Bei Erbschaften greift der Fiskus oft kräftig hin. Die CSU setzt sich dafür ein, dass Firmenerben nicht über Gebühr belastet werden, damit ihre Betriebe vernünftig weiterarbeiten können. (Bild: Imago/Christian Ohde)
Vermittlungsausschuss

Ringen um die Erbschaftsteuer

Die großen Streitpunkte zu den Steuerprivilegien für Firmenerben sind noch ungelöst. Ob sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss bei der Erbschaftssteuer einigt, bleibt zweifelhaft. Viele Unternehmen hoffen auf CSU-Chef Horst Seehofer.

Die zwischen Bund und Ländern seit Monaten umstrittene Reform der Erbschaftsteuer bleibt trotz wachsenden Zeitdrucks eine Zitterpartie. Vor möglicherweise entscheidenden Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat über die künftigen Steuerprivilegien für Firmenerben zeigte sich CSU-Chef Horst Seehofer unnachgiebig. Aus Sicht des bayerischen Ministerpräsidenten gefährden die von SPD und Grünen regierten Bundesländer eine Einigung. Die warnten wiederum vor zu weit gehenden Begünstigungen und mahnten Einigungsbereitschaft aller Beteiligten an.

Jetzt wollen andere unbedingt, dass man die Steuern nach oben treibt und damit Arbeitsplätze gefährdet. Das kann ich nicht mitmachen.

Horst Seehofer

Seehofer hat Rückendeckung der Kanzlerin

Eine Bund-Länder-Gruppe hatte sich zuvor nur in Einzelfragen angenähert. Die großen Brocken sind weiter umstritten – etwa die Unternehmensbewertung, zusätzliche Begünstigungen für Familienunternehmen oder Regeln für Firmenerben, die ihr Privatvermögen nicht antasten wollen. Entscheidend wird nach Aussage von Teilnehmern auch aus der CDU sein, wie sich CSU-Chef Seehofer während den Verhandlungen positionieren wird.

Vor den Gesprächen sagte der bayerische Ministerpräsident, jetzt wollten andere unbedingt, dass man die Steuern nach oben treibe und damit Arbeitsplätze gefährde. Das könne er nicht mitmachen. Die Koalition habe mit dem im Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz ihre Aufgabe erfüllt. Jetzt werde es vor allem von SPD und Grün regierten Ländern blockiert. Er habe Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sagte Seehofer: „Wir haben heute Nacht noch darüber gesprochen und wir haben in den Grundsätzen keine Steuererhöhung und Sicherung der Arbeitsplätze eine Übereinstimmung. Ich bin der festen Überzeugung, dass das, was wir gemacht haben, gerecht ist und verfassungsgemäß.“

Wer große Barvermögen erbt, sollte seine Steuern zahlen, wer einen Betrieb erbt, sollte bevorzugt werden, wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das ist meine Marschroute und von der lasse ich mich leiten.

Horst Seehofer

Auch der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, warnte gegenüber der Westfalenpost vor einer überzogenen Erbschaftssteuerreform. Es gehe um weit mehr als die fünf Milliarden Euro Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer, die weniger als ein Prozent des Gesamtvolumens der Steuereinnahmen von 700 Milliarden Euro ausmachten. „Im Kern geht es um den Erhalt der Wirtschaftsstruktur in diesem Land, den weltweit einmaligen Mix aus Kleinunternehmen, Familienunternehmen und Kapitalmarkt orientierten Großunternehmen“, sagte Schweitzer.

Wir müssen aufpassen, dass wir keine Neidsteuer daraus machen.

Eric Schweitzer

Schweitzer appellierte insbesondere an NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), sich dieser Verantwortung bewusst zu werden. Nordrhein-Westfalen ist eines der Länder, das den Reformvorschlag des Bundes im Juni abgelehnt hatte.

Bundesverfassungsgericht könnte Privilegien kippen

Grundsätzlich sollen Firmenerben auch künftig begünstigt werden, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privilegien Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und eigentlich schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten. Die vom Bundestag beschlossenen Regeln sind SPD, Grünen und Linken in den Ländern zu großzügig. Der Bundesrat lehnte das Gesetz ab und rief die Vermittler an. Gelingt bis Ende September keine Einigung, will sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Erbschaftsteuer befassen. Karlsruhe könnte dann eigene Vorgaben machen oder die Privilegien am Ende auch ganz kippen. Für den Arbeitsmarkt in Deutschland wäre das jedoch fatal, da gerade Familienunternehmen viele langfristige und sichere Jobs anbieten. Ihre Existenz wäre durch hohe Erbschaftsteuerzahlungen bedroht.

(dpa/AS)