Nicht alle Taten werden geahndet: Eine Reform des Sexualstrafrechts ist dringend notwendig. (Bild: Imago/eyevisto)
Sexualstrafrecht

Bayern und Sachsen fordern Nachbesserungen

Bei der Gesetzesnovelle zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts sehen die Justizminister aus Bayern und Sachsen noch Nachholbedarf. Der Entwurf des Bundes gehe "nicht weit genug", sagt etwa Bayerns Ressortchef Bausback. Zusammen mit Sachsens Minister Gemkow fordert Bausback, sexuelle Belästigung als Straftatbestand zu definieren.

Die Justizminister aus Bayern und Sachsen, Winfried Bausback (CSU) und Sebastian Gemkow (CDU), machen sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts stark. Im Kern geht es den beiden Politikern darum, sexuelle Belästigungen wie den Griff ans Gesäß oder die Brust bei Frauen als Straftatbestand zu definieren. Die bisherigen Vorschläge des Bundes gingen nicht weit genug, erklärten die beiden Ressortchefs nach einem gemeinsamen Arbeitsfrühstück in Dresden.

Sexuelle Belästigung soll Straftat werden

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung, der nicht zuletzt auch wegen der Vorfälle aus der Sylvesternacht in Köln entwickelt wurde. „Die Opfer sexueller Belästigung sind in ihrer Persönlichkeits- und Intimsphäre häufig erheblich und nachhaltig verletzt“, erklärte Bausback. Sein Amtskollege Gemkow sagte, es könne nicht angehen, dass solche Verletzungen des Intimbereichs weiterhin straffrei seien oder „bestenfalls als Beleidigung geahndet werden können“. Es widerspreche auch dem Gerechtigkeitsgefühl, wenn solche „demütigenden und entehrenden Angriffe“ nicht verfolgt werden können.

Nach den bisherigen Vorschlägen des Bundes könnten sexuelle Belästigungen, wie etwa der schnelle Griff an das Gesäß oder den Busen, nicht als Sexualstraftat geahndet werden. „Das wollen wir mit einem eigenen Straftatbestand ändern“, betonte Bausback.

Reaktion auf Köln

In der Silvesternacht war es in Köln und anderswo massenhaft zu solchen Vorkommnissen gekommen. Sachsen und Bayern wollen nun gemeinsam einen Änderungsantrag im Rechtsausschuss des Bundesrates stellen. Demnach sollen auf Antrag des Opfers sexuell motivierte Körperberührungen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.