Das Buchpreisbindegesetz gilt jetzt auch für E-Books. (Bild: imago/Chromorange)
Verlagswesen

Fixe Preise für E-Books

Wie für gedruckte Bücher gilt die Buchpreisbindung künftig auch für elektronische Bücher. Das hat das Bundeskabinett in einem entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ändern wird sich dadurch für Verbraucher nicht viel. In der Praxis wird die Buchpreisbindung auch bisher schon von Händlern angewendet. Allerdings gibt es weiterhin Schlupflöcher für Verlage, um die Preisbindung zu umgehen.

Verlage sollen künftig dazu verpflichtet sein, auch für E-Books einen „verbindlichen Ladenpreis“ festzulegen. Darüber hinaus gilt die Buchpreisbindung auch für grenzüberschreitende Verkäufe an Letztabnehmer in Deutschland, unabhängig von Nationalität oder Niederlassungsort des jeweiligen Händlers.

Für Verbraucher ändert sich praktisch nichts

Die Gesetzesänderung wird von Politikern und Verbänden beklatscht, doch eigentlich ändert sich für Verbraucher dadurch nichts. Das neue Gesetz schafft in erster Linie Rechtssicherheit für die Verlage. In der Praxis wurde die Gültigkeit des bisherigen Gesetzes auch für digitale Bücher von keiner Partei in Frage gestellt. Das Buchpreisbindegesetz von 2002 galt nämlich auch für Produkte, die Bücher reproduzieren – wozu E-Books gezählt wurden. So wurde laut Börsenverein die Preisbindung von Händlern und auch Online-Anbietern wie Amazon bereits auf elektronische Bücher angewendet.

Historischer Tag

Ob das Bundeskabinett die Gesetzesänderung für den 4. Februar geplant hatte? Heute ist nämlich nicht nur Welttag des Buches, sondern auch der Todestag Johannes Gutenbergs. Kulturministerin Monika Grütters (CDU) sieht es zumindest als Zeichen der Wertschätzung an die Buchbranche.

Die deutsche Literaturlandschaft bildet einen Grundpfeiler unserer Kulturnation. Durch die Fortentwicklung der Buchpreisbindung leisten wir unseren Beitrag zur weiteren Stärkung der weltweit einzigartigen Titelvielfalt in Deutschland.

Monika Grütters (CDU), Kulturstaatsministerin

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnete die Entscheidung als „wichtiges Zeichen für die gesamte Buchbranche“. Vor allem kleinere Buchhandlungen sieht der Deutsche Kulturrat, Dachverband von mehr als 200 Bundeskulturverbänden, in der Fläche gestärkt. „Dumping zulasten der Verlage, Autoren und Buchhändler und letztlich der Kunden wird es dann auch bei E-Books nicht geben können“, sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann der Welt.

Schlupflöcher bleiben

Doch für willige Verlage und Händler bleiben weiterhin Schlupflöcher, um die Buchpreisbindung zu umgehen. Beispielsweise exklusive Ausgaben allgemein verfügbarer Bücher, die aktuell bei E-Books eine Renaissance erleben. Dazu wird der Titel durch minimale Änderungen, wie beim Cover oder Vorwort, als neues Werk deklariert. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl Verlag, als auch Autor und Agent – also alle betroffenen Rechteinhaber – mitspielen. Auch Flatrate-Modelle wie Kindle Unlimited und Skoobe sind dadurch, dass elektronische Bücher verliehen und nicht verkauft werden, von der Preisbindung ausgeklammert.

Warum fixe Preise für den Buchhandel?

Die Verlage sind laut Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet, für jedes Buch einen festen Preis zu definieren. Und jeder kommerzielle Händler ist verpflichtet, sich an diesen Preis zu halten. Von Flensburg bis Passau haben also alle Buchhandlungen die selben Preise. Übrigens in langer Tradition – bereits seit 1888. Das Gesetz gilt für alle deutschsprachigen Bücher von deutschen Verlagen, sowie für fremdsprachige Bücher von deutschen Verlagen, wenn sie für den deutschen Markt konzipiert wurden. Beispielsweise Lernbücher. Dadurch soll es ein vielfältiges Buchangebot geben, denn Bestseller oder Standardwerke können nicht unter Preisdruck geraten. Mit dem Gewinn von Kassenschlagern können Verlage auch Bücher mit weniger Umsatzpotential herausbringen. Außerdem soll die Regelung der Preisbindung die Existenz kleiner Buchhandlungen sichern. Die Neuregelung für E-Books soll zum 1. September in Kraft treten.