Kinder als Armutsrisiko? Nicht, wenn es nach der CSU geht. (Bild: Imago/Steinach)
Mütterrente

Mehr Rente für Kindererziehung

Das neue Rentenkonzept der CSU soll für mehr Gerechtigkeit und weniger Altersarmut sorgen. Sozialministerin Emilia Müller will vor allem die Mütterrente ausweiten. Das könnte einzelnen Müttern und Vätern 30,45 Euro pro Monat und Kind zusätzlich bringen. Dafür gibt es viel Zustimmung.

Die CSU will die Mütterrente ausweiten. Mütter, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, sollen denen mit jüngeren Kindern gleichgestellt werden und künftig drei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet erhalten. „Diese Gerechtigkeitslücke müssen wir schließen“, erklärte die bayerische Sozialministerin Emilia Müller. Rund 9,5 Millionen Mütter und Väter wären bundesweit betroffen, in Bayern 1,1 Millionen. Die Forderung ist Teil des neuen Rentenkonzepts von Sozialministerin Müller. Die Kosten lägen laut Müller bei rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ob dies aus der Rücklage der Rentenversicherung oder über Steuern finanziert werden soll, darüber werde derzeit auf Bundesebene verhandelt. Müller tendiert eher zur Steuerfinanzierung.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnte, eine Ausweitung der Mütterrente erneut aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung zu finanzieren. „Sowohl die bereits zum 1. Juli 2014 eingeführte Anrechnung eines zweiten Jahres der Kindererziehung für Geburten vor 1992 als auch eine Ausweitung müssen in jedem Fall aus Steuermitteln finanziert werden“, erklärte ihr Sprecher Dirk von der Heide. Denn Kindererziehung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Honorierung von allen getragen werden müsse.

CSU will drittes Erziehungsjahr anerkennen

Schon in der laufenden Legislaturperiode hatte die schwarz-rote Koalition auf Betreiben der CSU eine Verbesserung für Mütter älterer Kinder beschlossen. Ihnen werden derzeit bei der Rente nun zwei Erziehungsjahre anerkannt – und damit eines mehr als zuvor. Müttern, deren Kinder nach 1992 zur Welt kamen, werden allerdings drei Jahre angerechnet. Nun will die CSU das dritte Erziehungsjahr bei allen anerkennen. Laut Rentenversicherung würde das einzelnen Müttern 30,45 Euro pro Monat und Kind zusätzlich bringen, pro Jahr 365 Euro pro Kind.

Wir wollen gezielt etwas tun, um Altersarmut zu vermeiden. Betroffen sind vor allem Frauen, Mütter, Alleinerziehende und Erwerbsgeminderte.

Emilia Müller, bayerische Sozialministerin

Gerade ältere Mütter hätten Lücken in ihrer Erwerbsbiografie. Die stellvertretende CSU-Chefin und Vorsitzende der bayerischen Frauen-Union, Angelika Niebler, betonte deshalb: „Die Anerkennung des dritten Erziehungsjahres ist eine Frage der Gerechtigkeit.“ Heute profitierten Mütter hingegen stärker von flexiblen Arbeitszeitmodellen und externer Betreuung.

Das Konzept solle auf der Klausurtagung der Staatsregierung am Tegernsee beschlossen werden, so der Merkur. Da aktuell Themen zur Inneren Sicherheit im Focus stehen, ist unklar, ob es zu einem Beschluss kommt. Die Zustimmung des Ministerpräsidenten ist Müller aber sicher. Horst Seehofer plädiert für die Zugabe des dritten Rentenpunkts.

Reaktionen auf das CSU-Konzept

Sowohl die Frauen-Union (FU) als auch die Arbeitnehmer-Union (CSA) und die Senioren-Union (SEN) der CSU sprachen sich für die Forderung der Bayerischen Sozialministerin aus, allen Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, das im Vergleich zu jüngeren Müttern noch fehlende dritte Jahr an Kindererziehungszeiten anzurechnen. Dadurch könnten sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen.

Die Anerkennung des dritten Erziehungsjahres ist eine Frage der Gerechtigkeit. Gerade ältere Mütter hätten Lücken in ihrer Erwerbsbiografie.

Angelika Niebler, FU

Die stellvertretende CSU-Vorsitzende und FU-Chefin Angelika Niebler erklärt: „Die Anerkennung des dritten Erziehungsjahres ist eine Frage der Gerechtigkeit. Gerade ältere Mütter hätten Lücken in ihrer Erwerbsbiografie. Heute profitierten Mütter dagegen stärker von flexiblen Arbeitszeitmodellen und externer Betreuung.“ Einen entsprechenden Antrag hatte die Frauen-Union Bayern bereits auf dem CSU-Parteitag 2015 gestellt und hierfür breite Zustimmung erhalten. Auch die Senioren-Union und ihr Vorsitzender Thomas Goppel forderten auf dem CSU-Parteitag 2015 den noch fehlenden dritten Rentenpunkt. Goppel heute: „Bei der Rente brauchen wir endlich eine gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung aller Mütter und Väter in diesem Land – unabhängig von ihrem Alter“. Der CSA-Landesvorsitzende Joachim Unterländer erklärte: „Es kann nicht sein, dass den Müttern, die vor 1992 Kinder geboren haben, bei der Rente nur zwei Erziehungsjahre anerkannt werden, während jüngere Mütter drei Jahre angerechnet erhalten. Hier bedarf es endlich einer gerechten Regelung!“

Zustimmung vom VdK

„Wir sind erfreut, dass die CSU die rentenpolitische Forderung des Sozialverbands VdK aufnimmt, die Gerechtigkeitslücke zwischen älteren und jüngeren Müttern in der Rente komplett zu schließen“, lobte Ulrike Mascher, VdK-Präsidentin und bayerische VdK-Vorsitzende, zu den Forderungen der CSU auf Anhebung der Mütterrente für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben.

Der VdK habe diese Forderung immer wieder vorgetragen, auch bei Gesprächen mit der bayerischen Staatsregierung. „Die Mütterrente ist ein gezieltes Mittel, um die weibliche Altersarmut gerade hier in Bayern zu lindern“, erläuterte Mascher. Viele alte Rentnerinnen hätten wegen Zeiten der Kindererziehung große Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, da es früher kaum Kinderbetreuungsangebote und flexible Arbeitsmöglichkeiten gegeben habe. Viele müssten heute von einer kleinen Rente oder gar Grundsicherung leben. „Es wird höchste Zeit, ihnen die volle gesellschaftliche Anerkennung zukommen zu lassen“, sagte Mascher.

Die Mütterrente ist eine wichtige und notwendige familienpolitische Leistung. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss sie aus Steuermitteln finanziert werden.

Ulrike Mascher, VdK

Allerdings müssten die Verbesserungen bei der Mütterrente bei den armen Rentnerinnen auch wirklich ankommen. „Der VdK fordert einen Freibetrag von 100 Euro für Grundsicherungsbezieherinnen, die Anspruch auf Mütterrente haben. Es ist für die betroffenen Frauen sehr bitter, wenn dieses Einkommen einfach mit der Grundsicherung verrechnet wird“, erklärte die VdK-Präsidentin.

Außerdem fordert auch der Sozialverband VdK, dass die Finanzierung der Mütterrente nicht wie bisher aus der Rentenversicherung erfolgen darf: „Die Mütterrente ist eine wichtige und notwendige familienpolitische Leistung. Die Kosten dürfen nicht nur den Beitragszahlern zugeschoben werden. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss sie aus Steuermitteln finanziert werden“, so Mascher.

Arbeitgeber warnen

Kein Überbietungswettstreit zulasten der jungen Generation.

Ingo Kramer

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer warnte: „Der Gesetzgeber hat zu Recht vorgegeben, dass der Rentenbeitrag bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen darf. Diese Grenze wäre bei einer weiteren Ausweitung teurer Rentengeschenke nicht mehr zu halten.“ Es dürfe „keinen Überbietungswettstreit zulasten der jungen Generation um immer höhere Leistungsausweitungen“ geben.

Was ist die Mütterrente?

Mit der Mütterrente wird die Erziehungszeit für Kinder honoriert, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen. Dies entspricht regelmäßig einer Erhöhung der Bruttorente von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Ab 1.Juli 2015 stiegen diese Beträge auf 30,45 Euro im Westen und 28,66 Euro im Osten. Kostenlose Beratung vor Ort bietet die Deutsche Rentenversicherung in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen an.

(AS/avd)