Bayern will den Familiennachzug für Flüchtlinge stärker einschränken. (Bild:Imago /epd)GustavoxAlabiso
Asylpolitik

Familiennachzug stärker einschränken

Bayerns Staatsregierung fordert vom Bund die weitere Beschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge. Außerdem soll Berlin weitere Kosten übernehmen. Abgelehnte Asylbewerber müssten konsequent rückgeführt werden.

Die Bayerische Staatsregierung fordert von der Bundesregierung weitere Aktionen zur Beschränkung des Familiennachzugs von Flüchtlingen sowie die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten durch Berlin. Das gab die Staatskanzlei nach der Kabinettssitzung bekannt. Außerdem müsste die Bundesregierung bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber konsequenter werden. 

Strenge Voraussetzungen für Familiennachzug

„Der Bund muss alle europa- und bundesrechtlichen Vorgaben kritisch überprüfen, die einen quasi voraussetzungslosen Familiennachzug gestatten“, betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Wo rechtlich möglich, müsse der Familiennachzug an strengere Voraussetzungen geknüpft und eingeschränkt werden. „Ein Familiennachzug ohne besondere Voraussetzungen, wie etwa den Nachweis sicheren Wohnraums oder die Sicherung des Lebensunterhalts, führt auf Dauer zu einer nicht akzeptablen Belastung der Sozialsysteme“, betonte der CSU-Politiker.

Berlin soll Kosten übernehmen

Änderungsbedarf sieht das Kabinett auch bei den Kosten des Familiennachzugs – und sieht dabei Berlin stärker in der Pflicht. „Die Verantwortung für den Familiennachzug liegt alleine beim Bund“, stellte Sozialministerin Emilia Müller klar. Immerhin sei es der Bund gewesen, der letzten September die Ursache für die Einreise von hunderttausenden Flüchtlingen nach Deutschland geschaffen habe, sagte die CSU-Politikerin.

Es war der Bund, der letzten September die Ursache für die Einreise von hunderttausenden Flüchtlingen nach Deutschland geschaffen hat.

Sozialministerin Emilia Müller

Deshalb müsse der Bund den Kommunen jetzt auch sämtliche mit dem Familiennachzug verbundenen Kosten vollständig erstatten, forderte Müller. Neben den Kosten der Unterkunft zählt die Ministerin auch den Sach- und Verwaltungsaufwand zu diesen Kosten – beispielsweise für Personal oder die Betreuung der Unterkünfte sowie bei der Beschulung und der Kinderbetreuung. Dafür, so betonte die CSU-Politikerin, werde sich die Staatsregierung in Berlin einsetzen.

Konsequentere Rückführung abgelehnter Asylbewerber

Auch die Rückführungspolitik bei abgelehnten Asylbewerbern war Thema in der Kabinettssitzung. Der Ministerrat forderte hier vom Bund ein „umfassendes und wirksames Rückführungsprogramm“ vorzulegen. Zentrales Hindernis bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber ist derzeit die fehlende Kooperationsbereitschaft der meisten Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Pässen und Passersatzpapieren. Hier, so betonten die Minister, müsse der Bund dringend tätig werden, damit die Rückführungsbemühungen der Länder nicht ins Leere laufen. 

Berlin muss endlich konsequent deutsche Rückführungsinteressen durchsetzen und massiven Druck aufbauen.

Innenminister Joachim Herrmann

„Obwohl der Bund die Verantwortung für die Flüchtlingskrise trägt, ist sein Beitrag zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber bislang viel zu gering“, kritisierte Innenminister Herrmann. Um die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, müsse Berlin „endlich konsequent deutsche Rückführungsinteressen gegenüber den Herkunftsstaaten durchsetzen und massiven Druck aufbauen.“

Für die Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren soll künftig ausschließlich der Bund zuständig sein. „Künftig muss außerdem jedem von einem anderen EU-Mitgliedstaat akzeptierten Übernahmeersuchen auch eine erfolgreiche Überstellung des Asylbewerbers dorthin folgen“, so Herrmann. Daran kranke es bislang vielfach in der Praxis. Der Bund müsse deshalb auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das dafür notwendige Personal zur Verfügung stellen, damit die Überstellungsfristen eingehalten werden können.

Familiennachzug dürfte sich erhöhen

Nach dem hohen Zugang an Asylsuchenden seit letztem September und den jetzt zu einem Abschluss kommenden Asylverfahren rechnen Experten in den kommenden Monaten mit einer Zunahme der Familiennachzüge. Der aktuellen Regelung zufolge haben anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge Anspruch auf den Nachzug ihrer engsten Angehörigen binnen drei Monaten – anders etwa als andere Aufenthaltsberechtigte, die beispielsweise nur geduldet werden. Dabei gelten auch keine weiteren Grundvoraussetzungen. Die Menschen haben auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten oder nur geringen Wohnraum zur Verfügung haben. Damit bleiben zur Zeit die Kommunen auf den dadurch entstehenden Kosten sitzen.