Aktuelle Ausgabe: Jahrgang 63, Nr. 19, 12.Mai 2012

Das beste Konjunkturpaket, das es je gab

Reduzierte Mehrwertsteuer für Hotelbetriebe: Auch das regionale Handwerk und die Zulieferer profitieren – Von Ulrich N. Brandl

Eines will ich gleich zu Beginn klarstellen: Nicht nur mir, sondern all meinen Kollegen wäre eine Reform aus einem Guss, die unter anderem auch die Herstellung von Wettbewerbsgleichheit für die Gastronomie beinhaltet, lieber gewesen. Dazu hätte gehört, dass alle bereits reduzierten Mehrwertsteuersätze zur Diskussion gestellt und darüber hinaus Bereiche, auf die der volle Mehrwertsteuersatz erhoben wird, hinterfragt werden. Dadurch wäre nicht ein einzelner Wirtschaftszweig im Fokus gestanden und eine umfassende Reform wäre besser erklärbar gewesen. Die gab es aber nicht.

Reduzierte Umsatzsteuer für Übernachtungen sind in Europa der Normalfall –  Schweizer  Hotels sind bald komplett  steuerbefreit Ulrich N. Brandl Reduzierte Umsatzsteuer für Übernachtungen sind in Europa der Normalfall – Schweizer Hotels sind bald komplett steuerbefreit Ulrich N. Brandl

Am 1. Januar 2010 wurde dann die Umsatzsteuer für Beherbergungsdienstleistungen auf sieben Prozent reduziert. Bedingt durch eine an Schäbigkeit kaum zu überbietende Pressekampagne mancher Journalisten, in der Tatsachen ganz offenbar bewusst falsch dargestellt oder einfach negiert wurden, ist in der Öffentlichkeit das Bild von Klientelpolitik und Steuergeschenken gezeichnet worden, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun und die nachweisbare Wettbewerbsverzerrung auf deutscher und europäischer Ebene völlig außer Acht gelassen hat. In Wirklichkeit war dies ein längst überfälliger Schritt, um Verzerrungen in einem harten internationalen Wettbewerb abzubauen. Denn die reduzierte Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen ist in Europa nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. In 24 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten bereits seit langem reduzierte Sätze für Übernachtungen. Alle benachbarten Staaten mit Ausnahme Dänemarks wenden seit Jahren den Niedrigsteuersatz für ihre Hotels an. Österreich fordert mittlerweile die nochmalige Halbierung der bereits seit Jahrzehnten halbierten Umsatzsteuer auf 5 Prozent. In der Schweiz wird sie – so bereits beschlossen – sogar von ohnehin nur 3,8 Prozent auf 0,0 Prozent gesenkt. Die Schweizer Kollegen sind dann also komplett steuerbefreit.

Viele unserer Häuser sind nicht nur mittelständisch, sondern sogar weitgehend kleinbetrieblich strukturiert. Zwei Drittel der Beherbergungsbetriebe bieten weniger als 20 Zimmer an. Lediglich 4 Prozent aller Betriebe haben 100 und mehr Zimmer, also Betriebe, die in der Regel unter jeglicher Fördergrenze liegen. Und dennoch sind es gerade diejenigen, die in Krisenzeiten bestehen bleiben und nicht nach Rettungsschirmen rufen. Angesichts der Bedeutung des Tourismus für Bayern ist die Politik aufgefordert, alles zu tun, um den Tourismusstandort Bayern und Deutschland mit seinem enormen Beschäftigungspotential zu fördern. Mit 42000 Hoteliers und Gastronomen, 310000 Erwerbstätigen – übrigens doppelt so viele wie die bayerische Automobilbranche weltweit beschäftigt! – und 13900 Auszubildenden ist das bayerische Gastgewerbe ein starkes Stück heimische Wirtschaft und das Rückgrat der weiß-blauen Tourismusindustrie. Nahezu jeder 10. Ausbildungsplatz in Bayern ist in einem Betrieb unserer Branche. Wir bieten Arbeits- und Ausbildungsplätze in jedem Winkel des Freistaats. Auch und gerade da, wo sich Industrie und Handel schon längst zurückgezogen haben. Da wir standortgebunden sind, zahlen wir auch hier unsere Steuern. Die Umsatzsteuersenkung hat überdurchschnittlich viele neue Arbeits- und Ausbildungsplätze in einer Branche geschaffen, die 2009 eine Milliarde Euro Umsatz verloren hat – und in keinem Konjunkturpaket berücksichtigt wurde.

Von der Maßnahme profitiert übrigens mitnichten nur das Gastgewerbe. Denn über die Hälfte aller touristisch bedingten Ausgaben in Höhe von 31 Milliarden Euro kommen dem Einzelhandel beziehungsweise nicht-gastgewerblichen Dienstleistungsbetrieben zu Gute. Ein Grund mehr, dass die erfolgte Steuersenkung nicht andauernd in Frage gestellt werden darf.

An dieser Stelle danke ich insbesondere der CSU, die sich nicht nur im Vorfeld für die Reduzierung stark gemacht hat, sondern nach wie vor zur Branche steht. Denn die anhaltende öffentliche Debatte um eine Rücknahme der steuerlichen Maßnahmen konterkariert die Ziele des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Investitionsbereite Hoteliers, aber auch die finanzierenden Banken sind verunsichert. Die Unternehmer haben Angst, dass es nicht bei den verbesserten Rahmenbedingungen bleibt – und stellen Investitionen zurück.

Dabei gibt die Umsatzsteuerreduzierung den Unternehmern genau die wertvollen Handlungsspielräume für Investitionen, den Erhalt und Ausbau von Arbeits- sowie Ausbildungsplätzen, für Mitarbeiterqualifizierung und -entlohnung sowie für Preissenkungen und stellt so für die Gäste ein noch attraktiveres Preis-Leistungs-Verhältnis dar. Insbesondere profitiert davon aber auch das regionale Handwerk und die heimischen Zulieferer. Diverse Pressegespräche im ganzen Freistaat mit Hoteliers und Handwerkern haben anhand belastbarer Zahlen aufgezeigt, was seit dem 1. Januar 2010 alles geschehen ist. Nüchtern und sachlich haben und werden weiterhin Hoteliers und Handwerker bei diesen Terminen anhand konkreter Investitionen und Verbesserungen aufzeigen, dass diese Maßnahme das beste Konjunkturpaket war, das es je gab. Wer offenen Auges durch unser Land fährt, sieht, dass der vielzitierte „Ruck“ durch die Hotellerie gegangen ist und geht. Allein bei den bereits durchgeführten Pressegesprächen sind von den anwesenden 27 Kollegen über 71,5 Millionen Euro investiert worden. Auch ich selbst habe in den vergangenen zwei Jahren 1,8 Millionen Euro in Energieeffizienzmaßnahmen, in Zimmerrenovierungen sowie den Ausbau des Wohlfühlbereichs investiert. Hierbei sei explizit darauf hingewiesen, dass diese Investitionshöhe nicht auch nur annähernd zu stemmen gewesen wäre, wenn es bei den 19 Prozent geblieben wäre. Der immer wieder gerade auch seitens der Politik ins Feld geführte Attraktivitätsvorsprung der österreichischen Kollegen ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass dort diese zusätzlichen Investitionsmittel aus dem reduzierten Mehrwertsteuersatz schon seit über 20 Jahren zur Verfügung stehen!

Überflüssig auch zu erwähnen, dass bei den Investitionen in unsere Betriebe nur heimische Handwerker zum Zuge kommen, die nicht nur vom Bau neuer Anlagen profitieren, sondern nachhaltig auch an deren Wartung und Instandhaltung verdienen. Darüber hinaus haben wir in unsere Mitarbeiter investiert, neben Lohnerhöhungen von bis zu 3 Prozent, geht mit den Investitionen die Schaffung neuer Arbeitsplätze einher.

Weitere konkrete Investitionen wie die eines Kollegen in Oberfranken mit 600000 Euro in Bäder, Balkone, einen neuen Aufzug sowie in die energetische Dämmung oder bei einem Mitglied in Niederbayern, das satte 4 Millionen Euro in Entkernung und Umbau eines kompletten Haupthauses steckte und bei einem mittelfränkischen Betrieb, der sein Team von 20 auf 50 Mitarbeiter aufstocken konnte, wären in diesem Umfang ohne diesen Teil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sicher nicht möglich gewesen. Diese und unzählige weitere positive Effekte beweisen eindrucksvoll, dass sich die Umsatzsteuerreduzierung für den Staat und damit für jeden einzelnen Steuerzahler am Ende gerechnet hat und noch viel mehr rechnen würde, wenn darüber hinaus auch für die heimische Gastronomie faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen würden. Die einzig logische Konsequenz für eine weitsichtige Politik ist deshalb die Beseitigung der Benachteiligung gegenüber Bäckern, Metzgern, dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Außer-Haus-Verkauf in Deutschland sowie eine Harmonisierung der Umsatzsteuer auf europäischer Ebene.

Der Autor ist seit Oktober 2010 Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern und selbst erfolgreicher Hotelier.

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