Das TTIP-Abkommen wird die bayerischen Unternehmen vor einige Herausforderungen stellen. Bild: UbjsP Fotolia
TTIP-Abkommen

Wer zu spät kommt, …

Der Ministerrat hat über die geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den USA beraten. Klar ist: Für Bayern ist das Abkommen von eminenter Bedeutung und eine Umsetzung muss den Interessen des Freistaates gerecht werden.

Ab Herbst 2015 sollen die seit 2013 laufenden Verhandlungen in die politische Phase gehen. Auf Vorschlag von Europaministerin Beate Merk und Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat der Ministerrat dazu die Absicht der Staatsregierung bekräftigt, die TTIP-Verhandlungen mit Blick auf die bevorstehende entscheidende Phase eng zu begleiten, die für Bayern wichtigen Belange gegenüber Bund und EU einzubringen und Bevölkerung, Verbände und Kommunen in Bayern über den aktuellen Verhandlungsstand zu informieren.

USA wichtiger Handelspartner Bayerns

Konkret geht es bei TTIP um den Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren im transatlantischen Handel. Dabei sollen nach dem Willen Bayerns die hohen Standards im Umwelt-, Gesundheits-, und Verbraucherschutz, vor allem hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes, sowie Arbeitnehmer- und Datenschutz nicht gesenkt werden. Ziele sind eine stärkere Öffnung der Märkte, der Abbau von Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen, die Verbesserung der Investitionssicherheit und Wettbewerbsgleichheit, die Vereinfachung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen und die Anerkennung vergleichbarer Standards im Bereich Zukunftstechnologien.

„Weltweit bilden sich neue Handelsblöcke heraus. Wenn Europa im weltweiten Wettbewerb mithalten will, muss es Handelshemmnisse zu seinem wichtigsten Partner abbauen“, so Merk. Die USA sind Bayerns Handelspartner Nummer 1. Wenn nicht die EU bei neuen Technologien wie der Elektromobilität, der vernetzten Mobilität oder der Industrie 4.0 gemeinsam mit den USA Standards setze, dann machten das andere aufstrebende Handelsräume, mahnte Merk. Nur in Deutschland, Österreich und Luxemburg gebe es gegen TTIP größere Skepsis. „Viele Ängste, Sorgen und Kritik in der Bevölkerung wären wohl gar nicht erst aufgekommen, wenn von Anfang an mehr Transparenz bei den Verhandlungen geherrscht hätte“, so Merk. Positiv sei daher, dass die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström inzwischen, auch auf Drängen der Bayerischen Staatsregierung, mit einer großen Transparenzinitiative reagiert habe:

Wir wollen die Chancen nutzen und gleichzeitig mit TTIP dem Freihandel einen Ordnungsrahmen geben, der unsere soziale Sicherheit, unsere Schutzstandards und unsere Lebensqualität in Bayern weiterhin garantiert.

Ilse Aigner

„TTIP stärkt den Wettbewerb und bringt den Verbrauchern Vorteile: niedrigere Preise und eine größere Produktvielfalt. Der exportstarke deutsche Mittelstand kann spürbare Umsatz- und Beschäftigungssteigerungen erwarten. Gerade Bayern mit einer Exportquote im verarbeitenden Gewerbe in Höhe von rund 51 Prozent profitiert besonders von TTIP. Wir wollen die Chancen nutzen und gleichzeitig mit TTIP dem Freihandel einen Ordnungsrahmen geben, der unsere soziale Sicherheit, unsere Schutzstandards und unsere Lebensqualität in Bayern weiterhin garantiert“, so Aigner.

Mittelstandsfreundliche Umsetzung angestrebt

Wichtig für die Staatsregierung sind auch die Verankerung des Herkunftsschutzes bayerischer Produkte, der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge (insbesondere der Wasserversorgung), des Meistervorbehalts, der kulturellen Vielfalt sowie des Bereichs der öffentlich und gemischt finanzierten Bildung. Das Abkommen soll mittelstandsfreundlich umgesetzt werden und die Rahmenbedingungen für Stabilität und Wettbewerb auf den Finanzmärkten in den USA und Europa angleichen. Keine Verhandlungen soll es über die Liberalisierung audiovisueller Dienstleistungen geben. Die Zusammenarbeit im Gesetzgebungs- und Regulierungsbereich soll auf wesentliche Bereiche im gemeinsamen Interesse und auf ein gegenseitiges „Frühwarnsystem“ beschränkt bleiben. Die Staatsregierung lehnt zudem spezielle Vorschriften zum Investitionsschutz und Schiedsverfahren ab, da der Rechtsweg zu den nationalen Gerichten hinreichenden Rechtsschutz biete. Schließlich soll TTIP auch durch Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden.