Die klassische Familie steht auch künftig im Mittelpunkt der Sexual- und Familienerziehung an bayerischen Schulen. Aber auch andere Lebensformen werden vorurteilsfrei dargestellt. (Foto: Wiese-Fotowerk/Fotolia)
Neue Richtlinien

Werteorientierte Familien- und Sexualerziehung

Die werteorientierte Familien- und Sexualerziehung steht auch im Mittelpunkt der neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“, betont Kultusminister Spaenle. Denn die Familie ist und bleibt die Keimzelle der Gesellschaft. Konservative Kritiker monieren, mit den Richtlinien halte die schädliche Gender-Ideologie Einzug an bayerischen Schulen.

„Ein wesentliches Ziel der Richtlinien ist eine werteorientierte Familien- und Sexualerziehung“, erklärte Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle angesichts der neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“, die seit Mitte des Monats gelten. „Auch diese Richtlinien wurden auf der Basis der Bayerischen Verfassung mit ihrem Menschenbild ausgearbeitet, das maßgeblich durch das Christentum und die Aufklärung geprägt ist“, betonte Spaenle.

Auch diese Richtlinien wurden auf der Basis der Bayerischen Verfassung mit ihrem Menschenbild ausgearbeitet, das maßgeblich durch das Christentum und die Aufklärung geprägt ist.

Ludwig Spaenle

Wie das Ministerium mitteilt, ersetzen die neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2002. Gründe für die Veränderung der Richtlinien waren vor allem die Prävention gegen sexuelle Gewalt und die Förderung eines bewussten und kritischen Umgangs mit sexualisierten Medieninhalten. Beibehalten wurde das Thema sexuelle Orientierung; es wurde entsprechend dem heutigen Erkenntnisstand aktualisiert – insbesondere mit der Zielrichtung der Achtung eines jeden Menschen mit seinen unterschiedlichen Anlagen und Ausprägungen.

Wie das Ministerium weiter erläutert, hat die Schule nach Artikel 48 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen das Recht zur Familien- und Sexualerziehung. Hier heißt es: „Unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern gehört Familien- und Sexualerziehung zu den Aufgaben der Schulen“. Die Familien- und Sexualerziehung soll nach dem Gesetz altersgemäß als „Teil der Gesamterziehung mit dem vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie“ erfolgen. Das Kultusministerium solle dazu nach dem Gesetz entsprechende Richtlinien erlassen, die den konkreten Rahmen für die schulische Familien- und Sexualerziehung in den Schulen vorgeben.

Konservative Gruppen kritisieren das „Gender-Gesetz“

Von konservativer Seite hatte es Kritik an dem „Gender-Gesetz“ gegeben. Das Bündnis „Demo für alle“ aus 26 Familienorganisationen, politischen Vereinigungen und christlichen Initiativen hatte im Sommer davor gewarnt, dass nach hessischem Vorbild auch in Bayern die menschenfeindliche Gender-Ideologie substanzieller Bestandteil der Sexualerziehung werden könnte. Die Kritiker betonten, Themen wie Sexualität in den Medien, Homosexualität und Prävention vor sexuellem Missbrauch würden bereits mit den alten Richtlinien altersgerecht behandelt. Zur Begriffsklärung: Die Gender-Ideologie ist nicht fälschlicherweise mit „Gleichberechtigung von Mann und Frau“ zu verwechseln, sondern sie hat zum Ziel, die natürliche Ordnung der Geschlechter von Mann und Frau als soziales Konstrukt und als Unterdrückungsmechanismus heterosexueller weißer Männer zu entlarven und zu beseitigen.

Konservative Aktivisten kritisieren im Einzelnen, dass auch in den neuen bayerischen Richtlinien die „Vielfalt der Lebensformen“ und Geschlechtsidentitäten thematisiert werden, neben Hetero- und Homosexualität auch Bi-, Trans- und Intersexualität. Das Kapitel „Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität“ gilt ausdrücklich als Unterrichtsziel der einzelnen Jahrgangsstufen. Allerdings loben die Kritiker auch die „zuständigen Politiker der CSU“, die „klug genug“ gewesen seien, ein radikales „Gender-Lehrprogramm“ wie in Hessen zu vermeiden. So werden die einzelnen kritischen Themen altersgerecht erst in späteren Jahrgangsstufen durchgenommen. Auch enthalten die Richtlinien keine klare Forderung nach „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ wie in Hessen. Am Ende werde es von Schulleitern und Lehrern abhängen, wieviel „Gender“ tatsächlich in den Schulen vorkomme, so die Kritiker.

(PM/wog)