Es bleibt bei den Beschlüssen der Koalition
Der Streit um den Familiennachzug von Flüchtlingen ist beigelegt. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer begrüßt die Einigung. Wie er dem BAYERNKURIER sagte, bleibt es bei den ursprünglich zwischen den Parteivorsitzenden Merkel, Seehofer und Gabriel getroffenen Regelungen. Demzufolge konnte sich der SPD-Chef mit seinen im Nachgang vorgebrachten Veränderungswünschen nicht durchsetzen.
Einigung bei Asylpaket II

Es bleibt bei den Beschlüssen der Koalition

Der Streit um den Familiennachzug von Flüchtlingen ist beigelegt. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer begrüßt die Einigung. Wie er dem BAYERNKURIER sagte, bleibt es bei den ursprünglich zwischen den Parteivorsitzenden Merkel, Seehofer und Gabriel getroffenen Regelungen. Demzufolge konnte sich der SPD-Chef mit seinen im Nachgang vorgebrachten Veränderungswünschen nicht durchsetzen.

Im Streit über den Familiennachzug von Flüchtlingen haben sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verständigt. Beide erklärten, an den Beschlüssen der Koalition zum Asylpaket II ändere sich nichts. Damit bleibt es bei den am 3. Februar vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen. Darin ist klargestellt, dass die Aussetzung des Familiennachzugs nicht die Aufnahme von Familienmitgliedern aus humanitären Gründen ausschließt – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes. Demnach kann in begründeten Härtefällen – bei dringenden humanitären Gründen – eine Aufnahme der Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger aus dem Ausland erfolgen. Über das Vorliegen eines Härtefalls entscheidet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.

Darüber hinaus sollen Familienangehörige von subsidiär Geschützten im Rahmen einer möglichen zukünftigen Kontingentaufnahme nach § 23 Abs. 2 AufenthG bevorrechtigt berücksichtigt werden.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer begrüßt die heute getroffene Entscheidung:

Die CSU hat sich durchgesetzt. Es bleibt bei den Beschlüssen der Parteivorsitzenden und des Bundeskabinetts, diese werden nicht aufgeweicht. Wie bereits beschlossen gibt es nur in begründeten Ausnahmefällen eine Härtefallregelung.

Andreas Scheuer

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ergänzte: „Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden – ohne die Beschlüsse der Koalition zu ändern. Für schutzbedürftige minderjährige Flüchtlinge ermöglichen wir humanitäre Entscheidungen.“ Besondere Härten könnten nach einer Prüfung des Einzelfalles vermieden werden. Der Weg für die Bundestagsberatungen über das Asylpaket sei nun frei. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte: „Einer zügigen Beratung im Parlament steht jetzt endlich nichts mehr im Wege.“

Man kann nur sagen: Endlich und längst überfällig! Dies ist ein richtiger Schritt zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen.

Andreas Scheuer

Das Bundeskabinett hatte vor gut einer Woche das sogenannte Asylpaket II beschlossen, das unter anderem eine Beschränkung des Familiennachzugs für Menschen vorsieht, die in Deutschland nur subsidiären Schutz genießen. Streit brach anschließend darüber aus, ob auch Kindern und Jugendlichen aus dieser Gruppe verboten werden soll, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen. SPD-Chef Gabriel hatte hier nach dem Kabinettsbeschluss überraschend Bedenken angemeldet.

Den Familiennachzug auch für subsidiär schutzberechtigte Minderjährige für den Zeitraum von zwei Jahren auszusetzen ist die richtige Entscheidung. Es ist gut, dass wir den Koalitionspartner davon überzeugen konnten, nicht auf einer Ausnahme, die nur den Schleppern genutzt hätte, zu bestehen. Sonderregelungen in besonderen Härtefällen sind vernünftig, soweit sie die ohnehin schon überlasten Behörden nicht ausbremsen und wirklich nur besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben.

Michael Frieser, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe