Rückschlag für Zeitungszeugen
Landgericht München verhindert Veröffentlichung von „Mein Kampf“
München – Rückschlag für das Magazin Zeitungszeugen: Das Landgericht München hat einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern stattgegeben und damit die Veröffentlichung der aktuellen Ausgabe der Geschichtszeitschrift verhindert.
Die Redaktion der Zeitungszeugen hatte angekündigt, in der kommenden Ausgabe Teile des Hitler-Pamphlets „Mein Kampf“ in einer von Historikern kommentierten Form veröffentlichen zu wollen (der Bayernkurier berichtete). Dagegen war der Freistaat Bayern als Verwalter der Urheberrechte an „Mein Kampf“ gerichtlich vorgegangen. Man wolle die Veröffentlichung nationalsozialistischen Gedankenguts in jedem Fall verhindern und in keiner Weise unterstützen, lautete die Begründung.
Der britische Verlag, bei dem Zeitungszeugen erscheint, hatte sich in der Diskussion stets auf die sogenannte Zitatregelung berufen und betont, das Werk nicht vollständig, sondern lediglich in Auszügen und in kommentierter Form veröffentlichen zu wollen. Dieser Argumentation war das Gericht nicht gefolgt, gab stattdessen dem Antrag des Freistaates statt und stoppte die Veröffentlichung. Gegen diese Entscheidung hat der Verlag bereits Beschwerde eingelegt.
Finanzminister Markus Söder (CSU) begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass es dem Verlag nun verboten sei, diese Hetzschrift zu verbreiten. „Bayern wird auch in Zukunft sein Urheberrecht verteidigen“, so der Minister weiter.
Rückendeckung bekam Söder vom bayerischen Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP): „Es geht hier um die Verteidigung der Demokratie in jeder Beziehung“, so Heubisch in einer Presserklärung. Er fordere eine „quellenkritische, kommerz- und ideologiefreie Bearbeitung“ des Hitler-Pamphlets.
Momentan arbeitet das renommierte Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in Zusammenarbeit mit der bayerischen Staatsregierung an einer wissenschaftlichen Ausgabe von „Mein Kampf“, die in den kommenden Jahren erscheinen soll.
Der Freistaat hält als Rechtsnachfolger noch bis 2015 die Urheberrechte an der Hetzschrift des NS-Diktatoren. Das deutsche Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers.
Der Freistaat hatte bereits 2009 ein Gerichtsverfahren gegen Zeitungszeugen angestrebt. Damals wollte die Wochenzeitung Ausgaben von Nazi-Zeitungen veröffentlichen. Da das Urheberrecht bereits erloschen war, konnte der Freistaat die Veröffentlichung damals nicht verhindern und musste sich vor Gericht geschlagen geben.
Dominik Sauter



