Stalking soll als Verbrechen härter bestraft und die Opfer besser geschützt werden. (Foto: Mr Korn Flakes/fotolia)
Stalking-Paragraf

Mehr Schutz für Opfer, höhere Strafen für Täter

Durch den wahrscheinlichen Stalking-Hintergrund des Falles rund um den Piraten-Politiker Claus-Brunner hat das Thema erneut traurige Aktualität erhalten. An diesem Freitag berät der Bundesrat über ein neues Gesetz, das Stalking-Opfer stärker schützen soll. Die Initiative kommt dabei von Bayerns Justizminister Winfried Bausback.

Der Bundesrat berät an diesem Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Stalking-Paragrafens, mit dem Opfer derartiger Belästigung künftig wirksamer und besser geschützt werden sollen. Einer der Initiatoren dieses Vorstoßes ist Bayerns Justizminister Winfried Bausback, der betont, wie lange der Freistaat schon für diese Reform kämpfe.

Der Bundesjustizminister hat hier leider schon viel zu viel Zeit vertan.

Winfried Bausback

Der „längst überfällige“ Gesetzentwurf des Bundes verbessere nun „endlich den notwendigen Schutz von Stalkingopfern“, betonte der CSU-Politiker, der für seinen Berliner Kollegen Heiko Maas wenig Verständnis hat: „Der Bundesjustizminister hat hier leider schon viel zu viel Zeit vertan“, sagte Bausback. Das Gesetz müsse jetzt schleunigst ins Bundesgesetzblatt – das, so betonte der Staatsminister, sei man den Opfern schuldig.

Entwurf beruht auf Bausbacks Vorschlägen

Der Entwurf übernimmt im Wesentlichen die Vorschläge, die Bayerns Justizminister schon im Mai 2014 erstmals in den Bundesrat eingebracht hatte. „Die entscheidenden Passagen des Entwurfs stammen durchgängig aus weiß-blauer Feder. Das ist ein großer Erfolg hartnäckiger bayerischer Rechtspolitik“, so Bausback.

Und diese Vorschläge stellen, so betont der Staatsminister, wahrliche Verbesserungen für Stalking-Opfer dar. „In Zukunft wird es nicht mehr erforderlich sein, dass die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers tatsächlich verursacht hat, das Opfer also umziehen oder seinen Arbeitsplatz wechseln muss“, erklärte Bausback. Für die Strafbarkeit wegen Stalkings werde es nun vielmehr ausreichen, wenn das Verhalten des Täters lediglich geeignet ist, eine solche schwere Folge herbeizuführen.

Wer dieser Form von Psychoterror ausgesetzt ist, darf nie darauf angewiesen sein, seine Rechte selbst vor Gericht geltend machen zu müssen.

Winfried Bausback

Mit dem neuen Gesetz schütze man so auch die Opfer, „die sich nicht dem Täter beugen, sondern Stärke demonstrieren und weiter so leben wie bisher“, so der CSU-Mann. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Stalking-Opfer künftig nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen werden können. „Auch das ist gut und richtig so, denn: Wer dieser Form von Psychoterror ausgesetzt ist, darf nie darauf angewiesen sein, seine Rechte selbst vor Gericht geltend machen zu müssen“, sagte Bayerns Justizminister.

Härtere Strafen für Stalker

Zusätzlich unterstützt Bausback den Vorstoß Berlin für härtere Bestrafungen von Stalking-Verbrechen. „Um die Opfer ausreichend zu schützen, brauchen wir auch angemessene Sanktionsmöglichkeiten“, betonte der Minister. Bislang drohe bei einem Verstoß gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen maximal ein Jahr Freiheitsstrafe. „Das ist zu wenig“, kritisierte Bausback. Erforderlich sei stattdessen ein deutlich höherer Strafrahmen – mindestens Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

(dpa/dos)