Wer sein Gesicht nicht zeigen will, hat im öffentlichen Leben in Deutschland nichts verloren. (Foto: Imago/Rolf Kremming)
Burka-Verbot

SPD bewegt sich auf Union zu

Wer sein Gesicht verschleiert, hat im öffentlichen Leben in Deutschland nichts verloren. Die Unions-Innenpolitiker und der Freistaat Bayern haben ein Verbot der islamischen Vollverschleierung wie Burka und Niqab in Deutschland angeschoben – vor allem in Behörden, vor Gericht, in Schulen und Universitäten. Und nun scheinen auch führende Sozialdemokraten bereit zu sein, dies zu unterstützen.

Im Streit über ein mögliches Burkaverbot nähern sich Union und SPD an. Laut Spiegel zeigen sich die Sozialdemokraten offen für einen Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), unter anderem in Behörden, vor Gericht, in Schulen und Universitäten die Vollverschleierung zu verbieten. Das geht aus einem internen Papier über die Ergebnisse des Koalitionsausschusses in der vergangenen Woche hervor.

Einigen Wünschen der Union nach schärferen Sicherheitsgesetzen erteilten die Sozialdemokraten dagegen eine Absage. Eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von zehn Wochen auf sechs Monate Speicherfrist lehnten sie im Koalitionsausschuss demnach ebenso ab wie den Entzug der Staatsbürgerschaft bei Terrorkämpfern im Ausland, die neben dem deutschen noch einen weiteren Pass haben.

Freistaat Bayern zwang Bundesrat zum Handeln

Ende September hatte der CSU-regierte Freistaat Bayern mit baden-württembergischer Unterstützung die Forderung nach einem bundesweiten Burka-Verbot in Gerichtsprozessen in den Bundesrat eingebracht. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) will muslimische Frauen, die ihr Gesicht hinter einem Gesichtsschleier verbergen, per Gesetz dazu zwingen, bei Gerichtsverfahren ihr Gesicht zu zeigen. Bausbacks Argument: Wenn die Richter einer Zeugin nicht ins Gesicht sehen können, sei es ihnen regelmäßig auch nicht möglich, deren Aussagen umfassend zu würdigen oder auch nur ihre Identität eindeutig zu klären.

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung daraufhin auf, ein Verbot der Vollverschleierung in Gerichtsverfahren zu prüfen. In einer Entschließung „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“ heißt es zur Begründung, Verfahren erforderten, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen gäben und auch ihr Gesicht zeigten. Das Prozessrecht biete den Richtern zwar schon heute entsprechende Möglichkeiten, dies sicherzustellen. „Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt es bisher aber nicht.“ Dieser Prüf-Antrag Hamburgs und Schleswig-Holsteins bezog sich auf den zuvor eingebrachten Antrag Bayerns und Baden-Württembergs.

Initiative aus der Union

Im Sommer hatten mehrere Unionspolitiker zunächst ein komplettes Verbot der Vollverschleierung gefordert. De Maizière hielt dies für verfassungsrechtlich zweifelhaft: „Man kann nicht alles verbieten, was man ablehnt.“ In einer „Berliner Erklärung“ schlugen die Unionsinnenminister von Bund und Ländern schließlich ein Teilverbot vor. Justizminister Heiko Maas (SPD) mahnte damals „Vernunft und Augenmaß“ an, die Burka-Diskussion solle man von der Sicherheitsdebatte trennen.

(Spiegel/dpa/wog)