Kindern schließen, begehen in meinen Augen Beihilfe zum Kindesmissbrauch. Dafür müssen ganz klar die vollen Sanktionen unseres Strafrechts genutzt werden“, sagt Guttenberger.

Empörung über Deutschen Anwaltverein

Zuletzt hatte der Deutsche Anwaltverein (DAV) für viel Verärgerung gesorgt. Der freiwillige Zusammenschluss deutscher Rechtsanwälte vertritt rund 66.000 Mitglieder. In einer aktuellen Stellungnahme seines Ausschusses „Familienrecht“ zur Kinderehe schrieb der DAV, dass er die Diskussion um die Änderung des Eheschließungsrechtes für „unverständlich“ hält. „Wenn vorgeschlagen wird, im Ausland mit Minderjährigen geschlossenen Ehen im Inland ‚die Anerkennung‘ zu verweigern und sie aufzuheben, wird deutlich über das Ziel hinausgeschossen“, so der Verein. Doch damit nicht genug: „Der staatlich gebotene Respekt vor einer anderen staatlichen Rechtsordnung gebietet es, ihre das Personalstatut ihrer Bürger regelnde Hoheitsakte zu akzeptieren. Sie als ‚nichtig‘ oder – trotz Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des anderen Staates – als ‚aufhebbar‘ zu bezeichnen, offenbart mangelnden Respekt einer sich ‚überlegen‘ dünkenden Rechtsordnung und damit ein Stück Rechtskolonialismus.“ Das würde aber im Endeffekt bedeuten, auch jeden anderen grundrechtswidrigen Hoheitsakt eines anderen Staates anzuerkennen, wie etwa die Körperstrafen der Scharia oder Auslieferungsersuchen von Diktaturen für Oppositionelle.

Der Respekt der Rechtsordnung vor dem Hoheitsakt eines anderen Staates gebietet es, diesen nicht als nichtig anzusehen.

DAV

Die Begründung: Der Schutz von Minderjährigen, die als solche im Ausland geheiratet haben, sei bei uns „durch familien-, straf- und kollisionsrechtliche Normen sichergestellt“, etwa durch den § 176 StGB vor sexuellem Missbrauch oder durch das nach Art. 2 GG gewährleistete Recht auf Trennung. Das verkennt allerdings völlig die schwache Position der minderjährigen Mädchen, die bis auf wenige Ausnahmen niemals die Kraft und die Möglichkeit zu einer Scheidung oder Anzeige finden – allein schon, weil es ihnen an Sprachkenntnissen fehlt oder weil es die eigenen Eltern waren, die sie an einen älteren Mann verheiratet haben. Eine Trennung bedeutet in diesen Kulturen deshalb auch fast immer die Trennung von der eigenen Familie. Der DAV sieht das anders: Die alten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch hätten sich „bewährt“ – was angesichts der rund 1500 Kinderehen in Deutschland und einer hohen Dunkelziffer eine gewagte Behauptung ist.

Was für ein Signal senden wir als Rechtsstaat für die internationale Ebene aus, wenn wir solche Ehen auch nur vorübergehend als rechtswirksam akzeptieren?

Winfried Bausback

Bayerns Justizminister Bausback nannte die Position des Deutschen Anwaltsvereins „unverantwortlich, sowohl was die Errungenschaften unseres modernen Rechtsstaates angeht, als auch was die Interessen des Minderjährigenschutzes angeht.“ Eine Kinderehe als null und nichtig anzusehen, habe „nichts mit Rechtskolonialismus“ zu tun. „Was für ein Signal senden wir als Rechtsstaat für die internationale Ebene aus, wenn wir solche Ehen, die mit der Migration des letzten Jahres in größerer Zahl in unser Land kamen, auch nur vorübergehend als rechtswirksam akzeptieren? Gerade wegen des dahinterstehenden Leids brauchen wir eine klare Antwort unseres Rechtsstaates und keine Relativierungen.“

Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich zeigte sich über den DAV „entsetzt“, er habe das „zwei Mal lesen“ müssen. Ullrich verwies auf die UN-Kinderrechtskonvention. „Es darf keinen rechtlichen Spielraum geben, Kinderehen zu relativieren. Sie sind absolut mit unserer Rechts- und Wertordnung unvereinbar.“ Noch härter ging sein Kollege, CDU/CSU-Fraktionsvize Stephan Harbarth, in der Bild-Zeitung mit dem DAV ins Gericht: „Wenn der Deutsche Anwaltverein dieses Ziel als ‚Rechtskolonialismus‘ in Verruf bringt, ist dies ebenso peinlich wie skandalös. Bei allem Respekt vor Meinungsverschiedenheiten ist eine solche Entgleisung einer seriösen berufsständischen Organisation unwürdig.“

Weltweit 700 Millionen Mädchen im Kindesalter verheiratet

Vielleicht sollte sich der DAV mal diesen Bericht anschauen: Die Kinderrechtsorganisation „Save the Children“ warnte jüngst, dass immer mehr Mädchen bereits im Kindesalter verheiratet werden. Demnach leben laut den Vereinten Nationen derzeit weltweit rund 700 Millionen Frauen und Mädchen in Ehen, die sie vor ihrem 18. Lebensjahr eingehen mussten. Im Jahr 2050 könnten es bis zu 1,2 Milliarden sein, schätzt „Save the Children“. In Ländern wie Afghanistan, dem Jemen, Indien und Somalia würden Mädchen bereits teilweise im Alter von 10 Jahren verheiratet. Die Menschenrechtler rufen daher die Politik zu entschlossenem Handeln auf. Die frühe Verheiratung bringe weitere Benachteiligungen mit sich, wie vorzeitiges Verlassen der Schule, die Gefahr von sexuell übertragbaren Krankheiten, Missbrauch und frühe Schwangerschaften, heißt es weiter. „Kinderehen sind der Anfang eines Teufelskreises aus Benachteiligungen, der Mädchen die grundlegenden Rechte auf Bildung, Entwicklung und Kindsein verwehrt“, so Susanna Krüger, Geschäftsführerin von „Save the Children Deutschland“.