Protestaktion gegen Minderjährigenehen von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. (Bild: imago/Christian Ditsch)
Wertedebatte

Sind Kinderehen jetzt auch in Deutschland erlaubt?

Sollten Ehen unter minderjährigen Flüchtlingen geschützt werden oder liegt Missbrauch vor? Der Fall eines syrischen Paares in Bayern mausert sich zum Präzedenzfall. Auf der Konferenz in Nauen diskutieren die Justizminister eine mögliche Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre. Das würde auch den Familiennachzug erschweren.

In Flüchtlingsunterkünften heiraten weltweit immer mehr Kinder unter Zwang. Vor allem bei Mädchen aus Syrien sei die Anzahl der Kinderehen stark gestiegen, teilte die Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer mit. Doch was geschieht mit Flüchtlingspaaren, die selbst nach den (fragwürdigen) Ausnahmeregelungen im deutschem Recht viel zu jung sind für die Ehe? Geht Religionsfreiheit vor den Schutz von Kindern? In Bayern haben sich bereits das Familiengericht beim Amtsgericht Aschaffenburg und dann das Oberlandesgericht Bamberg mit einem Paar befasst, das obendrein noch aus Cousin und Cousine besteht. Der Fall wird wohl beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen, denn die Gerichte kamen zu verschiedenen Einschätzungen. Aktuell befassen sich die Minister auf ihrer Konferenz im brandenburgischen Nauen mit einer Neuregelung der Minderjährigenehe.

Zahl der Kinderehen steigt

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) begrüßt gegenüber dem Bayernkurier, wenn der Bundesgerichtshof in dieser Grundsatzfrage eine höchstrichterliche Entscheidung treffen würde.

Für mich ist klar: Ehen von unter 16-jährigen Mädchen, die nach einer anderen Rechtsordnung geschlossen wurden, dürfen durch unsere deutsche Rechtsordnung nicht anerkannt werden. Das ist keine Frage von Toleranz und Weltoffenheit, sondern eine Frage des Schutzes von Kindern und Minderjährigen. Wir brauchen deshalb eine klare Regelung: Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten.

Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister

Vor dem Syrienkrieg seien bei 13 Prozent aller syrischen Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Nun seien es über 51 Prozent. Zwangsehen hätten laut SOS-Kinderdörfer besonders in Flüchtlingslagern in Jordanien, im Libanon, im Irak und in der Türkei zugenommen. Die Leiterin der Organisation im Nahen Osten, Alia Al-Dalli, forderte das gesetzliche Verbot von Ehen mit Minderjährigen. Mit der Asylkrise wird das Problem auch in Bayern akut. So werden immer mehr Fälle von Minderjährigenehen unter Flüchtlingen bekannt, wie viele ist unklar. In Bayern wird das nicht zentral registriert. In Nordrhein-Westfalen geht laut der „Welt“ die für die Verteilung von Flüchtlinge zuständige Bezirksregierung Arnsberg von 188 Fällen aus, in Baden-Württemberg wurden 177 Kinderbräute gezählt.

Syrien-Paar wird zum Präzedenzfall

Ein Fall für die Justiz ist das genannte jugendliche Paar aus Syrien in Bayern seit Dezember 2015, noch dazu eine der leider üblichen und schon aus gesundheitlichen Gründen höchst bedenklichen islamischen Verwandten-Ehen, hier Cousin mit Cousine. Das Jugendamt Aschaffenburg Stadt hatte eine 15-jährige Syrerin am 10. September vergangenen Jahres von ihrem Mann getrennt. Ihr Vormund wurde das Jugendamt. Dagegen protestierte ihr Ehemann beim Familiengericht. Beide verweigerten aus Protest die Teilnahme an Integrationskursen. Verhandlungen sollten klären, inwieweit die junge Frau noch Kind oder schon Ehefrau ist. Letztlich folgte das Amtsgericht der Argumentation, dass die hiesigen gesetzlichen Regelungen für Minderjährige zu gelten hätten. Nicht das syrischen Scharia-Recht, unter dem die Ehe geschlossen wurde.

Verstößt Ehe gegen Ordre public?

Das Oberlandesgericht Bamberg allerdings hob unverständlicherweise diesen Beschluss am 15. Mai wieder auf und das Paar durfte zusammenziehen. Davor hatte das Gericht von der deutschen Botschaft im Libanon recherchieren und bestätigen lassen, dass die beiden in Syrien rechtmäßig geheiratet hatten. Auch für eine Zwangsheirat sah das OLG keine Anzeichen. Fraglich bleibt jedoch, ob hier „Freiwilligkeit“ vorlag oder nicht doch der familiäre Druck und jugendliche Unbekümmertheit das „Einverständnis“ in diese Ehe beflügelt haben. Wegen der in Syrien rechtmäßigen Ehe könne das Jugendamt nicht den Aufenthaltsort der Frau und damit die Trennung von ihrem Mann bestimmen, urteilten jedenfalls die Bamberger Richter.

Nach Ansicht des bayerischen Justizministers Bausback blieb das Oberlandesgericht Bamberg in seinem Beschluss aber ungenau, ob diese Ehe gegen die gültigen Werte- und Rechtsnormen, den sogenannten Ordre public, verstoße. Damit sei der Weg offen, die Problematik auf höherer Ebene zu klären.

Im Internet regiert die Empörung

Problematisch ist die Entscheidung mit Sicherheit und nicht nur aus juristischen Gründen: Geht tatsächlich Religionsfreiheit, die laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Schranken in den Grundrechten Dritter und den grundlegenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes hat, vor dem sogar strafrechtlich geschützten Minderjährigenschutz, der doch nach vorherrschender Auffassung über diesen nachrangigen Rechten stehen sollte? Geht das islamische Familienrecht vor dem deutschen Recht? Ist eine Ehe, die in Deutschland ungültig wäre, über den Umweg ins Ausland legalisierbar?

Es ist im Grunde grotesk, mit welchen mittelalterlichen Problematiken wir alle und unsere Justiz sich durch die ungebremste Willkommenspolitik permanent befassen müssen.

Lese-Kommentar bei der „Welt“

Die Kommentatoren im Internet regen sich zudem auf, dass sich Deutschland mal wieder selbst aufgibt – und die Werte, um die es so gerungen hat. Auch sieht man diese Verwandten- und Kinder-Ehen wieder als Beweis, dass der Islam nicht zu Deutschland gehören kann. Andere haben schon resigniert: „Wir sind doch bei allen anderen Rechten ebenfalls eingenickt, schächten, rituelle Beschneidung etc., da wird es für die Kinderehe leider nicht anders laufen“, schreibt ein Leser der „Welt„. Ein Anderer kommentiert mit einem Seitenhieb auf Kanzlerin Angela Merkel: „Es ist im Grunde grotesk, mit welchen mittelalterlichen Problematiken wir alle und unsere Justiz sich durch die ungebremste Willkommenspolitik permanent befassen müssen.“ Und ein weiterer Leser stellt die berechtigte Frage: „Heißt das, dass theoretisch ausländische Staatsbürger in ein anderes Land reisen, dort minderjährige Mädchen heiraten und dann nach Deutschland zurückkehren dürfen mit der Frau im Anhang?“ Weiter gedacht müsste man wohl auch fragen, ob dieses Recht dann nicht auch für Deutsche gelten würde.

Minister diskutieren Anhebung des Heiratsalters

Der CSU-Politiker Bausback jedenfalls stimmt in diesem Fall laut der „Welt“ mit NRW-Justizminister Kutschaty überein, dass der Minderheitenschutz vorgehen müsse. Die Minister erörtern auf ihrer Konferenz, ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung versagt wird, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Dazu müssten Paragraf 1303 BGB und einige andere Regelungen geändert werden. Ein Pluspunkt solcher Änderungen: Das würde für Flüchtlinge auch den Nachzug im Rahmen der Familienzusammenführung erschweren, der eine noch unbekannte Zahl – allerdings in Millionenhöhe – weiterer Flüchtlinge nach Deutschland führen könnte. Als mögliche Maßnahme zur Verhinderung solcher Zwangsheiraten „komme zunächst eine Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre in Betracht“, was zudem einer Empfehlung der UN-Kinderrechtskonvention entspricht. Warum diese in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde, bleibt ein Ärgernis. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Deutschland erlaubt, bereits mit 16 Jahren zu heiraten. Bayern erhofft sich von einer generellen Anhebung, dass die bestehende rechtliche Grauzone für Heiraten im Alter von 14 oder 15 Jahren beseitigt wird.

(dpa/welt/AS/avd)