Bei Erbschaften greift der Fiskus oft kräftig hin. Die CSU setzt sich dafür ein, dass Firmenerben nicht über Gebühr belastet werden, damit ihre Betriebe vernünftig weiterarbeiten können. (Bild: Imago/Christian Ohde)
Große Koalition

Kampf um die Erbschaftssteuer

Der Wirtschaftsflügel der Union will die hartnäckige Blockade der Erbschaftsteuerreform in der Koalition mit einem radikalen Vereinfachungs-Vorschlag durchbrechen. Der Vize-Chef der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Hans Michelbach, schlug ein einheitliche Flat-Tax von drei Prozent des Betriebsgewinns vor. Die SPD beharrt auf ihren wirtschaftsfeindlichen Ideen.

Bisher ist ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble die Basis für die Reformgespräche in der großen Koalition. Ende Februar erzielten die Unterhändler von CDU, CSU und SPD einen vorläufigen Kompromissvorschlag. CSU-Chef Horst Seehofer lehnte diesen jedoch aus guten Gründen ab (der Bayernkurier berichtete). Er verlangte vor allem für Familienunternehmen weitergehende Ausnahmen von der Steuer. Das Verfassungsgericht hatte die bisherigen Privilegien Ende 2014 als zu weitgehend gekippt. Sie ermöglichen es Firmenerben unter bestimmten Bedingungen, der Steuer komplett zu entgehen.

Eine pauschale Besteuerung wäre außerdem unbürokratisch und einfach zu handhaben.

Hans Michelbach, MdB

Michelbach schlug nun einen neuen Reformansatz vor, mit dem das komplizierte Erbschaftsteuerrecht zugleich vereinfacht würde: „Wir schlagen eine Flat-Tax vor, bei der wir den Gewinn eines Betriebes mit drei Prozent Erbschaftsteuer belegen“, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Dadurch würde eine Belastung der Betriebssubstanz wie Anlagen und Maschinen vermieden. Eine pauschale Besteuerung wäre außerdem unbürokratisch und einfach zu handhaben. Mit einer Freigrenze von 100.000 Euro des Gewinns könnten kleine und gewinnschwache Betriebe geschont werden: „Ansonsten müssten alle Betriebe die drei Prozent bezahlen.“ Mit einer solchen Reform könnten ähnlich hohe Einnahmen erzielt werden wie Steuer aktuell bringe, fügte der CSU-Politiker hinzu, der auch Chef der CSU-Mittelstandsunion ist. Michelbach räumte allerdings ein, dass der Vorstoß noch nicht mit den Parteispitzen der Koalition besprochen sei. Hinter der Idee stehe aber die gesamte Mittelstandsvereinigung der Union. Weil die Steuereinnahmen von geschätzt 5,5 Milliarden Euro im Jahr den Bundesländern zustehen, haben diese bei der Steuerreform ebenfalls ein gewichtiges Wort mitzureden.

Die wirtschaftsfeindliche SPD

Die SPD machte klar, dass sie der CSU bei den künftigen Privilegien für Betriebserben nicht weiter entgegenkommen will. Zur Not ist sie bereit, auch die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine Reform bis zum 30. Juni verstreichen zu lassen. In dem Fall müsste das Gericht wohl erneut über die Steuer entscheiden. Aus SPD-Sicht gibt es auf der Basis des Gesetzentwurfs von Schäuble keinen Raum mehr für weitere Kompromisse. Fraktionsvize Carsten Schneider sagte der „Rheinischen Post„: „Die Uhr läuft ab. Geändert wird am Koalitionskompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer nichts mehr, da wird Herr Seehofer gegen eine Wand laufen.“ Gebe es nicht sehr bald eine Lösung, werde das Urteil des Verfassungsgerichts eben nicht umgesetzt: „Ich gehe davon aus, dass dann ab Mitte 2016 die Verschonung von Firmenerben wegfällt. Das wird dann Tausenden vor allem kleineren Unternehmen sehr schaden“, drohte der SPD-Politiker.

Dem widersprach jedoch Michelbach: Scheitere die Reform, „dann passiert gar nichts“. Schließlich habe das Gericht die Verschonung von Firmenerben, die Betrieb und Arbeitsplätze erhalten, grundsätzlich bestätigt. In seinem Urteil hatte das Gericht keinen Automatismus festgelegt, dass die Privilegien nach dem 30. Juni wegfallen müssen. Allerdings dürften sie auch kaum dauerhaft fortgelten, nachdem sie das Gericht gekippt hat. Gerichtssprecher Michael Allmendinger zufolge ist etwa denkbar, dass es zu einem weiteren Urteil kommt. Dann könnte das Gericht zum Beispiel verfügen, dass die jetzigen Steuerprivilegien sofort oder ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gelten.

(dpa/MIT)